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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dieinnerfakultäreOppositiongegenKelseneinerheblichesAusmaßgenommen hatte; fürdenWeggangKelsensausWiensolltedieseKontroversemitursächlich sein. 1930/32 veröffentlicheHold-Ferneck ein zweibändiges »Lehrbuch des Völ- kerrechts«. Seinen Interessen entsprechend, war der erste Band über »Wesen und Grundlagen des Völkerrechts« mit 257 Seiten kaum dünner als der 320 Seiten umfassende rechtsdogmatische Teil, welcher »DasVölkerrecht zu Frie- denszeiten«und»DasVölkerrecht zuKriegszeiten« jeweils getrenntdarstellte. »EshatwenigWert,vordemLesereineverwirrendeFülleeinzelnerVorschriften auszubreiten,diezudemoftnurfüreinekleineZahlvonStaatengeltenundauch nichtdieGewährderDauerbieten.«306DenakademischenLehrerHold-Ferneck beschreibteinArtikel imNeuenWienerJournalvom5.Februar1928.»Soistder Hörsaaldes ›Völkerrechtlers‹undRechtsphilosophenAlexander (Baron)Hold- Ferneckstetsüberfüllt.ErgehörtzudenEpigonen. […]Einkleiner, soignierter HerrausdemTheresianumhervorgegangen, jederZoll nochheute ›Diplomat‹. BeiseinemEintretenwirdjedesMalfestgetrampelt.Dasistdiealtestudentische Form der Begrüßung beliebter Lehrer, die heute an kleinen Universitäten in Deutschland und auch imNorden noch üblich ist, inWien aber längst außer Übung gekommen ist. Hier wurde sie von ›Piffkes‹, wieman scherzweise die Brüder ausdemReichnennt,wieder eingeführt, doch seltsamerWeisenurbei Hold.Daran istwohldieKunstdiesesProfessors schuld, auchdentrockensten Stoff durch seine ironischen Bemerkungen und zahlreichen Beispiele aus der alten, neuenundneuestenPolitikmeist heiterenCharakters zuwürzen.Dabei legt er eine eigeneGeschicklichkeit, Begriffehaarscharf herauszuarbeiten, und inungemeingeistreicherWeisezuzeigen,wiedasVölkerrechtmangelseinesmit Sanktionen ausgestalteten internationalen Gerichtshofes immer wieder von denen gebogenundgedrechseltwird,welche die faktischeMacht in derHand haben.[…]DasfeineLächelndeskleinenBaronsverschwindetallerdingssofort, wenn der Studentmit ihm inKontakt tritt. Unvermittelt ist einemeilenweite Distanz zwischen Lehrer und Schüler geschaffen, und wenn Baron Hold in korrektester Form das Anliegen entgegen nimmt, so strömt doch eine eisige Kälte von ihmaus. Dazu kommt, dass er das an denHochschulen längst ein- gebürgerte Zuspätkommen nicht duldet und in harter erzieherischer Form ›mindestensdieRechteeinesVolksschullehrers,indessenKlassemanauchnicht währenddesUnterrichtstretendürfe‹,verlangt.TrotzdemhängendieHörer,alte und junge, andiesemProfessor, dessen sorgfältigst durchgearbeiteter und ge- dankenreicherVortragvonAnfangbis zumEnde fesselt.«307 ImakademischenJahr1929/30warHold-FerneckDekanderWienerRechts- 306 Hold-Ferneck,Völkerrecht I, III. 307 NeuesWiener Journalvom5.2. 1928, 14, zit.n. Schartner, Staatsrechtler 188 f. DiestaatswissenschaftlichenFächer532
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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