Page - 532 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 532 -
Text of the Page - 532 -
dieinnerfakultäreOppositiongegenKelseneinerheblichesAusmaßgenommen
hatte; fürdenWeggangKelsensausWiensolltedieseKontroversemitursächlich
sein.
1930/32 veröffentlicheHold-Ferneck ein zweibändiges »Lehrbuch des Völ-
kerrechts«. Seinen Interessen entsprechend, war der erste Band über »Wesen
und Grundlagen des Völkerrechts« mit 257 Seiten kaum dünner als der 320
Seiten umfassende rechtsdogmatische Teil, welcher »DasVölkerrecht zu Frie-
denszeiten«und»DasVölkerrecht zuKriegszeiten« jeweils getrenntdarstellte.
»EshatwenigWert,vordemLesereineverwirrendeFülleeinzelnerVorschriften
auszubreiten,diezudemoftnurfüreinekleineZahlvonStaatengeltenundauch
nichtdieGewährderDauerbieten.«306DenakademischenLehrerHold-Ferneck
beschreibteinArtikel imNeuenWienerJournalvom5.Februar1928.»Soistder
Hörsaaldes ›Völkerrechtlers‹undRechtsphilosophenAlexander (Baron)Hold-
Ferneckstetsüberfüllt.ErgehörtzudenEpigonen. […]Einkleiner, soignierter
HerrausdemTheresianumhervorgegangen, jederZoll nochheute ›Diplomat‹.
BeiseinemEintretenwirdjedesMalfestgetrampelt.Dasistdiealtestudentische
Form der Begrüßung beliebter Lehrer, die heute an kleinen Universitäten in
Deutschland und auch imNorden noch üblich ist, inWien aber längst außer
Übung gekommen ist. Hier wurde sie von ›Piffkes‹, wieman scherzweise die
Brüder ausdemReichnennt,wieder eingeführt, doch seltsamerWeisenurbei
Hold.Daran istwohldieKunstdiesesProfessors schuld, auchdentrockensten
Stoff durch seine ironischen Bemerkungen und zahlreichen Beispiele aus der
alten, neuenundneuestenPolitikmeist heiterenCharakters zuwürzen.Dabei
legt er eine eigeneGeschicklichkeit, Begriffehaarscharf herauszuarbeiten, und
inungemeingeistreicherWeisezuzeigen,wiedasVölkerrechtmangelseinesmit
Sanktionen ausgestalteten internationalen Gerichtshofes immer wieder von
denen gebogenundgedrechseltwird,welche die faktischeMacht in derHand
haben.[…]DasfeineLächelndeskleinenBaronsverschwindetallerdingssofort,
wenn der Studentmit ihm inKontakt tritt. Unvermittelt ist einemeilenweite
Distanz zwischen Lehrer und Schüler geschaffen, und wenn Baron Hold in
korrektester Form das Anliegen entgegen nimmt, so strömt doch eine eisige
Kälte von ihmaus. Dazu kommt, dass er das an denHochschulen längst ein-
gebürgerte Zuspätkommen nicht duldet und in harter erzieherischer Form
›mindestensdieRechteeinesVolksschullehrers,indessenKlassemanauchnicht
währenddesUnterrichtstretendürfe‹,verlangt.TrotzdemhängendieHörer,alte
und junge, andiesemProfessor, dessen sorgfältigst durchgearbeiteter und ge-
dankenreicherVortragvonAnfangbis zumEnde fesselt.«307
ImakademischenJahr1929/30warHold-FerneckDekanderWienerRechts-
306 Hold-Ferneck,Völkerrecht I, III.
307 NeuesWiener Journalvom5.2. 1928, 14, zit.n. Schartner, Staatsrechtler 188 f.
DiestaatswissenschaftlichenFächer532
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik