Page - 433 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Guadagni-Habsburg, Volume 6
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Sabsburg — Leopold 433 Habsburg — Leopold
Kaiser von Oesterreich ss. Nr. 93^; Fer-
dinand, Großherzog von Toscana ss.
Nr. 87^; Mar ia Anna (geb 2!. April
1770, gest. 1. October 4809); Karl
Ludwig s^. Nr. 137^ Alexander Leo-
pold ss. Nr. 13^, Albrecht (geb. 19.
December 1773- gest. 22. Juli 1774);
Maximi l ian (geb. 23. December 1774,
gest. 9. März 1778); Joseph ss. Nr.
128^j; Mar ia Clementina (geb.
24. April 1777, gest. 18. November
1801), vermalt durch Procuration zu
Wien 19. September 1790, in Person
zu Foggia 23. Juni 1799 mit Franz,
kön. Prinzen, nachmaligem Könige bei»
der Sicilim (gest. 8. November 1830);
Anton ff. Nr. 34^; Mar ia Amal ia
(geb. 13. October 1780, gest. 23. Decem-
ber1798); Johann Baptist ff. Nr.
116^; Rainer (geb. 30. September
1783, gest. 16. Jänner 1833); Ludwig
(geb. 13. December 1784) und Rudolph
(geb. 8. Jänner 1788, gest. 23. Juli
1331). WMmich: „I>iotHt6 6t clon-
eoräia", nach Anderen: „0p63 r6Z-u.ni
oorda. äukäitarmn". r)twovmgende e^öens»
momenle. Zur Regierung der Secundo-
genitur des Großherzogthums Toscana
berufen, folgte er 1763, 18 Jahre alt.
seinem Vater Franz I. Stephan in
der Regierung des Großherzogthums.
Toscana zählt die Periode der Leopol-
dinischen Regierung zu der glanzvollsten
seiner Geschichte; Leopold bezeichnete
sie durch den mit echter Fürstenweiöheit
verbundenen Eifer in nützlichen und wohl»
thätigen Reformen auf allen Gebieten
der Verwaltung. Dieser Ansicht dürf-
ten die Worte eines in dieser Sache
gewiß, urtheilsberechtigten Geschichtschrei-
bers Nachdruck verleihen. „Leopold —
schreibt Cantu in seiner Geschichte der
Hundert Jahre — war der Ansicht, daß
der Aufwand von Soldaten, Polizei und
v. Wurzbach, biogr. Lexikon. VI. Gefängnissen, diesen Fesseln der Freiheit,
die man gewöhnlich als das unzertrenn«
liche Gefolge jeder Regierung anzusehen
pflegt, nicht unentbehrlich seien für die
Wohlfahrt der Völker und die Sicherheit
der Fürsten. Die alte Republik, die sich
nach und nach aus dem Anwachse kleinerer
Gebietstheile gebildet, deren jeder seine
eigenen Privilegien und seine besondere
Gerichtsbarkeit befaß, hatte für die bür»
gerlichm Angelegenheiten eine von Feh-
lern strotzende Gerichtsverfassung und
Gesetze zurückgelassen, welche in jeder
Provinz, in jeder Stadt, in jedem Gebiete
verschieden waren. Leopold gab dem
ganzen Lande einerlei Gesetze, löste un-
nöthige Behörden auf, und setzte die Zahl
der Richter, unter denen er überdieß eine
strenge Auswahl traf, um ein Betracht-
liches herab. Er verlieh dem Lande eine
neue Gerichtsordnung und beauftragte
Vernaccini, nach diesem Michaels
Ciani mit der Abfassung eines Gesetz»
buches, welche Arbeit später Lampredi
fortsetzte, aber von der Revolution darin
unterbrochen wurde. Von der Ueberzeu-
gung durchdrungen, daß die äußerste
Strenge viel weniger als gemäßigte
Strafen die Verbrechen verhindern, ins«
besondere, wenn die Bestrafung rasch und
bestimmt erfolgt und die Ueberwachung
der Uebertreter des Gesetzes nichts zu
wünschen übrig läßt, schaffte er die Todes«
strafe ab und setzte an ihre Stelle die
Zwangsarbeit. Zugleich hob er auf das
Vorrecht der Straflosigkeit, das Asylrecht,
die Tortur, die Vermögenseinziehung,
die Hochverrathsproceffe, die geheimen
Denunciationen, die Zeugenschaft gegen
die Eltern, die sogenannten Kammer-
ftroceffe (^roo^s äe k!in.ml)r6), in wel<
chen es den Angeklagten nicht gestattet
war, sich zu vertheidigen, die Aussagen
amtlicher Zeugen und die Verurtheill.mg
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Guadagni-Habsburg, Volume 6
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Guadagni-Habsburg
- Volume
- 6
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 502
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon