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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Károlyi-Kiwisch, Volume 11
Page - 76 -
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Page - 76 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Károlyi-Kiwisch, Volume 11

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Aaunitz 76 Kaunih ihrer bewahrten Rathgeber fügende Kai« serin ist einer der vielen schönen Züge, an denen das Leben des Fürsten und seiner erhabenen Gebieterin so reich sind. Schon gleich nach dem Aachner Frieden hatte K. Hand angelegt an strenge Ord- nung im Staatsschatze, an die Regelung der Steuern und Abgaben, an die Tren» nung der Administration in engster Be« deutung von de.n Finanzen und derIuftiz. Das neue Steuersystem, welches gewöhnlich dem Grafen Friedrich Wilhelm von HaugWitz ^Bd. VII I , S. 63) zu- geschrieben wird und dessen Haupwerdienst jedoch darin besteht, daß er eine muster« hafte Ordnung in I>lidU<ÜL et Oamo- raiidus in alle ihm untergebene Ge< schaftszweige brachte, ist eigentlich das gemeinschaftliche Werk der Grafen Ferdi» nand Bonaventura Harr ach sBd. IX, S<377)undKaunitz. Der Erfolg dieser Reformen war in mancher Hinsicht hoch« wichtig. Bis dahin wurden nämlich die Steuern und Abgaben auf den Provin« zial'Landtagen durch die Landstände bewilligt und auch eingetrieben. Der Kaiser war somit, in Absicht auf die Füh» rung der Kriege, zum Theile von der Willkür der Stände abhängig, da diese das Recht behaupteten, die von der Regierung begehrten jährlichen Subsidien entweder zu bewilligen oder nach ihrem Gutdünken zu ermäßigen. Die Erhaltung eines stehenden Heeres, wie solches in einem Staate wie Oesterreich unerläßlich war, wurde dadurch, wenn nicht geradezu in Frage gestellt, so doch bedeutend erschwert. Durch die Reform des Grafen aber wurde ein immerwährender, den Kräften der Provinzen und der einzelnen Bescher genau angemessener Steuerfuß festgesetzt, und die Steuer unabhängig von den Landstanden der einzelnen Pro« vinzen durch die Regierung selbst herein» gebracht. Wohl mögen dadurch alte Rechte der standischen Corporationen, welche übrigens in Folge von Satzungen, die sich überlebt hatten, zur Regierung in einem dieselbe mehr störenden als fördernden Verhältnisse standen, gekränkt worden sein, aber indem bei dem Ausmaße Scho» nung des Einzelnen beobachtet wurde, so rechtfertigten die höheren Staatszwecke diese, die Erhaltung des Ganzen sichernde Reform. Sein scharfsehendes Auge durch« drang alle Theile der innerlichen Staats» Verwaltung. Die in den Finanzen ein» gerissenen Unordnungen wurden beseitigt, ein bündiger und strenger Rechnungs- fuß eingeführt, das ganze Finanzwesen wurde der neu errichteten allgemeinen Rechnungskammer untergeordnet, wo» durch dem Staate jährlich viele Millionen zuwuchsen und zugleich der Vortheil ver« schafft wurde, daß man den Finahzstand der Monarchie, dessen Abnahmö oder Zuwachs, die jährlichen Einkünfte und Ausgaben in einer Tabelle leicht über« sehen konnte. Das allgemeine Urbarium, die Zertheilung der Gründe und die Kreisämter(l748—l732),die Errichtung von Hofstellen in Wien sin der Art des preußischen Generaldirectoriums, alle Provinzial» Ansichten und Interessen abschleifend), gaben der alten feudal« aristokratie den letzten Stoß. Auf den durch den Druck und Hunger herbei^eführ» ten böhmischen Bauernaufstand folgte die große Umgestaltung der Leibeigenschaft 4772, ihre ganzliche Aufhebung'durch Joseph 1781. Der Staatsrath (bloß dirigirend und informativ, nicht mit Detail, sondern mit Uebersicht, mit Ab» sckaffung der Gebrechen und Stockungen beschäftigt, durchaus nicht vollstreckend) gehört zuKaunitzens und Binder's M . I , S. 399) schönsten Entwürfen (177l). DieMilderung der peinlichen und
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Károlyi-Kiwisch, Volume 11
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Károlyi-Kiwisch
Volume
11
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1864
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
498
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
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