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wieder abgeschafft.8Dementsprechendhielt der 1850 zumOrdinarius fürVer-
fassungsrecht undVerwaltungsgesetzkunde ernannteMori(t)z v. Stubenrauch
ab 1852keine verfassungsrechtlichenVorlesungenmehr, sondern trug zusätz-
lich zurVerwaltungsgesetzkunde, die er weiterhin las, ab 1852 auchHandels-
undWechselrecht, ab 1855 auchVerwaltungspolitik vor. Erst der verfassungs-
rechtliche Umbruch von 1861 erlaubte es ihm, im selben Jahr seine Vorle-
sungstätigkeit aus Verfassungsrecht wieder neu aufzunehmen, die er bis zu
seinemtragischenTod1865 fortsetzte.9
In dieser Zeit fand erstmals eineHabilitation fürVerfassungs- undVerwal-
tungsrecht statt, und zwar jene vonWenzel Lustkandl 1864, der auch 1868,
offenbar imGefolgemitderendgültigenRückkehrÖsterreichs indenKreisder
konstitutionellen Staaten, zum außerordentlichen Professor für diese Fächer
ernannt wurde. Aber erst 1872 wurde das »Allgemeine und österreichische
Staatsrecht«mit der neuenRigorosenordnungwieder zumPflichtfach des ju-
ristischen Studiums; und erst die Studienordnung von 1893machte das Fach
wieder zumGegenstandauchderStaatsprüfungen.10
Im Zusammenhang mit dieser Aufwertung des Faches wurden 1894 zwei
Lehrkanzeln für die Fächer »Allgemeines und österreichisches Staatsrecht,
VerwaltungslehreundösterreichischesVerwaltungsrecht«geschaffen.Dasseine
dieser Lehrkanzelnmit Lustkandl besetztwerden sollte, erschien als selbstver-
ständlich; umdie zweite Lehrkanzel entbrannte ein heftiger, weniger vonme-
thodischenÜberlegungen als vielmehr von Antisemitismus geprägter Streit.
1882 hatte Georg Jellinek, der älteste Sohn des Rabbiners derWiener Kultus-
gemeindeAdolf(Aaron)Jellinek,dievenia legendifürVölkerrechterhaltenund
warimselbenJahrzumao.ProfessorfürStaatsrechternanntworden,verbunden
mit derVerpflichtung, völkerrechtlicheVorlesungen zuhalten.DerGrund für
diese etwas sonderbareKonstruktion lagdaran,dassvielfachVorbehaltedage-
genbestanden, dassdasRechtder christlichenVölkergemeinschaft voneinem
Juden gelehrtwerden solle. Als daher die Bemühungen Jellineks umeinOrdi-
nariat für Völkerrecht 1889 scheiterten (und stattdessen der Innsbrucker
HeinrichLammaschnachWienberufenwurde),verließ JellinekWienundging
1889nachBasel, 1891nachHeidelberg.Als drei Jahre später, 1894,über seine
Rückberufung nachWien – nunmehr als Professor für Staats- und Verwal-
tungsrecht –diskutiertwurde, verhindertediesLammasch, der zumeinenbe-
tonte,dass Jellinekhauptsächlichzumallgemeinen,nichtzumösterreichischen
Staatsrecht publiziert habe, zumanderen aber auch an JellineksAbgang 1889
8 Walter, Lehre612; Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts II, 307.
9 ThomasOlechowski, StubenrauchMori(t)z von, in:ÖBLXIII (Wien2010)437.
10 Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts II, 307; Staudigl-Ciechowicz, Von Ada-
movichbisPfeifer204.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 467
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik