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Stupan. Anton Maria 202 StUPllN) Anton Maria
Nagler Künstler.Lerikon Bd. XVII , S. 521
ldieser nennt ihn Johann Joseph).
Stupan von Ehrenstein, Anton
Maria Freiherr (k. k. S taa ts ra th .
Geburtsjahr unbekannt, gest. in W i e n
12. December 1776). Der Sprosse eineS
alten Adelsgeschlechtes (s. S. 204 die Quel-
len), ist er wahrscheinlich derselbe Anton
Stupan von Ehrenstein, welcher
am 2. September 1726 im steirischen
Landtage aus der Zahl der Rechts-
gelehrten zum Regierungsrathe gewählt
und am 29. November 1749 in die stei«
rische Lcindmannschaft aufgenommen
wurde. Vermöge seiner Kenntnisse und
sonstigen vorzüglichen Eigenschaften in
den am 30. December 1760 ins Leben
getretenen Staatsrath berufen, spielte er
in demselben unter der Kaiserin Maria
Theresia eine hervorragende Rolle, und
ist er schon einiger seiner Vota wegen
bleibender Erinnerung würdig. Bei Um»
gestaltung der Länderstellen im Jahre
1763 suchten die früher ausschließlich mit
der Landesregierung betrauten adeligen
Mitglieder der Landstande ihre alte
Bevorzugung wieder zur Geltung zu
bringen. Von Böhmen ging gar der
Antrag aus, das alte ständische Regi«
ment auf'S neue herzustellen, um die
Landesofficiere abermals zu Gebietern
des Landes, zu Vorsitzenden der hohen
politischen Finanz, und Justizbehörden
zu machen. Da erhob sich Freiherr von
S t u p a n entschieden gegen dieses An«
sinnen und vertheidigte die im Jahre
1749 eingeführte Ordnung der Dinge,
mit welcher das Dirsotorium, in poli-
tiois st o2,rQ6rg.1idu8, daS in sich alle
inneren Verwaltungsangelegenheiten der
Erblande vereinigen sollte, ins Leben
trat, und neben welchem die 1747 ge-
schaffene vereinte böhmisch «österreichische Hofkanzlei für politische Verwaltung,
ferner die ungarische, die fiebenbürgische
und die illyrijch Banater Hoskanzlei
wirkten. I n einer 1763 abgehaltenen
Berathung über den Jesuitenorden,
dessen staatsgefährliche Privilegien und
Grundsätze der Discussion unterzogen
wurden, war es aber S tupan . der auf
den exemplarischen Lebenswandel und
die nützlichen seelforgerlichen Leistungen
der Ordensmitgliedcr hinwies. Die
Staatsrathe waren getheilter Meinung,
so daß eine Entscheidung in der Sache
vorderhand unterblieb. — Doch als im
Jahre 1767 mehrere Bischöfe zur Aus-
rottung des eingeschlichenen Unglaubens
auf die Einführung von Bücher- und
Hausrevisionen, von Freiheits» und
Leibesstrafen drangen, erklärte sich Stu>
van, der strenggläubige Freiherr,
dagegen. „Wolle man nicht die Verderb-
liche spanische Inquisition einführen",
sprach er, „so wisse er kein Mittel, der
Strömung der Zeit zu widerstehen. Es
bestehen Gesetze und Strafen gegen
Religionsspötterei und Ketzerei, aber die
Behörden vollziehen sie nicht, die Uni«
verfitaten bekämpfen sie." Die Ver«
Handlungen über diesen Gegenstand
hatten gleichfalls keinen Erfolg, und die
Sache blieb unerledigt. — Eine im
Jahre 1770 eigens eingesetzte geistliche
Hofcommission stellte im Mai g. I . den
Antrag, daß es den jungen Theologen
verboten werde, vor Erreichung des rei«
feren Alters (worunter sie das 21. bis
22. Jahr verstand) in einen geistlichen
Orden einzutreten, die Gelübde adzu«
legen und höhere Weihen zu empfangen.
Auch sonst noch trat sie mit wichtigen
Forderungen hervor, stand für das Recht
desMegenteniQ ScolOLiHLtiois ein u.d.m.
Diesen Anträgen schloß sich der Staats»
rath völlig an. der alte S. unterstützte
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Streeruwitz-Suszncki, Volume 40
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Streeruwitz-Suszncki
- Volume
- 40
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1880
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 394
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon