Page - 545 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mehr im Verzeichnis für das Studienjahr 1937/38 angegeben, die Stelle der
wissenschaftlichenHilfskraft nahmnunDr.GeorgHohenwart ein.
4. DieuniversitäreLehre1918–1939
DieStudienordnungvon1893sahdasVölkerrecht alsnichtobligatesFachvor.
Demnach sollte »die regelmäßige Abhaltung vonVorlesungen« gesichert wer-
den, jedochwar das Fach nicht als Prüfungsfach vorgesehen –weder bei den
Staatsprüfungen,nochbeidenRigorosen.Ebensowaresvorgesehen,dassüber
»vergleichendeRechtswissenschaft«Vorträgeangebotenwerdenwürden–ohne
konkretereInstruktionendiesbezüglich.DassdasVölkerrechtnachdemErsten
Weltkrieg anBedeutung zunahm, zeigt auchdie breiteVielfalt anvölkerrecht-
lichenLehrveranstaltungenab1919.
Mit der neuenStudienordnungaus 1935wurden imBereichdes internatio-
nalenRechtsgleichzweiPflichtfächereingeführt.SowarendieStudierendenim
zweitenStudienabschnitt angehalten, insgesamtdreiWochenstundenausdem
Internationalen Privatrecht und Internationalen Strafrecht zu hören, Pflicht-
übungen aus diesem Bereich waren nicht vorgesehen. Im dritten Abschnitt
mussteVölkerrecht imAusmaßvon fünfWochenstundenbesuchtwerden, zu-
sätzlich solltendie Studierenden eine Pflichtübung entweder ausVerfassungs-
recht, Verwaltungsrecht oderVölkerrecht absolvieren.AlsKonsequenzdaraus
wurdeabdemWintersemester1936/37 jeweils einePflichtübungausdemVöl-
kerrechtvonHold-FerneckgemeinsammitBleibergehalten.
Die unterschiedlichen Lehren derWienerVölkerrechtler bereiteten den je-
weiligenPrüflingenzumTeilSchwierigkeiten.SoerinnertsichPlöchl:»Fürden
HörerderdamaligenZeit,der zwischenVerdrossundHold-Ferneckstandund
dem als Prüfungskandidat der eine oder der andere beschieden sein konnte,
zeigte sich, wie wir aus eigener Erfahrung wissen, das Problem [der gegen-
sätzlichenLehren]allerdings ineinemganzanderenLichte.WährendVerdross
alsPrüfermitKonzilianzundToleranzdenimSinneHold-Fernecksvertretenen
ThesenEntgegenkommenerwies,sofernederKandidatwenigstensimpositiven
Rechtvollbeschlagenwar,gestaltetesichfürdenPrüfungskandidatenbeiHold-
Ferneck,dersichalsSchülervonVerdrossentpuppte,dieSituationnicht immer
sehrgemächlich.«372
ImVorlesungsverzeichnisbildetendieVorträgeundSeminare zuminterna-
tionalen und ausländischenRecht eine gemeinsameGruppe. Sowurden nicht
nur Grundlagenvorlesungen zumVölkerrecht gehalten – diesmeistens durch
die Ordinarien, sondern auch viele Spezialfragen behandelt. Hold-Ferneck
372 Plöchl,Völkerrechtswissenschaft 50.
Völkerrecht 545
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik