Page - 648 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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eingesetzt hatte und zum ersten Kader der Czernowitzer Juristenfakultät ge-
hörte. Bei denPrivatdozentenhandelte es sichumdenKirchenrechtlerRudolf
Köstler, der jedoch unmittelbar nach seiner Berufung 1912 nachWienwech-
selte,27denRomanistenAdolfLast,der1911berufenwurdeunddieLehrkanzel
biszurRumänisierungderUniversität innehatte,ArthurSkedl,dervon1887bis
1912 inCzernowitzwirkteunddannandieDeutscheKarl-Ferdinands-Univer-
sitätwechselte und schließlich denStrafrechtlerKonstantinRitter von Isopes-
cul-Grecul, der seit 1909 Ordinarius für Strafrecht und Strafprozess an der
Universität Czernowitz war und ihr auch nach der Rumänisierung erhalten
blieb. Ein Blick auf dieÜbersicht von Prokopowitsch zeigt, dass die Czerno-
witzer Juristenfakultät definitiv fast nur für Nachwuchswissenschaftler inter-
essant war – sowaren von den 45 Personen vor der Berufung zwei gar nicht
habilitiert,2836alsPrivatdozenten tätig, dreiwarenaußerordentlicheProfesso-
ren,29 zweiwarenHochschulprofessoren (einer anderRechtsakademie inHer-
mannstadt[Sibiu/RO]undeinerambaltischenPolytechnikuminRiga)undein
einziger –HansRitter von Frisch – ordentlicher Professor an derUniversität
Basel.VonCzernowitzdirektnachWienwurden lediglichdreiProfessorenbe-
rufen: Moritz Wellspacher, Rudolf Köstler und Emil Schrutka von Rechten-
stamm.ÜberUmwegenachWienkamweiters beispielsweiseMoritzWlassak.
An Privatdozenten habilitierten sich an der Czernowitzer Rechts- und
Staatswissenschaftlichen Fakultät neben den bereits erwähnten Arthur Skedl,
Adolf Last, KonstantinRitter von Isopescul-Grecul undRudolf Köstler, Achill
Rappaport,GeorgLelewer30undEduardTraversa.Einigevonihnenzogenspäter
nachWienundließensichihreLehrbefugnisandieUniversitätWienübertragen
–soAchillRappaportundGeorgLelewer.EbenfallsEduardTraversasuchteum
eineÜbertragungder venia legendian, scheiterte jedoch–»DasReferatgipfelt
darin,dasseinMann,derdiedeutscheSprachenichtvölligbeherrscht,dernicht
gelernt hat, logisch zu denken, dessenwissenschaftliche Arbeiten nicht ernst
genommen werden können, dem die Grundbegriffe der Rechtswissenschaft
fehlen, nie an einer Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hätte habi-
litiert werden sollen und sicher auch in Czernowitz abgelehnt worden wäre,
wenn die Fakultät das Verhältnis seiner Habilitationsschrift zum Buche von
Leichtgekannthätte.«31
27 Vgl. oben323.
28 DieswarenKonstantinTomaszczukundHansGross,dessenHabilitationinGrazgescheitert
war (sProbst, Strafrecht 33ff).
29 Prokopowitschgibt vier außerordentlicheProfessorenan, unter anderemPetschek.Dieser
war vor Czernowitz jedoch lediglich Privatdozentmit demTitel eines außerordentlichen
Professors.
30 Vgl. zu ihm437f.
31 BMUNr.12441/1921,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 614, Personalakt
DieösterreichischeUniversitätslandschaftum1918648
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik