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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - O'Donnel-Perényi, Volume 21
Page - 423 -
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Page - 423 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - O'Donnel-Perényi, Volume 21

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Pederzani 423 Pederzani richtshofes. Ferner setzte er sich über das frühere, beinahe zur unbedingten Herr» schaft gelangte Ancienitätsprincip hin» weg, zog tüchtige jüngere Kräfte herbei, welche rascher auf höhere Dienstposten befördert wurden, so daß es ihm gelang, das Landrecht in Gratz, die Stadt« und Landrechte in Klagenfurt, Laibach, Görz, Trkst. sowie das Handelsgericht in Trieft gründlich zu verjüngen. Groß und aus- gezeichnet war seine Betheiligung an den umfassenden legislativen Berathungen, welche >n den Jahren 1841—1847 statt- fanden. Als Beisitzer der Hofcommission m IustiHesetzsachen nahm er Theil an der Revision des Strafgesetzbuches, an der Berachung des im Jahre 1842 voll« endeten Entwurfes eines neuen Straf- gesetzbuchei, der Entwürfe eines Wechsel». Handels«, sirivatfterechts und der Con- cursordnun;, hatte auch an den zahl- reicken Bercthungen über legislative Ge« genstände geringerer Art bedeutenden Antheil, wmon nur unter anderen die Verordnung "iber das summarische Ver- fahren, der Entwurf einer Grundbuchs« ordnung für Salzburg, die völlige Rege« lung der Gör^r Landtafel erwähnt feien. Nachdem Hofath Ritter von Lichten« fels j^Bd. X^, S. 79) im November 1847 in den Saatsrath berufen worden, wurde das biser von diesem versehene stehende legislaive Referat dem Hofrathe Pederzani übrtragen. Die Bewegung des Jahres 184! traf den tiefblickenden, in Geschichislectre seine Erholung su> chenden Staatsmnn nicht unvorbereitet. Lange vor Ausbuch derselben trug er auf Milderung de alles Maß der gesun- den Vernunft übechreitenden Censur an, sprach für Aufhebng der Patrimonial. gerichtsbarkeit unt. Ersetzung derselben durch eine den Eirichtungen des lom« bardisch.venetianisch',1 Königreichs mög- lichst nahe kommende politische und ge« richtliche Organisation, Einführung des Anklagesystems und der Mündlichkeit im Strafverfahren, Ordnung deS Gemeinde- wesens und auf Grund desselben Ver- nehmung von Provinzialständen bei allen wichtigeren Fragen der Gesetzgebung. Aber seine wie die gleichartigen Wünsche vieler Anderer, die richtiger die Zukunft voraussahen als die verblendeten Macht. Haber jener Tage, blieben unbeachtet, die Ereignisse brachen unaufhaltsam herein und jene Aenderungen, die, wenn die Regierung sich selbst rechtzeitig an die Spitze der vielseitig gewünschten und zum Theile als unerläßlich erkannten Reformen gestellt haben würde, genügt hätten zu einer friedlichen Entwickelung der staatlichen Zustände, zeigten sich nun als nicht zureichend. daS Verderben kam mit Riesenschritten über den Staat, der, um sich nicht aus den Fugen treiben zu lassen, nun wieder zu den verhängnißuollen Zwangsmitteln des Absolutismus zurück« greifen mußte. Bis zum 1.1848 stand P. so zu sagen im Glanzpuncte feiner amt« lichen Thätigkeit; wenn er später nicht mehr so thatkräftig eingreifen konnte, so lag eben nicht an ihm die Schuld, sondern vielmehr an den Verhältnissen, die sich im wirren Taumel überstürzten. Als Graf Taafe zum ersten österreichi« schen Iustiznnnister ernannt worden war, nahm er bei den ersten Arbeiten seines Cabinets die Mitwirkung Pederzani 's in Anspruch. I n dieser Eigenschaft ar- beitete P. den Entwurf deS ersten Preß« gesetzes vom 3l . März 1848, welcher mit geringen Aenderungen die kaiserliche Sanction erhielt. DaS Schicksal, welches unverdient diesem Preßgesetze zu Theil ward. und die erbärmliche, ja verächtliche Schwäche, mit welcher dasselbe fallen gelassen wurde, bekümmerten P. tief, der
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich O'Donnel-Perényi, Volume 21
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
O'Donnel-Perényi
Volume
21
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1870
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
542
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
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