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erklĂ€rte, weil fĂŒr den Reichstag die Mög-
lichkeit, durch eine MinisterialerklÀrung in
seinen BeschlĂŒssen beeinsiuĂt zu werden,
gar nicht stattfinden dĂŒrfe und könne. I n
der70. (l8.Kremsierer) Sitzung (14.JĂ€n-
ner) vertheidigte er den §. 2 der Grund«
rechte, welcher die österreichische Staats«
bĂŒrgerschaft betrifft, gegen mehrere Ab-
Ă€nderungSantrage. I n der 73. (21. Krem.
sierer) Sitzung (!7. JĂ€nner) hielt er als
Berichterstatter des Constitutionsausschus-
ses anlĂ€Ălich des §. 3 der Grundrechte,
welcher die Gleichheit aller StaatsbĂŒrger
vor dem Gesetze und die Aufhebung aller
Standesvorrechte aussprach, eine gehar-
nischte Rede fĂŒr die Beibehaltung des
Adels. I n der 807 (28. Kremsierer)
Sitzung (29. JĂ€nner) vertheidigte er den
§.6, welcher die Todesstrafe abschafft;
in der 84. (32. Kremsierer) Sitzung
(6. Februar) den §.11 der Grundrechte,
worin das freie Afsociationsrecht den
österreichischen StaatsbĂŒrgern eingerĂ€umt
wird, gegen die von den Abgeordneten
Borrosch, Löhner, Pola2ek u. A.
vorgebrachten Amendements in zwei lÀn-
geren VortrÀgen; und in der letzten, der
99. (47. Kremsterer) Sitzung (6. MĂ€rz)
beantragte er bezĂŒglich des §. 13 der
Grundrechte, worin dieFreiheit der Kirche
ohne Unterschied des Glaubens gewÀhr-
leistet wird, eine Faffung, welche zunÀchst
das VerhÀltnià zwischen Staat und Kirche
im Allgemeinen feststellt, worauf dann die
Bestimmungen des VerhÀltnisses zwischen
Staat und jeder Kirche als ZusÀtze des
Paragraphes zu folgen hatten; damit
schloà seine ThÀtigkeit im constituirenden
Reichstage, da am folgenden Tage, am
7. MÀrz, die Auflösung des Reichstages
erfolgte. Nunmehr kehrte H. nach Troppau
zurĂŒck, seine frĂŒhere ThĂ€tigkeit als Advo«
cat und BĂŒrgermeister in Troppau wieder
aufnehmend, bis er durch das kaiserliche Patent vom 3.MĂ€rz 1860, welches einen
verstÀrkten Reichsrath einsetzte, in densel«
ben berufen wurde. I n diesem gipfelt seine
ThÀtigkeit in derBerichterftattung des Mi-
noritĂ€tsantrages fĂŒr die Organisation des
Neiches, welcher im Gegensatze zur unga-
rischen. separatistischen MajoritÀt,
ein einiges Gesammtösterreich anstrebte.
Von diesem Standpuncte aus bekÀmpfte
H. namentlich die Ansichten des Grafen
Clam-Mart initz, der mit dem Majo»
ritÀtsantrage stimmte, warf die Beschuldi-
gung des Reichsrathes FĂŒrsten Salm,
daĂ der MinoritĂ€tsantrag Etwas verhĂŒllt
ausspreche, was erst einer Interpretation
bedarf, auf den MajoritĂ€tsantrag zurĂŒck,
und gab zuletzt die ErklÀrung im Namen
Derjenigen, welche das MinoritÀtsvotum
unterzeichnet hatten, daĂ keines dieser
Mitglieder je beabsichtigt habe, durch
dieses Votum auch nur im Entferntesten
auf eine ReprÀsentativ»Verfafsungsform
im modernen Zuschnitte und nach
französischen GrundsÀtzen hinzu-
deuten, welche ErklÀrung dem Redner spÀ»
ter irrig als eine ErklÀrung gegen jede
ReprĂ€sentativ - Verfafsungsnorm ĂŒber»
Haupt ausgelegt wurde. Erhob sich auch
Hein, wie es aus dem Vorstehenden
ersichtlich ist, nicht zu dem unabhÀngigen
constitutionellen BewuĂtsein des sieben«
bĂŒrgischen Abgeordneten Maager, so
gehörte er dennock zu den bedeutenderen
Genoffendesselben. AlsdurchdasDiplom
vom20.October1860 und das kaiserliche
Patent vom 26. Februar 1861 Oesterreich
in die Reihe der Staaten mit reprÀsenta-
tiver Verfassung trat, wurde Hein von
Sr. MajestÀt zum Landeshauptmann«
Stellvertreter des Kronlandes Schlesien
ernannt und von der Stadt Troppau als
Abgeordneter fĂŒr Schlesien in den öster»
reichischen Reichsrath erwĂ€hlt, fĂŒr welchen
ihn Se. MajestÀt zum ersten PrÀsidenten
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Hartmann-Heyser, Volume 8
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Hartmann-Heyser
- Volume
- 8
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der UniversitÀts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1862
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 514
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon