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Pederzani 423 Pederzani
richtshofes. Ferner setzte er sich über das
frühere, beinahe zur unbedingten Herr»
schaft gelangte Ancienitätsprincip hin»
weg, zog tüchtige jüngere Kräfte herbei,
welche rascher auf höhere Dienstposten
befördert wurden, so daß es ihm gelang,
das Landrecht in Gratz, die Stadt« und
Landrechte in Klagenfurt, Laibach, Görz,
Trkst. sowie das Handelsgericht in Trieft
gründlich zu verjüngen. Groß und aus-
gezeichnet war seine Betheiligung an den
umfassenden legislativen Berathungen,
welche >n den Jahren 1841—1847 statt-
fanden. Als Beisitzer der Hofcommission
m IustiHesetzsachen nahm er Theil an
der Revision des Strafgesetzbuches, an
der Berachung des im Jahre 1842 voll«
endeten Entwurfes eines neuen Straf-
gesetzbuchei, der Entwürfe eines Wechsel».
Handels«, sirivatfterechts und der Con-
cursordnun;, hatte auch an den zahl-
reicken Bercthungen über legislative Ge«
genstände geringerer Art bedeutenden
Antheil, wmon nur unter anderen die
Verordnung "iber das summarische Ver-
fahren, der Entwurf einer Grundbuchs«
ordnung für Salzburg, die völlige Rege«
lung der Gör^r Landtafel erwähnt feien.
Nachdem Hofath Ritter von Lichten«
fels j^Bd. X^, S. 79) im November
1847 in den Saatsrath berufen worden,
wurde das biser von diesem versehene
stehende legislaive Referat dem Hofrathe
Pederzani übrtragen. Die Bewegung
des Jahres 184! traf den tiefblickenden,
in Geschichislectre seine Erholung su>
chenden Staatsmnn nicht unvorbereitet.
Lange vor Ausbuch derselben trug er
auf Milderung de alles Maß der gesun-
den Vernunft übechreitenden Censur an,
sprach für Aufhebng der Patrimonial.
gerichtsbarkeit unt. Ersetzung derselben
durch eine den Eirichtungen des lom«
bardisch.venetianisch',1 Königreichs mög- lichst nahe kommende politische und ge«
richtliche Organisation, Einführung des
Anklagesystems und der Mündlichkeit im
Strafverfahren, Ordnung deS Gemeinde-
wesens und auf Grund desselben Ver-
nehmung von Provinzialständen bei allen
wichtigeren Fragen der Gesetzgebung.
Aber seine wie die gleichartigen Wünsche
vieler Anderer, die richtiger die Zukunft
voraussahen als die verblendeten Macht.
Haber jener Tage, blieben unbeachtet, die
Ereignisse brachen unaufhaltsam herein
und jene Aenderungen, die, wenn die
Regierung sich selbst rechtzeitig an die
Spitze der vielseitig gewünschten und
zum Theile als unerläßlich erkannten
Reformen gestellt haben würde, genügt
hätten zu einer friedlichen Entwickelung
der staatlichen Zustände, zeigten sich nun
als nicht zureichend. daS Verderben kam
mit Riesenschritten über den Staat, der,
um sich nicht aus den Fugen treiben zu
lassen, nun wieder zu den verhängnißuollen
Zwangsmitteln des Absolutismus zurück«
greifen mußte. Bis zum 1.1848 stand P.
so zu sagen im Glanzpuncte feiner amt«
lichen Thätigkeit; wenn er später nicht
mehr so thatkräftig eingreifen konnte, so
lag eben nicht an ihm die Schuld,
sondern vielmehr an den Verhältnissen,
die sich im wirren Taumel überstürzten.
Als Graf Taafe zum ersten österreichi«
schen Iustiznnnister ernannt worden war,
nahm er bei den ersten Arbeiten seines
Cabinets die Mitwirkung Pederzani 's
in Anspruch. I n dieser Eigenschaft ar-
beitete P. den Entwurf deS ersten Preß«
gesetzes vom 3l . März 1848, welcher
mit geringen Aenderungen die kaiserliche
Sanction erhielt. DaS Schicksal, welches
unverdient diesem Preßgesetze zu Theil
ward. und die erbärmliche, ja verächtliche
Schwäche, mit welcher dasselbe fallen
gelassen wurde, bekümmerten P. tief, der
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
O'Donnel-Perényi, Volume 21
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- O'Donnel-Perényi
- Volume
- 21
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1870
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 542
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon