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Tschlllmschnigg Tschabuschnigg
erstatter über die Sirafproceßordnung und
hatte die Genugthuung, daß dieses Gesetz, an
dem er in allen Stadien der Vorarbeiten
mitgewirkt, endlich zu Stande kani. In-der
Sitzung vom 1». April 1874 hi.'lt er eine
längere Rede über Regelung der äußeren
Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche dem
Staats gegenüber. Er sagte unter Anderem:
„In den Wirkungskreis der Kirche fällt das
Dogma, der Glaube, die Frömmigkeit und das
Gewissen; in den Wirkungskreis des Staates
die Gesetze üder die äußeren Rechtsverhältnisse
und Handlungen der Kirche, die Entscheidungen
nach den Gesetzen uno nöthigenfalls die zwangs«
weise Durchführung dieser Entscheidungen. Es
ist nie wohlgethan, wenn Staat,oder Kirche sich
Uebergriffe in die gegenseitigen Lebensgebiete
erlauben. So wie Frömmigkeit und Religion
sich nickt nach staatsrechtlichen Kategorien
theilen, rbenso soll auch der Staat seinerseits
sich zu keiner Konfession bekennen, er soll
confessionslos sein.... Der Staat hat das
Recht und die Pflicht, alle Angriffe irgend
einer Kirche zurückzuweisen. Wenn man der
Quelle der Bündnisse zwischen Staat und
Rircke (^oncoroatc) vorurteilslos nachforscht, !
so kommt man iur Erkenntniß, daß mitunter l
nicht d'.e Sorge für d^e Wohlfahrt dcr Staats-. !
bürger und auck nickt die Sorge für Fröm-
migkeit und Religion den Grund dazu gelegt
habm. sondern daß die Absicht rahin geht,
die beiderseitigen Angehörigen zwischen die
doppelte Schraube des Staateü und der
Kirche zu leqen. um sie desto ergiebiger und
nachhaltiger auspressen zu können Dem
Staate muß es freistehen .zu erklären, daß er
sich an ein oon^ordat dann nicht mehr ge--
bunden halte, sobald er darin etwas entdeckt,
das für das Wohl des Staates, für die
geistige Entwickelung der Staatsbürger schäw
lich oder gefährlich ist." Bezüglich der Ehe
bemerkt Tschabuschnigg in dieser Rede:
das Sacrament falle ganz in das Gebiet
der katholischen Kirche, die giltige Schließung
«der Ehe in den Wirkungskreis des Staates.
— Als Minister erklärte er sich auf das
entschiedenste für strenge und bewaffnete
Neutralität im deutsch - französischen Kriege
und stimmte gegen gesteigerte Ansätze im
Budget des Krieges und der Landwehr. Er
befürwortete die directen Wahlen ins Ab«
qeordnetenhaus und wirkte bei jeder sich dar-
bietenden Gelegenheit für Aufhebung des
Concordates. das bekanntlich während des
Ministeriums Potocki für hinfällig erklärt wurde. ^Aus den stenographischen
Sitzungsberichten des Abgeordneten-
und Herrenhauses des osterreich i»
schen Reichsrath es.1
IV. Porträte und Chargen, 1) Porträt. Unter«
schrift: Facsimile des Namenszuges „Tscha»
buschnigg". M. Stohl äei. C. Kotterba «o.
(8". und 4".). — 2) Charge. Im „Floh" vom
24. April 187«. Nr. 17. Kl iü äsl. I , To«
massich ä?,. — I) Im Besitze der Tochter
des Verewigten befinden sich außerdem: ein
Oelbild. das ihren Vater als zehn« bis zwölf-
jährigen Knaben vorstellt; — 4) des Malers
Stohl Aquarell, nach welchem der obige
Kupferstich uon Kotterba ausgeführt ist; —
5) ein Bildniß uon Maler Pötl . Brustbild
nach vergrößerter Photographie, im Jahre 1867
gemalt. Sprechend ähnlich. — 6) Holzschnitt
in Heinrich Kurz' „Geschichte der neuesten
oeuischen Literatur von 1830 bis auf die
Gegenwart" (Leipzig 1872. Ler.,8.). Sehr
ähnlich.
V. Denkmal für Tschalmschnigg. Im Jahrbuche
„Die Dioskuren", wie auch in der „Neuen
Frcir-n Presse", dann in einem besonderen Auf-
rufe, der im Sommer 1582 (in Klagl'nfurt bei
Leon gedruckt) erschien, regte Ludwig August
^ ran kl den Gedanken an. dem Dichter in
dessen Vaterlande ^arnchen ein Denkmal zu
errichten. Er bezeichnet Tschabuschnigg
als den ersten und hervorragendsten deutschen
Dichter in Kärnthen — das ja sonst nur noch
zwei namhafte Poeten Paul N enn ^
S 291) und Vincenz Nizzi ^Bd. ^ ,
S. 203) aufzuweisen dat. Tschabuschnigg
zählt überdies zu den ältesten edlen Geschlech-
tern seines Vaterlandes, vertrat dasselbe
jahrelang als freisinniger Abgeordneter im
Landtage, war ein sehr thätiges Mitglied des
Abgeordneten-, zuletzt des Herrenhauses des
österreichischen Neichsrathes und wirkte, wenn«
gleich nur kurze Zeit, als Minister der Justiz.
Genug Momente, die ihn würdig machen,
daß sein Andenken durch ein öffentliches
Denkmal lebendig erhalten werde. Die
Kärnthner haben ja ihrem Landeskinde, dem
Bildhauer Gasser, welchem Tschab usch«
nigg als Poet und Staatsmann gewiß nicht
nachsteht, in Villach eine Statue gesetzt; und
der Klagenfurter Gesangverein hat dem tress«
lich en Musiker Herd eck, der nicht einmal ein
Kärnthner, sondern ein geborener Wiener ist.
eine Büste in der Nähe uon Tscha»
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Volume 48
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Trzetrzewinsky-Ullepitsch
- Volume
- 48
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1883
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 346
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon