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war; erstaunlich ist vielmehr, dass sichHold-Ferneck gar nicht dieMühe gab,
seinenHassgegenKelsenhinterwissenschaftlichenArgumentenzuverbergen,
sondernKunzganzoffenvorwarf,»sichinauffallenderWeisegerademitKelsen,
VerdroßundMerkl [zu] beschäftigen«, als ob schondies allein ihndisqualifi-
zierenwürde.WasschließlichKunz’These,dieOkkupationBelgiens1914wäre
eineVerletzungdesVölkerrechtsgewesen,betrifft, someintHold-Fernecknur,
dass »ein Deutscher besser tue, zu schweigen, wenn er sich schon über das
VerhaltenderdeutschenRegierungein solchesUrteil gebildethabe.«352
Wie schon im Fall Schreier, so gelang es Hold-Ferneck auch im Fall Kunz
nicht,dieHabilitationzuverhindern:Am11. Juni1927erfolgtedieHabilitation
von Josef L.Kunz fürdas Fach»Völkerrecht«mit allen gegen eine Stimmebei
einer Stimmenthaltung. Im Februar 1930 beantragte Kunz die Erweiterung
seiner venia auf das allgemeine undvergleichende Staatsrecht; aufGrundder
beidenGutachten vonKelsenundLayer beschloss das Fakultätskollegiumam
28. Juni1930einhellig,dieveniaauszudehnen;vonHold-Ferneck–derzujener
Zeit alsDekandemKollegiumvorsaß–kamkeinWiderstandmehr.353
DieLehrtätigkeitvonJosefKunzanderUniversitätWienwarnurvonkurzer
Dauer:3541932erhielt ereinRockefellerResearchFellowship,mitdemer indie
VereinigtenStaatengingundu.a. sechsMonate anderHarvardUniversity zu-
brachte. 1934wurdeKunzProfessor für InternationalLawanderUniversityof
Toledo imUS-BundesstaatOhio,woerbis zu seinerEmeritierung1960 lehrte.
MitKelsen standKunzweiterhin, insbesonderenachdessen eigener Immigra-
tion in die Vereinigten Staaten 1940, in regem Kontakt; 1950/51 hielten sie
gemeinsam inBerkeley Lehrveranstaltungen.Kunzwar es auch, der 1948 eine
Versöhnung zwischenKelsenundVerdroß erfolgreich indieWege leitete;mit
seinem1950erschienenenBuchüber»LatinAmericanPhilosophyofLawinthe
XXthCentury«war ermaßgeblich anderVerbreitungderReinenRechtslehre
auch in Lateinamerika beteiligt. Er starb am5.August 1970 inToledo (Ohio).
352 Gutachten vonAlexanderHold-Ferneck vom4.6.1926,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.
Wien,Karton611,PersonalaktKunzJosef;vgl.schonGoller,Naturrecht,Rechtsphilosophie
oder Rechtstheorie 254; Kammerhofer, Kunz 245; Busch, Staudigl-Ciechowicz, »Ein
KampfumsRecht«134.
353 BerichtdesDekansandasMinisteriumvom29.6. 1930,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.
Wien,Karton611,PersonalaktKunz Josef.
354 DasPersonalblatt des akademischenSenates (UAW,Senat S 304/695/2) enthält denhand-
schriftlichenVermerkdesRektorats:»Venia legendi1937/38erloschen«.Grunddafürwird
die Nichtankündigung von Lehrveranstaltungen seitmehr als fünf Jahren gewesen sein.
Völkerrecht 541
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik