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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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eingesetzt hatte und zum ersten Kader der Czernowitzer Juristenfakultät ge- hörte. Bei denPrivatdozentenhandelte es sichumdenKirchenrechtlerRudolf Köstler, der jedoch unmittelbar nach seiner Berufung 1912 nachWienwech- selte,27denRomanistenAdolfLast,der1911berufenwurdeunddieLehrkanzel biszurRumänisierungderUniversität innehatte,ArthurSkedl,dervon1887bis 1912 inCzernowitzwirkteunddannandieDeutscheKarl-Ferdinands-Univer- sitätwechselte und schließlich denStrafrechtlerKonstantinRitter von Isopes- cul-Grecul, der seit 1909 Ordinarius für Strafrecht und Strafprozess an der Universität Czernowitz war und ihr auch nach der Rumänisierung erhalten blieb. Ein Blick auf dieÜbersicht von Prokopowitsch zeigt, dass die Czerno- witzer Juristenfakultät definitiv fast nur für Nachwuchswissenschaftler inter- essant war – sowaren von den 45 Personen vor der Berufung zwei gar nicht habilitiert,2836alsPrivatdozenten tätig, dreiwarenaußerordentlicheProfesso- ren,29 zweiwarenHochschulprofessoren (einer anderRechtsakademie inHer- mannstadt[Sibiu/RO]undeinerambaltischenPolytechnikuminRiga)undein einziger –HansRitter von Frisch – ordentlicher Professor an derUniversität Basel.VonCzernowitzdirektnachWienwurden lediglichdreiProfessorenbe- rufen: Moritz Wellspacher, Rudolf Köstler und Emil Schrutka von Rechten- stamm.ÜberUmwegenachWienkamweiters beispielsweiseMoritzWlassak. An Privatdozenten habilitierten sich an der Czernowitzer Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät neben den bereits erwähnten Arthur Skedl, Adolf Last, KonstantinRitter von Isopescul-Grecul undRudolf Köstler, Achill Rappaport,GeorgLelewer30undEduardTraversa.Einigevonihnenzogenspäter nachWienundließensichihreLehrbefugnisandieUniversitätWienübertragen –soAchillRappaportundGeorgLelewer.EbenfallsEduardTraversasuchteum eineÜbertragungder venia legendian, scheiterte jedoch–»DasReferatgipfelt darin,dasseinMann,derdiedeutscheSprachenichtvölligbeherrscht,dernicht gelernt hat, logisch zu denken, dessenwissenschaftliche Arbeiten nicht ernst genommen werden können, dem die Grundbegriffe der Rechtswissenschaft fehlen, nie an einer Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hätte habi- litiert werden sollen und sicher auch in Czernowitz abgelehnt worden wäre, wenn die Fakultät das Verhältnis seiner Habilitationsschrift zum Buche von Leichtgekannthätte.«31 27 Vgl. oben323. 28 DieswarenKonstantinTomaszczukundHansGross,dessenHabilitationinGrazgescheitert war (sProbst, Strafrecht 33ff). 29 Prokopowitschgibt vier außerordentlicheProfessorenan, unter anderemPetschek.Dieser war vor Czernowitz jedoch lediglich Privatdozentmit demTitel eines außerordentlichen Professors. 30 Vgl. zu ihm437f. 31 BMUNr.12441/1921,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 614, Personalakt DieösterreichischeUniversitätslandschaftum1918648
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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