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Debreczin, während welcher Zeit er die
Magnaten zu den periodischen Sitzungen
einberief, die Beschlüsse proclamirte und
die Ausfertigungen unterzeichnete. Als
er im März 1849 zu Debreczin die
Sitzungen der Magnatentafel eröffnete,
sprach er seine Freude aus über den zahl«
reichen Zuspruch, wobei er darauf aus-
drücklich hinwies. daß eS sich darum
handle, die Unabhängigkeit Un-
garns durch5 ufäbre n. Die Sitzung
vom 44. April 1849 aber wurde für ihn
verhangnißvoll; in derselben wurden
nämlich die landes. und königsverräthe-
rifcken fünf Beschlüsse hinsichtlich der
Unabbängigkeitserklarung Ungarns ge>
faßt. Nach dem fünften Beschlusse wurde
festgesetzt, die in diesen Beschlüssen ent>
haltenen Grundsätze in die Form eines
Manifestes zu bringen, zu welchem
Zwecke ein Ausschuß von drei Mitglie«
dern: Ludwig Kossuth. Stephan G o<
rovö und Emerich Szacsvay, gebil-
det wurde. S igmund Baron Pe>
ränyi war nun bemüht, diese Beschlüsse
des Repräsentantenhauses so rasch wie
möglich, ohne erst die erforderliche War)»
rung der Authenticität abzuwarten, zur
Kenntniß des Oberhauses gelangen zu
lassen, worauf dasselbe den mit der Ab-
fassung des Unabhangigkeits-Manifestes
betrauten Ausschüssen seinerseits den
Csanäder Bischof Michael Horväth .
spä'eren Cultusminister, und den Wesz»
primer Obergespan Anton Hunkar bei"
gab und die Wahl Kossuth's zum
regierenden Präsidenten mit Stimmen«
Mehrheit annahm. Die Unabhängigkeits«
Erklärung war unterzeichnet: „Gegeben
aus unserer zu Debreczin am 43. Avrii
1349 gehaltenen Reichstagssitzung. Die
gesetzlich vereinigten Magnaten und R»
präsentanten der ungarischen Nation".
I n einer weiteren, aus Repräsentanten und Mitgliedern deS Oberhauses zusam«
mengestellten Sitzung vom 19. April
wurde die Veröffentlichung des Mani»
festes im ganzen Lande beschlossen. Auf
den Antrag des Cultusministers vertagte
stch zu Debreczin am 31. Mai das Ober.
haus und trat erst wieder am 2. Juli zu
Pesth zusammen, wo die Sitzungen im
Museum gehalten wurden. Nachdem noch
im Mai zu Debreczin die Reorganisation
der obersten Gerichtsstühle beschlossen
worden — denn consequenter Weise
durften bei dem Umschwünge der Dinge
die Trager des alten Systems nicht an
der Spitze der wichtigsten Aemter bleiben
— wurde Baron Sigmund Peränyi
zum Präsidenten der Septemvilaltafel
ernannt, welche Ernennung über Antrag
des damaligen Iustizministers Sabbas
Vukovics mit einer Entschließung des
Landesgouverneurs Ludwig Kossuth
ääo. Debreczin 29. Mai !849 erfolgte.
Die vorbenannten Handlungen hatten
hingereicht, Per6nyi 's Leben zu ver»
wirken, sobald nach Unterdrückung der
Revolution die Kriegsgerichte ihre blutige
Thätigkeit begonnen hatten. Per6nyi
hätte sich noch rechtzeitig retten können,
aber die vielen Stürme, die er in den
letzten Monaten erlebt, die ewige Auf«
regung, welcher er ausgesetzt war, vor
Allem aber das tiefe Weh über das
Loos, dem Ungarn nach der russischen
Invasion verfallen war. hatten den Greis
gebeugt, er hatte alle Energie verloren
und über sich ergehen lassen, was da
kommen mochte. Und eS kam — daS
TodeSurtheil. Das Pesther Kriegsgericht
hatte P. wegen Hochverrath einstimmig
zum Tode durch den — Strang verui»
theilt und wurde das Urtheil an ihm
wie an seinen zwei Todesgcfährten, dem
Deputirten Emerich Szacsvay und
dem Ministerialrathe Emanuel Cser-
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
O'Donnel-Perényi, Volume 21
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- O'Donnel-Perényi
- Volume
- 21
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1870
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 542
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon