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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mehr im Verzeichnis für das Studienjahr 1937/38 angegeben, die Stelle der wissenschaftlichenHilfskraft nahmnunDr.GeorgHohenwart ein. 4. DieuniversitäreLehre1918–1939 DieStudienordnungvon1893sahdasVölkerrecht alsnichtobligatesFachvor. Demnach sollte »die regelmäßige Abhaltung vonVorlesungen« gesichert wer- den, jedochwar das Fach nicht als Prüfungsfach vorgesehen –weder bei den Staatsprüfungen,nochbeidenRigorosen.Ebensowaresvorgesehen,dassüber »vergleichendeRechtswissenschaft«Vorträgeangebotenwerdenwürden–ohne konkretereInstruktionendiesbezüglich.DassdasVölkerrechtnachdemErsten Weltkrieg anBedeutung zunahm, zeigt auchdie breiteVielfalt anvölkerrecht- lichenLehrveranstaltungenab1919. Mit der neuenStudienordnungaus 1935wurden imBereichdes internatio- nalenRechtsgleichzweiPflichtfächereingeführt.SowarendieStudierendenim zweitenStudienabschnitt angehalten, insgesamtdreiWochenstundenausdem Internationalen Privatrecht und Internationalen Strafrecht zu hören, Pflicht- übungen aus diesem Bereich waren nicht vorgesehen. Im dritten Abschnitt mussteVölkerrecht imAusmaßvon fünfWochenstundenbesuchtwerden, zu- sätzlich solltendie Studierenden eine Pflichtübung entweder ausVerfassungs- recht, Verwaltungsrecht oderVölkerrecht absolvieren.AlsKonsequenzdaraus wurdeabdemWintersemester1936/37 jeweils einePflichtübungausdemVöl- kerrechtvonHold-FerneckgemeinsammitBleibergehalten. Die unterschiedlichen Lehren derWienerVölkerrechtler bereiteten den je- weiligenPrüflingenzumTeilSchwierigkeiten.SoerinnertsichPlöchl:»Fürden HörerderdamaligenZeit,der zwischenVerdrossundHold-Ferneckstandund dem als Prüfungskandidat der eine oder der andere beschieden sein konnte, zeigte sich, wie wir aus eigener Erfahrung wissen, das Problem [der gegen- sätzlichenLehren]allerdings ineinemganzanderenLichte.WährendVerdross alsPrüfermitKonzilianzundToleranzdenimSinneHold-Fernecksvertretenen ThesenEntgegenkommenerwies,sofernederKandidatwenigstensimpositiven Rechtvollbeschlagenwar,gestaltetesichfürdenPrüfungskandidatenbeiHold- Ferneck,dersichalsSchülervonVerdrossentpuppte,dieSituationnicht immer sehrgemächlich.«372 ImVorlesungsverzeichnisbildetendieVorträgeundSeminare zuminterna- tionalen und ausländischenRecht eine gemeinsameGruppe. Sowurden nicht nur Grundlagenvorlesungen zumVölkerrecht gehalten – diesmeistens durch die Ordinarien, sondern auch viele Spezialfragen behandelt. Hold-Ferneck 372 Plöchl,Völkerrechtswissenschaft 50. Völkerrecht 545
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Library
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