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Tonner, August 128 Tonner, Emanucl
die unabsehbaren politischen Processe,
welche mit löblichem Eifer geführt werden,
Tausende nationaler Märtyrer hervor»
gebracbt würden. I n der Vertheidigung
dieser Stellen, in welchen die Staats'
anwaltschaft den Thatbestand des Ver-
gehens der Aufw'egelung fand, bemerkt
Tonn er, der sich als Verfasser des be»
anständeten Artikels bekannte, daß man
den Ausdruck srieinove jcus« nicht mit
„Rumpfparlament" oder „Rumpfland«
tag" übersetzen dürfe; es sollte damit
nicht gesagt werden, daß es dem Land-
tage an einem Kopfe fehle, sondern nur,
daß der Landtag nicht vollständig war,
was vollkommen begründet sei, da 82 Ab-
geordnete an den Sitzungen nicht Theil
genommen. I n den Worten, daß der
Landtag nach der Pfeife der Re-
gierung tanze, könne er auch nichts
Ehrenrühriges erblicken. „Tanzen sei
etwas Erlaubtes, nach einer Pfeife tanzen
sei auch nichts Verbotenes, und das
Tanzen nach der Pfeife der Regierung
könne der Staatsanwalt doch nicht bean«
ständen. Wenn also derselbe daran etwas
Anstößiges finde, daß man nach der
Pfeife der Regierung tanze, so beleidige
er die Regierung". Nun ersuchte wohl
der Präsident, keine Ausfälle auf den
Staatsanwalt zu machen, aber dieser
war doch mitten in der Gerichtsverhand-'
lung lächerlich gemacht worden. „Endlich
was den Ausdruck Märtyrer lniuös-
älnioi) betreffe, so sei derselbe gebraucht
worden, weil man doch einen Unterschied
machen müfse zwischen politischen und
gemeinen Verbrechern. Selbst GrafBel-
credi habe sich dieses Ausdruckes be-
dient, indem er sagte: „Ich will keine
politischen Märtyrer machen". Man
müßte also auch den Grafen Belcredi
anklagen". Der Angeklagte hatte es ver-
standen, den Wortlaut der beanständeten , Stellen ganz aus ihrem Zusammenhange
zu reißen, und dadurch über das, was er
gesagt und was mit Grund beanständet
worden, als über etwas Selbstverständ-
liches, Unverfängliches hinwegzugehen.
Thatsächlich erfolgte auch in diesem
Falle die Freisprechung, und zwar mit der
Begründung: daß, wenn man Staats-
einrichtungen lächerlich mache, man damit
nock immer nicht zur Verachtung und
zum Haffe gegen die Regierungsorgane
reize! I n anderen Fällen konnte sich
Tonn er mit seinem Humor nicht schuld-
los sprechen machen und wurde wieder-
holt zu Gefängnißstrafen verurtheilt. —
Der zweite Bruder Emanuel (geb. zu
Zdikov am 23. December 4829) be-
suchte anfänglich das Gymnasium in der
Prager Altstadt, setzte aber seine Studien
zu Tarnow in Galizien fort, wo sein
Onkel mütterlicherseits ein Erziehungs-
institut leitete. Nach Prag zurückgekehrt,
beendete er daselbst 1843 das Gymnasium
! und die philosophischen Studien. 1843
, trat er als Hauptmitarbeiter bei der
^Ivi^a slovanskä." ein. Wegen seiner
Theilnahme an dem Vereine der „^echisck-
mährischen Bruderschaft" wurde er wohl
von dem Kriegsgericht auf dem Hradschin
zur Verantwortung gezogen, aber unbe-
anstandet entlassen. Im Jahre 4831
gaben die Südslaven in Prag zum Besten
des öechischen Nationaltheaters seine
metrische nach den Originalen durch-
geführte Uebersetzung der serbischen Volks-
lieder heraus. 4834 erhielt "er eine
Supplentenstelle zuerst am Gymnasium
in Przemysl, dann an jenem zu Rzeszow
in Galizien, von wo er 4836 einem Rufe
als Professor an der neu errichteten
Handelsakademie in Prag folgte. Nun
wendete er sich der Publicistik zu und
wurde 4860 Mitarbeiter der Zeitung
„öas", d. i. Die Zeit, von welcher er
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Volume 46
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Toffoli-Traubenburg
- Volume
- 46
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1882
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 330
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon