Page - 762 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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TheophilMelicher, FerdinandWestphalen,KarlBraunias, Ernst Lagler, Rudolf
Blühdorn)wirktennochimmerodererneutalsPrivatdozenten;dreiGelehrten,
denen 1938 aus politischen oder rassistischenGründendie venia legendi ent-
zogen wordenwar (Guido Strobele-Wangendorf, Heinrich Klang, Albert Eh-
renzweigsen.),wurdenachWiederrichtungderRepublikdieHonorarprofessur
verliehen.Dieübrigen37PersonenscheinenimPersonalstandfürdasJahr1949/
50nichtmehrauf.
Internationale Größenwie Hans Kelsen oder LudwigMises sind in obiger
Übersichtnichtenthalten,dennsiehattendieFakultätschonvor1938verlassen.
Kelsenwirkte seit 1945als full professor anderUniversityofCalifornia,Mises
seit 1946anderNewYorkCityUniversity. FürKelsenerwirkten seineFreunde
immerhinnoch1945dieErnennungzumHonorarprofessor anderUniversität
Wien;ausAmerikazurückgeholtwurdeeraberebensowenigwieMisesunddie
meistenanderenEmigrant/inn/en.VielmehrwurdendiegroßenLücken,diedie
politischenEreignisseindenLehrkörpergerissenhatten,raschwiederdurchdie
Heranziehung neuer Kräfte geschlossen: Zwischen 1945 und 1949 erfolgten
nichtweniger als siebzehnHabilitationen.Oballe diese frischgebackenenPri-
vatdozentendashohewissenschaftlicheNiveau ihrer älterenKollegen erreich-
ten, liegt außerhalbdesBetrachtungsfeldesder vorliegendenMonographie.Zu
konstatieren bleibt hier lediglich, dass dieWiener Rechts- und Staatswissen-
schaftliche Fakultät in den genannten zwölf Jahren ihr Gesicht entscheidend
veränderte. Einweiteres Vierteljahrhundert später,mit dem Inkrafttreten des
Universitäts-Organisationsgesetzes 1975, wurde die Fakultät aufgelöst, ihre
Lehrstühlezunächstaufzwei,dannaufimmermehrFakultätenaufgeteilt,dieab
1984auchräumlichauseinanderstrebten,sodassheutenochkaumetwasandie
gemeinsameTraditionerinnert.LediglichdierotenKrägen,diedieDekaninnen,
Dekane und Promotor/inn/en der drei Nachfolgefakultäten bei akademischen
Abschlussfeiern tragen,8 könnten noch als symbolisches Überbleibsel der
einstigen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angesehen werden.
Aberwemfällt diesnochauf?
Wichtiger alsdies scheint allerdings,was aufwissenschaftlichemGebiet aus
jener Zeit geblieben ist. Unddies ist, gemessen ander allgemeinenGeschwin-
digkeitwissenschaftlicher Entwicklungen, erstaunlichviel: Sowerdendie Stu-
dierendenderRechtswissenschaften nochheute gleich zuBeginn ihres Studi-
umsmit dem von Adolf J. Merkl entwickelten Stufenbau der Rechtsordnung
konfrontiert, lernen im zweiten Studienabschnitt die LehreOskar Piskos vom
8 Gemeint sind die Rechtswissenschaftliche Fakultät, die Fakultät für Wirtschaftswissen-
schaftenunddieFakultätfürInformatik.Demgegenüberwurdendiesozialwissenschaftlichen
Lehrstühle der einstigenRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultätmit jenender eins-
tigenPhilosophischenFakultät zueinerFakultät fürSozialwissenschaftenvereint–undhier
werden, der Tradition der Philosophischen Fakultät entsprechend, blaue Krägen getragen!
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung762
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik