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Stainhauser Stainhauser
einzurichten, daß S-, ohne sich erst recht»
fertigen zu können, sofort den Auftrag
erhielt, jede weitere Vorlesung nach dem
neugewahlten Lehrbuche einzustellen, in
der nächsten Vorlesung von seinen Zu»
Hörern alle Exemplare abzufordern und
sie an den Hof abzuliefern. S. kehrte
nun wohl zu den beiden alten Lehrbüchern
zurück, aber das neue abzuliefern, wei-
gerten sich die meisten seiner Zuhörer.
Bemerkenswerth erscheint es nun, daß
zehn Jahre nach diesem Vorfalle, im
Jahre 1774, unter Erzbischof H iero>
nymus zu allen juridischen Vortragen,
das Kirchenrecht ausgenommen, lauter
von Protestanten verfaßte Lehrbücher
vorgeschrieben wurden. So war der Zeit»
räum nur eines Decenniums genügend,
solch einen Umschwung eintreten zu lassen!
S. versah das Lehramt der Pan>
dekten nur drei Jahre, im Jahre 1767
legte er eS freiwillig nieder. Er sollte
uun, wie es hergebrachte Ordnung war.
die Vortrage auS dem Staatsrechte,
über das er als publicistifcher Schrift»
sieller anerkannte Arbeiten geliefert, über-
nehmen. Auffallenderweise wurde S.,
dem Vorschlage des akademischen Se-
uates entgegen übergangen und dieses
Fach an den Nürnberger Johann Hein.
rick D rümel (geb. 1707. gest. 1770),
den der berühmte Johann Jacob Mo«
ser in seiner Geschichte des „deutschen
Staatsrechtes" (Frankfurt a. M. 1770),
S. 92, nicht Geringeres als einen Aden»
teurer (^vautui-ier) genannt, übertra»
gen. Es hatte dieß als eine Zurück»
setzung S.'s erscheinen können, doch
nach den Beweisen der Gewogenheit
und Zufriedenheit, die ihm von Seite
des Erzbischofs zu öfteren Malen zu
Theil geworden, war dieß nicht der FaU.
Als im Jahre 1770 Drümel mit Tode
abging, wurde nun das Lehramt des Staatsrechtes ohne weiteres an S. über.
tragen. Das war auch daS Gebiet, in
welchem S. glänzte, denn noch bevor
er auf demselben im Lehramte thätig ge>
wesen, hatte er durch seine Kenntnisse
und Arbeiten sich darin so bewährt, daß
er von verschiedenen Reichsfürsten in
Staatsangelegenheiten zu Rathe gezogen
und auf verschiedenen Hochschulen und
Lehranstalten, wie z. B. zu Mainz. Hei»
delberg, Trient, Straßburg, als Pro«
feffor deS Staatsrechtes in Vorschlag
gebracht wurde. Jede an ihn ergangene
Berufung hatte S. entschieden mit dem
Ausspruche, an seinem Platze verbleiben
zu wollen, abgelehnt. Das deutsche
Staatsrecht trug S. nach Mascov und
eigenen Zusätzen vor, seit dem Jahre
1773 las er auch noch über deutsche
Reichsgefchichtr. Auch als Schriftsteller
in seinem Fache hat Sta in hauser fol«
gende Werke herausgegeben: „D/sss?--
4".), als Inauguralschrift für Christian
Kaden verfaßt und unter dessen Na»
men herausgegeben; —
(o. O. und I .
Mien 1731)) betrifft das Benedictiner-
stift Reichenau, und nur der Titel der
Schrift ist lateinisch, die Abhandlung
selbst deutsch'. — „DlsssT'/a^o
bnrFi 1736, 4".), auch im fünften
Bande von A. Schmidt's „ I
ruL Huris
(ebd. 1739. 4".); — „Nnsillrtheiizchr
Abhandlung, llli den Herzogen in Nlliern
dü5 nun 5ll Vielen huchgepriesrne / l « ?»6L/«m
«'/i 6<?6?s8l'a5?l'<?i's zustehe, makei beZan-
der2 eine nun dieser Frage zn München in
Nrnck gegebene Dissertation mit Bescheidenheit
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Stadion-Stegmayer, Volume 37
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Stadion-Stegmayer
- Volume
- 37
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1878
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 362
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon