Page - 515 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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InfolgederVerfassungsnovelle1929wurdeAdamovichmitWirksamkeitvom
15.März 1930 zumMitglied des VfGH bestellt und spielte auch bei dessen
Ausschaltung 1933 eine wichtige Rolle: Denn als die Bundesregierung am
23.Mai 1933 eine Verordnung erließ, mit der sie die Beschlussfähigkeit des
VfGHneuregelte,zugleichabereineReihevonVerfassungsrichternihreÄmter
niederlegte, stellte sichunter denverbliebenenMitgliedern desVfGH, die zur
Sitzung vom22. Juni erschienen, die Frage, ob sie sichüberhauptmit der ge-
nanntenVerordnung auseinandersetzen oder diese stillschweigend ignorieren
sollten.Adamovichwares,derdenAntragstellte,dassmandieVerordnungder
Bundesregierung vom 23.Mai auf ihre Gesetzmäßigkeit prüfenmüsse, bevor
man überhaupt einen Fall verhandeln könne – eine prinzipiell vertretbare
Rechtsauffassung, die aber dazu führte, dass die verbliebenenMitglieder die
BeschlussunfähigkeitdesVfGHfeststellenmussten.236
MitderAufhebungdesBundes-VerfassungsgesetzesimJahre1934wurdeder
VfGH auch formell beseitigt, an seine Stelle trat der Bundesgerichtshof, dem
Adamovichnichtangehörte.DagegenwarAdamovich1934–1938Mitglieddes
Staatsrates (eines der vier vorbereitenden Organe der Bundesgesetzgebung).
Am 15.Februar 1938 wurde er anlässlich der letzten österreichischen Regie-
rungsumbildung zum Justizminister ernannt – wie sein Sohn, Ludwig Ada-
movich jun., in einem Interview erläuterte, sozusagen als monarchistisches
Gegengewicht zum gleichzeitig zum Innenminister ernannten Nationalsozia-
listenArthur Seyß-Inquart.237Er hatte diesesAmt nur vierWochen inne: Am
11.März 1938wurde erdurchdenNationalsozialistenFranzHueber ersetzt.238
AlsUniversitätsprofessorwurde er »mit einer kleinenPension« indenvorzei-
tigenRuhestandversetztund»an jederNebenbeschäftigungbehindert«.
Zeugen schon diese biographischen Eckdaten von einer Nähe zur christ-
lichsozialen Partei, insbesondere zu ihremmonarchistischen Flügel und zum
Ständestaat, sowirddiesesBildvondenErinnerungenvonAdamovich jun. an
seinenVater bestätigt: »Zeit seines LebenswarmeinVaterMonarchist, Legiti-
mist, also einMann,der vonderLegitimationdesherrschendenHausesdurch
diegöttlicheGnadeüberzeugtwar.«239ZwarwarAdamovichsen.nachAussagen
seines SohneswederMitglied desCVnochder christlichsozialenPartei, doch
war immerhin 1927 seine Ehe mit Emma Hofmann von Prälat Ignaz Seipel
persönlichgeschlossenworden,240undnamentlich»beimZustandekommender
236 Walter,Ausschaltung21f;Heller,Verfassungsgerichtshof266.
237 Adamovich jun., Interview; vgl. auchAdamovich jun., Erinnerungen13.
238 WienerZeitungvom13.3. 1938,Nr.71, S. 1.
239 Adamovich jun., Erinnerungen 11. Ob Adamovich sen. daher, wie bei Stolleis, Ge-
schichtedesöffentlichenRechtsIII,163,als»betonterDemokrat«bezeichnetwerdenkann,
erscheint zumindest fraglich.
240 Adamovich jun., Interview.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 515
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik