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i) Johann Michael 222 Szebersnyi, Johann Michael
Convents in dieser Angelegenheit in be»
redter Weise das Wort, und durch seine
Bemühungen flössen auS Deutschland
und England mehrere Tausend Gulden
dem Schulfonde zu. so daß er alS Restau-
rator des Schemniher Gymnasiums an«
zusehen ist. Wiederholt unternahm er
Reifen nach Deutschland, oft in der Eigen,
schaft eineS Deputirten ^ur GftftavAdolph.
Stiftung. I n Angelegenheiten seineö
Glaubens trat er immer der Unduldsam,
keit und dem ZelotiSmus mit würdevoller
Entschiedenheit entgegen. Obwohl bei
dem unangenehmen Eindrucke, welchen
die Ministerialverordnung, daß künftig»
hin Katholiken und Akatholiken nicht
mehr auf gemeinschaftlichen Friedhöfen
beerdigt werden sollten, im ganzen Reiche
hervorbrachte, das Cultusministerium auf
der Generalversammlung deS Gustav
Adolph-Vereins in Ulm erklären ließ,
daß jener Verordnung die ihr beigelegte
Tragweite nicht zukomme, entstanden
doch immer wieder Reibungen zwischen
den katholischen und evangelischen Prie«
stern. So wurde im Jahre 1862 auch
Szebersny i . zu jener Zeit Garni»
sonsprediger in Srockerau, von dem
Stadtpfarrer daselbst bei der betreffenden
Armeebehörde wegen Aufreizung ange«
klagt und von dem Ministerium auf«
gefordert, sich schriftlich darüber zu
äußern. Der dieser Anklage zu Grunde
liegende Sacbvorhalt war aber ungefähr
folgender. Die oben erwähnte Mini-
sterialverordnung wurde auch mittelst
Armeeveroidnung (ääo. 29. Juli 1860)
bekannt gemacht. Sie trug insbesondere
den Genie«Directionen auf, bei den Mili»
tär.Frieohöfen den für Akatholiken be-
stimmten Theil durch lebendige Hecken
abzusondern, und sprach aus. daß die
Akatholiken weder Glockengeläute bean.
svruchen dürfen, noch daß es ihren Geist. ^ lichen gestattet sein solle, am Grabe
Leichenreden und Weihgesang zu halten.
Sie wurde jedoch in ihrem ersten Theile
auf eine Vorstellung des FeldzeugmeisterS
Ritter von Benedek sofort von Seiner
Majestät außer Kraft gesetzt und kam
auch bezüglich der letzteren Bestimmun»
gen, namentlich bei OfficierSleichen, fac«
tisch nickt zur Anwendung. Wenigstens
hatte der angeklagte Garnisonsprediger
Szeberöny i in seiner ganzen Amts»
praxiS OfficierSleichen nie ohne Glocken»
geläute und Leichenrede beerdigt und war
dabei nie auf einen Anstand gestoßen.
Erst in Stockerau begegnete er bei Ge«
legenheit der Bestattung eines sehr ver»
dienstvollen OfficierS. des HauptmannS
Mocsary, einer sehr schroffen Oppo«
sition seitens des dortigen Pfarrerg.
Dieser ließ nicht nur nicht läuten, sondern
untersagte ihm auch durch den Todten»
gräber die Abhaltung einer Grabrede.
Szeberöny i kehrte sich nicht daran,
sprach einige warme Worte am Grabe
deS Verstorbenen und rief dadurch die
erwähnte Anklageschrift hervor, in wel>
cher der Herr Pfarrer erklart, er werde
für den Fall, als evangelische Geistliche
noch weiter Grabreden halten sollten,
den Friedhof schließen laffen und keine
Beerdigungen auf demselben mehr gestat»
ten. Die bald darauf erfolgte Berufung
des Angeklagten an Stelle deS Dr. K uz.
many war die Antwort auf diese Un«
duldsamkeit. Ueberdies war Szebe«
ränyi auch schriftstellerisch thätig.
Mehrere seiner Arbeiten enthalten die
von Hornyansky herausgegebenen
»Protestantischen Jahrbücher". Außer,
dem veröffentlichte er mehrere Flugschrif«
ten, so zur Zeit. als die Protestanten«
frage in Fluß kam:
(Pesth 4857, so.); __ „Psendll-
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Susil-Szeder, Volume 41
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Susil-Szeder
- Volume
- 41
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1880
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 340
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon