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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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TheophilMelicher, FerdinandWestphalen,KarlBraunias, Ernst Lagler, Rudolf Blühdorn)wirktennochimmerodererneutalsPrivatdozenten;dreiGelehrten, denen 1938 aus politischen oder rassistischenGründendie venia legendi ent- zogen wordenwar (Guido Strobele-Wangendorf, Heinrich Klang, Albert Eh- renzweigsen.),wurdenachWiederrichtungderRepublikdieHonorarprofessur verliehen.Dieübrigen37PersonenscheinenimPersonalstandfürdasJahr1949/ 50nichtmehrauf. Internationale Größenwie Hans Kelsen oder LudwigMises sind in obiger Übersichtnichtenthalten,dennsiehattendieFakultätschonvor1938verlassen. Kelsenwirkte seit 1945als full professor anderUniversityofCalifornia,Mises seit 1946anderNewYorkCityUniversity. FürKelsenerwirkten seineFreunde immerhinnoch1945dieErnennungzumHonorarprofessor anderUniversität Wien;ausAmerikazurückgeholtwurdeeraberebensowenigwieMisesunddie meistenanderenEmigrant/inn/en.VielmehrwurdendiegroßenLücken,diedie politischenEreignisseindenLehrkörpergerissenhatten,raschwiederdurchdie Heranziehung neuer Kräfte geschlossen: Zwischen 1945 und 1949 erfolgten nichtweniger als siebzehnHabilitationen.Oballe diese frischgebackenenPri- vatdozentendashohewissenschaftlicheNiveau ihrer älterenKollegen erreich- ten, liegt außerhalbdesBetrachtungsfeldesder vorliegendenMonographie.Zu konstatieren bleibt hier lediglich, dass dieWiener Rechts- und Staatswissen- schaftliche Fakultät in den genannten zwölf Jahren ihr Gesicht entscheidend veränderte. Einweiteres Vierteljahrhundert später,mit dem Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes 1975, wurde die Fakultät aufgelöst, ihre Lehrstühlezunächstaufzwei,dannaufimmermehrFakultätenaufgeteilt,dieab 1984auchräumlichauseinanderstrebten,sodassheutenochkaumetwasandie gemeinsameTraditionerinnert.LediglichdierotenKrägen,diedieDekaninnen, Dekane und Promotor/inn/en der drei Nachfolgefakultäten bei akademischen Abschlussfeiern tragen,8 könnten noch als symbolisches Überbleibsel der einstigen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angesehen werden. Aberwemfällt diesnochauf? Wichtiger alsdies scheint allerdings,was aufwissenschaftlichemGebiet aus jener Zeit geblieben ist. Unddies ist, gemessen ander allgemeinenGeschwin- digkeitwissenschaftlicher Entwicklungen, erstaunlichviel: Sowerdendie Stu- dierendenderRechtswissenschaften nochheute gleich zuBeginn ihres Studi- umsmit dem von Adolf J. Merkl entwickelten Stufenbau der Rechtsordnung konfrontiert, lernen im zweiten Studienabschnitt die LehreOskar Piskos vom 8 Gemeint sind die Rechtswissenschaftliche Fakultät, die Fakultät für Wirtschaftswissen- schaftenunddieFakultätfürInformatik.Demgegenüberwurdendiesozialwissenschaftlichen Lehrstühle der einstigenRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultätmit jenender eins- tigenPhilosophischenFakultät zueinerFakultät fürSozialwissenschaftenvereint–undhier werden, der Tradition der Philosophischen Fakultät entsprechend, blaue Krägen getragen! ZusammenfassungundSchlussbetrachtung762
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938