Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Page - 453 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 453 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Image of the Page - 453 -

Image of the Page - 453 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text of the Page - 453 -

Bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung und vor allem Etablierung der Kriminologie und Kriminalistik an den Universitäten hatte Hans Gross. Er verstand diesenWissenschaftszweig als ein interdisziplinäresGebiet, so sollte einKriminalist imIdealfallKenntnisse ausverschiedenennaturwissenschaftli- chen Disziplinen haben, so vor allem in Physik, Chemie, Biologie, Medizin, Mineralogie, Graphologie, Anthropologie undPsychologie.619 In seinemHabi- litationsgutachten fürHubert Streicher 1919definierteAdolf LenzdenBegriff Kriminologiewie folgt: »Unter diesemNamen, der bereits allgemein imdeut- schenund französischenwissenschaftlichenSprachgebraucheandieStelledes älterenAusdruckes ›Kriminalistik‹ getreten ist, istdieLehrevondenTatsachen desVerbrechertums zu verstehen. Sie ist ein Ergebnis der Anwendung natur- wissenschaftlicher Forschungsmethoden auf die ErscheinungsformendesVer- brechensundistvonProf.Dr.HansGroß,demBegründerdeskriminologischen UniversitätsinstitutesinGraz,alseinselbständigerWissenszweigerfaßtworden. TrotzdemnochkeineübereinstimmendeMeinunghinsichtlichder Systematik diesesneuenWissenszweigesbesteht, istmandochdarinbereits einig,daßdie Realien des Strafrechts ebenso der wissenschaftlichen Erforschung zugeführt werdenmüssen,wie dieRechtsnormen selbst.Die Erscheinungslehre desVer- brechensumfaßtdieKriminalanthropologiealsdieLehrevonderkörperlichen Erscheinung des Verbrechers, die Kriminalpsychologie als die Lehre von den geistigenErscheinungsformendesVerbrechens,diegerichtlichePsychologieals die Lehre vondenpsychischenVorgängendes Strafverfahrena [sic!], dieKri- minalsoziologie als die Lehre von den gesellschaftlichen Erscheinungsformen desVerbrechens und dieKriminalistik (kriminelle Technologie) als die Lehre vondenMethoden zurAuffindungundÜberführungoderEntlastungdesBe- schuldigten.DieKriminologie ist nachAnschauungdesReferenteneinedurch die Fortschritte der naturwissenschaftlichen Forschungen erzielte Ausgestal- tungdesStrafrechtszurgesamtenStrafrechtswissenschaftalsderLehrevonden TatsachenundRechtsnormendesVerbrechens. […]DieWahl desAusdruckes ›Kriminologie‹ wird durch denUmstand gerechtfertigt, daß damit ein bereits mehreren Kultursprachen gemeinsamer Fachausdruck zur Kennzeichnung eines bestimmten Wissensgebietes festgelegt wird. Die Kriminologie bildet einenTeildergesamtenStrafrechtswissenschaftundstellteineHilfswissenschaft imVerhältniszumStrafrechtimengerenSinndar.InfolgeihrerGrundsätzlichen Beziehungen zumVerbrechen kanndie Kriminologie nur an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät eine Heimstätte finden, trotzdem ihre Ar- beitsmethodeeinenaturwissenschaftliche ist.«620 619 Bachhiesl, InderNachfolgevonHansGroß23. 620 GutachtenvonAdolfLenzzurHabilitationStreichers,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19. StrafrechtundStrafprozessrecht 453
back to the  book Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938