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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wieder abgeschafft.8Dementsprechendhielt der 1850 zumOrdinarius fürVer- fassungsrecht undVerwaltungsgesetzkunde ernannteMori(t)z v. Stubenrauch ab 1852keine verfassungsrechtlichenVorlesungenmehr, sondern trug zusätz- lich zurVerwaltungsgesetzkunde, die er weiterhin las, ab 1852 auchHandels- undWechselrecht, ab 1855 auchVerwaltungspolitik vor. Erst der verfassungs- rechtliche Umbruch von 1861 erlaubte es ihm, im selben Jahr seine Vorle- sungstätigkeit aus Verfassungsrecht wieder neu aufzunehmen, die er bis zu seinemtragischenTod1865 fortsetzte.9 In dieser Zeit fand erstmals eineHabilitation fürVerfassungs- undVerwal- tungsrecht statt, und zwar jene vonWenzel Lustkandl 1864, der auch 1868, offenbar imGefolgemitderendgültigenRückkehrÖsterreichs indenKreisder konstitutionellen Staaten, zum außerordentlichen Professor für diese Fächer ernannt wurde. Aber erst 1872 wurde das »Allgemeine und österreichische Staatsrecht«mit der neuenRigorosenordnungwieder zumPflichtfach des ju- ristischen Studiums; und erst die Studienordnung von 1893machte das Fach wieder zumGegenstandauchderStaatsprüfungen.10 Im Zusammenhang mit dieser Aufwertung des Faches wurden 1894 zwei Lehrkanzeln für die Fächer »Allgemeines und österreichisches Staatsrecht, VerwaltungslehreundösterreichischesVerwaltungsrecht«geschaffen.Dasseine dieser Lehrkanzelnmit Lustkandl besetztwerden sollte, erschien als selbstver- ständlich; umdie zweite Lehrkanzel entbrannte ein heftiger, weniger vonme- thodischenÜberlegungen als vielmehr von Antisemitismus geprägter Streit. 1882 hatte Georg Jellinek, der älteste Sohn des Rabbiners derWiener Kultus- gemeindeAdolf(Aaron)Jellinek,dievenia legendifürVölkerrechterhaltenund warimselbenJahrzumao.ProfessorfürStaatsrechternanntworden,verbunden mit derVerpflichtung, völkerrechtlicheVorlesungen zuhalten.DerGrund für diese etwas sonderbareKonstruktion lagdaran,dassvielfachVorbehaltedage- genbestanden, dassdasRechtder christlichenVölkergemeinschaft voneinem Juden gelehrtwerden solle. Als daher die Bemühungen Jellineks umeinOrdi- nariat für Völkerrecht 1889 scheiterten (und stattdessen der Innsbrucker HeinrichLammaschnachWienberufenwurde),verließ JellinekWienundging 1889nachBasel, 1891nachHeidelberg.Als drei Jahre später, 1894,über seine Rückberufung nachWien – nunmehr als Professor für Staats- und Verwal- tungsrecht –diskutiertwurde, verhindertediesLammasch, der zumeinenbe- tonte,dass Jellinekhauptsächlichzumallgemeinen,nichtzumösterreichischen Staatsrecht publiziert habe, zumanderen aber auch an JellineksAbgang 1889 8 Walter, Lehre612; Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts II, 307. 9 ThomasOlechowski, StubenrauchMori(t)z von, in:ÖBLXIII (Wien2010)437. 10 Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts II, 307; Staudigl-Ciechowicz, Von Ada- movichbisPfeifer204. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 467
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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