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gierung zu Mailand als der Hinneigung
zur österreichischen Regierung verdächtig
bezeichnet war. M. machte auch kein
Hehl aus seinen österreichischen Sym»
pathien, die wahrend seiner vierjahri-
gen Studien an der Wiener Hoch-
schule sich gebildet und entwickelt hatten,
und trat mit denselben ganz offen zu
Tage, als im Spätjahre 1813 Trient
wieder in den Besitz Oesterreichs gelangte.
Noch hörte man den Donner der Ge>
schütze im Kampfe der Franzosen mit
den Oesterreichern um den Besitz Süd»
tirols, als M. mit Decret ääo. 8. No-
vember 1813 zum General-Procurator
bei dem Civil» und Kriminalgerichte in
Trient ernannt, in der geängstigten
Stadt mit aller Entschlossenheit die
Gerichtssitzungen eröffnete und durch
diese in aller Ordnung im Namen der
Regierung geführte Rechtspflege das
Vertrauen der Bevölkerung in die öfter»
reichische Regierung befestigte. Als am
23. Jänner 1814 der Trienter Gerichts-
Hof in ein Appellationsgericht verwandelt
worden war, wurde M. demselben als
General »Procurator beigegeben. Nun
fand die Reorganisation der Gerichts»
stellen aller neu gewonnenen Länder und
Provinzen und auch Tirols Statt, und
M. wurde als ältester Rath beim Tri-
bunale in Trient eingetheilt. Neben an»
deren, das Iustizwesen betreffenden Ar«
beiten erhielt M. den Auftrag,' die
Uebersetzung des bürgert. Gesetzbuches zu
verbessern und den Unterschied der franzö»
fischen und österreichischen Gesetzgebung
speciell nachzuweisen. Letztere Arbeit ver-
faßte er in deutscher Sprache, und soll
dieselbe ohne Angabe seines Namens in
einer Broschüre gedruckt erschienen sein.
Für seine in den Jahren 1813 und
1814 erworbenen Verdienste wurde M.
am 22. Mai 1813 mit dem neugestifteten silbernen Civil-Ehrenkreuze ausgezeichnet.
Am 3. Juli 1816 wurde er zum Appel»
lationsrathe in Innsbruck, am 31. Mai
1816 zum Hofrath bei der obersten
Iustizstelle, mit der Verwendung beim
Senate in Verona, befördert. Ob seiner
Tüchtigkeit im Gerichtsfache und der
Gediegenheit seines Charakters wurde er
mit den schwierigsten, nicht selten Pein-
lichen Aufgaben betraut. Am 17. März
1824 erfolgte seine Ernennung zum
Präsidenten des Civilgerichtes erster
Instanz in Mailand. Sein achtjähriges
Wirken auf diesem Posten trägt das
Gepräge der Kraft und der strengsten
Gerechtigkeit. Am 13. November 1831
wurde M. zum Appellations'Präsidenten
der Lombardei ernannt, im Frühjahre
1833 ihm die geheime Rathswürde ver»
liehen, worauf er im Jahre 1836 auch
noch Präsident des neuerrichteten Fi»
nanz-Obergerichtes wurde. Anläßlich der
Krönung des Kaisers Ferdinand I.
zum König des lombardisch-venetianischen
Königreiches wurde M. mit dem Orden
der eisernen Krone 2. Classe ausgezeich'
net, welcher Verleihung den Statuten
des Ordens gemäß im Jahre 1839 die
Erhebung in den erbländischen Freiherrn«
stand mit dem Prädicate von Rocca«
nova folgte. Neben der Ausübung
seines Berufes, welche in seinem Frei»
herrN'Diplome mit „der großen Umsicht
in der Leitung der ihm anvertrauten
Geschäfte, mit seinem besonderen Dienst»
eifer, mit während 24 Jahren an den
Tag gelegten ausgezeichneten Fähigkeiten
und ausgebreiteten Kenntnissen, strenger
Rechtlichkeit und Unparteilichkeit und
unverbrüchlicher Treue und Anhänglich-
keit an das Kaiserhaus" charakterisirt
wird, widmete M. seine Muße dem
Studium classischer Werke und dem
Umgänge mit gelehrten Männern. Er
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Maroevic-Meszlenn, Volume 17
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Maroevic-Meszlenn
- Volume
- 17
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1867
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 506
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon