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Topperczer^ Eilgen 133 ) Eugen
reichischen Kaiserstaat (Wien, 4".) 1813, S. 654.
Live MLM<->ria. Iiuul>ai-s,i'um a, tribu« prnxi»
inl5 82<^<:uli8 .VcuÀeinias ^enensi n.ÀÀl'liiitc»-
i-um (O>'nla6 1838, listli)', 8".) l». 101 snach
diesein geb. 18. August 177«).
Die Topertzer, welche ihren Namen bald mit
einem, bald mit zwei p (Topertzer, Top«
pertzer), bald mit cz, bald mit tz (To«
perczer und Topertzer) schreiben, sind eine
alte und angesehene Protestantenfamilie in der
Zips, in welcher schun um die Mitte des
sechzehnten Jahrhunderts ein Anton To«
perb er alö Pfarrer von Popr:ld lebte. An«
sanglich ein hartnÀckiger Vertheidiger der pÀpst«
lichen Forinel, starb er 13<»7, erblindet, im
âwahren Glauben", wie die Protestanten den
ihrigen nennen. Auch Ivan Nagn in seinem
ungarischen Adelöwerke ^Ik^arors-Àz; c.Lk-
Unlai ciliinbi-Llckc^ ss noin^^ki-onÀi tÀdlÀk-
kal", Bd. XI , S. 243, fĂŒhrt die Topertzer
unter dem Adel Ungarns auf. ohne jedoch des
wackeren Hauptmanns Paul Topertzer von
Todtenfeldt zu gedenken, der in WĂŒr«
digung seines tapferen Verhaltens vor dem
Feinde im Jahre 1793 geadelt wurde und
seinen vor Mannheim empfangenen Wunden
erlag. AuĂer den bisher angefĂŒhrten Personen
des Namens Topertzer ist noch Einiger in
KĂŒrze zu gedenken: 1. Eugen Topperczer,
im Jahre 1848 Obernotar des Biharer Ccmi«
tateS und LandtagSdeputirter, 1860 BĂŒrger«'
meister uon GroĂwardein. Als durch kaiser«
liches Patent vom 5. MĂ€rz 1860 der bis
dahin bestandene österreichische Neichsraih durch
auĂerordentliche NeichsrĂ€the verstĂ€rkt und im
Monat Mai nach Wien einberufm wurde,
befand sich unter den auĂerordentlichen zeit«
lichen NeicbsrĂ€then fĂŒr Ungarn auch der in
Nede Stehende. Er nadm an den VerHand«
lungen regen Antheil: sprach bei der Be-
rathung der G rund buch sord nun g; stellte
sich einem von Maa ger in Bezug auf die
Veröffentlichung der Verhandlungen des ver»
stÀrkten Neichsrathes gemachten Antrage ent«
schieden entgegen; beanstÀndete den Nutzen
der Gendarmerie, deren Wirksamkeit eben
in Ungarn eine zweifelhafte gewesen; entschied
siÀ», da nach der pragmatischen Sanction alle
Theile der Monarchie verpflichtet sind. unoer«
Àndcrlich, unzertrennlich und untheilbar zu»
sammenzuhalten, fĂŒr den Fall, daĂ ein Krön«
land, welches alle Lasten, die in den anderen
LĂ€ndern bestehen, gleichmĂ€Ăig tragen soll, d'e ^ iHuelle.i nicht aufzufinden vermag, alle Aus-
gaben aus Eigenem befriedigen zu können,
dafĂŒr, daĂ es von anderen LĂ€ndern subven«
tionirt werden mĂŒsse; erklĂ€lte siĂ€> anlĂ€Ălich
der Verpachtung und Abfindung der Besteue»
rungen im Princip als Gegner der Absindung
und Pauschalocrpachtung. Auch erörterte er
in sachgemĂ€Ăer Weise das Uebel der Haus«
zinssteuer, das sich als solches weniger in dcr
Anwendung als vielmehr in der Ver-
hÀngung derselben herausstelle. Die Haus«
zinssteuer werde nÀmlich, so wie die GebÀude«
steuer. nach dem Zinse und der Classe der
HĂ€user bemessen. Der Unterschied zwischen
beiden sei sehr groĂ und entspringe aus der
Natur der Tache; nur dĂŒrfe man nicht glauben,
daĂ alle HĂ€user, welche einen Zins abwerfen,
auck der Hauszinssteuer unterworfen werden,
und daĂ alle diejenigen, die keinen Zins tragen,
in die Haussteuerclasse fallen. Dem sei eben
nicht so, weil die Hauszinssteuer nicht nach
der individuellen Beschaffenheit des Hauses â
ob nÀmlich das Haus zinstragend sei oder
nicht â sondern nach der Beschaffenheit
mehrerer HĂ€user in einer Gemeinde bemessen
werde, woraus folge, daĂ in einer Gemeinde
das Einkommen und in einer anderen das Nicht«
einkommen besteuert werde. Topperczer
beleuchtet dies Steuercuriosum durch ein dra«
stischeS Beispiel; weist auf einen beherzigens«
werthen Nebelstand bei der Erhebung der
Weinsteuer in Ungarn hin; kommt bei der
Erörterung der allgemeinen Finanzlage drs
Neiches auf die Tbatsache. daà der Centralis«
mus der Staatsgewalt nicht nur die Staats«
behörde beherrsche, sondern daà er auch dir
Gemeinde mitgerissen und dadurch in nicht
geringem MaĂe das Deficit, unter welchem
der Staat leide, verschuldet habe. In den Ver«
Handlungen ĂŒber den MajoritĂ€tsantrag â
wir verweisen, um Wiederholungen zu ver-
meiden, zum VerstÀndnisse dieser Sache auf die
Biographien von Hein ^Bd. ^ m , 2. 215)
und Maager l'bd. XVI, 2. 185) â stimmte
er mit der ungarisch.separatistischen MajoritÀt.
In der Folge wurde Top per c,z er königlicher
Rath und Rath bei der königlichen Tafel in
Pesth. ^ ! ÀÀ i
d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und
Stammtafeln (Pesth 1860. M. 3wth. gr. 8".)
Bd. X I , S. 243 u. f. â Verhandlungen
des österreichischen verstÀrkten Neichsrathes
1860. Nach den stenographischen Berichten
(Wien 18<><>. Friedrich Manz, 8",) Bd. I,
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Volume 46
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Toffoli-Traubenburg
- Volume
- 46
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der UniversitÀts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1882
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 330
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon