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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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InfolgederVerfassungsnovelle1929wurdeAdamovichmitWirksamkeitvom 15.März 1930 zumMitglied des VfGH bestellt und spielte auch bei dessen Ausschaltung 1933 eine wichtige Rolle: Denn als die Bundesregierung am 23.Mai 1933 eine Verordnung erließ, mit der sie die Beschlussfähigkeit des VfGHneuregelte,zugleichabereineReihevonVerfassungsrichternihreÄmter niederlegte, stellte sichunter denverbliebenenMitgliedern desVfGH, die zur Sitzung vom22. Juni erschienen, die Frage, ob sie sichüberhauptmit der ge- nanntenVerordnung auseinandersetzen oder diese stillschweigend ignorieren sollten.Adamovichwares,derdenAntragstellte,dassmandieVerordnungder Bundesregierung vom 23.Mai auf ihre Gesetzmäßigkeit prüfenmüsse, bevor man überhaupt einen Fall verhandeln könne – eine prinzipiell vertretbare Rechtsauffassung, die aber dazu führte, dass die verbliebenenMitglieder die BeschlussunfähigkeitdesVfGHfeststellenmussten.236 MitderAufhebungdesBundes-VerfassungsgesetzesimJahre1934wurdeder VfGH auch formell beseitigt, an seine Stelle trat der Bundesgerichtshof, dem Adamovichnichtangehörte.DagegenwarAdamovich1934–1938Mitglieddes Staatsrates (eines der vier vorbereitenden Organe der Bundesgesetzgebung). Am 15.Februar 1938 wurde er anlässlich der letzten österreichischen Regie- rungsumbildung zum Justizminister ernannt – wie sein Sohn, Ludwig Ada- movich jun., in einem Interview erläuterte, sozusagen als monarchistisches Gegengewicht zum gleichzeitig zum Innenminister ernannten Nationalsozia- listenArthur Seyß-Inquart.237Er hatte diesesAmt nur vierWochen inne: Am 11.März 1938wurde erdurchdenNationalsozialistenFranzHueber ersetzt.238 AlsUniversitätsprofessorwurde er »mit einer kleinenPension« indenvorzei- tigenRuhestandversetztund»an jederNebenbeschäftigungbehindert«. Zeugen schon diese biographischen Eckdaten von einer Nähe zur christ- lichsozialen Partei, insbesondere zu ihremmonarchistischen Flügel und zum Ständestaat, sowirddiesesBildvondenErinnerungenvonAdamovich jun. an seinenVater bestätigt: »Zeit seines LebenswarmeinVaterMonarchist, Legiti- mist, also einMann,der vonderLegitimationdesherrschendenHausesdurch diegöttlicheGnadeüberzeugtwar.«239ZwarwarAdamovichsen.nachAussagen seines SohneswederMitglied desCVnochder christlichsozialenPartei, doch war immerhin 1927 seine Ehe mit Emma Hofmann von Prälat Ignaz Seipel persönlichgeschlossenworden,240undnamentlich»beimZustandekommender 236 Walter,Ausschaltung21f;Heller,Verfassungsgerichtshof266. 237 Adamovich jun., Interview; vgl. auchAdamovich jun., Erinnerungen13. 238 WienerZeitungvom13.3. 1938,Nr.71, S. 1. 239 Adamovich jun., Erinnerungen 11. Ob Adamovich sen. daher, wie bei Stolleis, Ge- schichtedesöffentlichenRechtsIII,163,als»betonterDemokrat«bezeichnetwerdenkann, erscheint zumindest fraglich. 240 Adamovich jun., Interview. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 515
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938