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Umlauff 28 Umlauff
winaer Stadt- und Landrechtes befördert
sah. Seine fünfzehnjährige Thätigkeit auf
diesem Posten zu schildern, geht über den
Rahmen dieses Werkes, nur einzelne Mo«
mente. welche dieselbe würdigen lassen,
seien erwähnt: am 13. April 1843 er-
theilte ihm die Stadt Czernowitz das
Ehrenbürgerrecht; im Jahre 1844 über-
reicbten alle angesehenen adeligen Grund-
besitzer beim Kaiser eine Petition, worin
sie, während sie dem Monarchen ihren
Dank für Umlauff's Berufung aus-
sprachen, die Bitte stellten, den von
ihnen so hochverehrten Präsidenten zu
ihrem Standesgenofsen zu erheben. Als
die Bewegung des Jahres 1848 die
Grundfesten der Monarchie erschütterte,
blieb auch die Bukowina nicht unberührt
davon, und insbesondere waren es die
Polen, welche die Annexion des Landes
an Galizien mit allen erdenklichen Mitteln
anstrebten, obwohl die Selbständigkeit
desselben bereits von den Kaisern Jo-
seph I I . und Leopold I I . in den
Jahren, 1783 unb 1790 zugesichert und
diese Zusicherung 1846 von Neuem be>
kräftigt worden war. Aber Umlaufs
stand den polnischen Annexionsg^lüsten,
welche weder auf das Heil der Bukowina,
nocb auf jenes der Gesammtmonarchie
abzielten, als offener Gegner gegenüber,
und der Sieg gelang ihm vollkommen,
als durch die Verfassung vom 4. März
1849 die Bukowina zum Herzogthum
erhoben und ihr eine abgesonderte, dem
Ministerium unmittelbar unterstellte Ver»
waltung verliehen wurde. Auch sonst
wendete er alle gesetzlichen Mittel an, das
von der revolutionären Partei aufgeregte
Landvolk zu beschwichtigen. Von dem
damaligen Kreishauptmann Georg I sse>
czeskul, dem griechisch - nichtunirten
Bischöfe Eugen Hackmann, und dem
Religionsprofeffor, nachmaligen Weih« bischof Spiridion Litwinowicz in
seinem Unternehmen unterstützt, gelang
es ihm, die Ruhe im Lande aufrecht zu
erhalten. Nicht Drohbriefe, nicht Mauer»
anschlage vermochten ihn von seiner
schweren und von persönlichen Gefahren
bedrohten Pflicht abzubringen. Dabei
wurde er von seinem amtlichen Berufe in
jener bewegten Zeit nicht nur im gestei-
gerten Maße in Anspruch genommen,
auch als Director der philosophischen
Studien und seit April 1848 als Vor«
stand des Professorencollegiums wurden
an ihn um so wichtigere Anforderungen
gestellt, als im August 1848 der Ent-
wurf der Grundzüge des öffentlichen
Unterrichts in Oesterreich zur Begut»
achtung herabgelangte. Das Professoren-
collegium begnügte sich mit einem Gut«
achten, das drei Seiten umfaßte! Nicht
so Umlaufs, der ein umfassendes inhalt-
reiches Elaborat lieferte, welches bei den
späterett Verfügungen des Wiener Unter«
richtsministeriums als Grundlage diente.
1848 wurde er auch zum Vorsitzenden
des Preßgerichtes für die Bukowina er«
nannt und mit der Errichtung und Ein-
führung desselben betraut. Im Sep<
tember dieses Jahres erließ das Justiz-
ministerium den Auftrag an ihn, die
Grundzüge der gerichtlichen Organisation
für die Bukowina zu entwerfen, und
schon im December legte er das Elaborat
dem Iustizminister vor, welcher'die „treff«
liche Darstellung" anerkennend, ihm nun
die Weisung ertheilte, auf Grund des
Entwurfes die Anträge über die Moda»
litäten der ersten Einrichtung und der zu
diesem Ende zu erlassenden Inftructionen
auszuarbeiten. Auch ein Gutachten über
Einführung des Geschwornengerichtes in
Galizien hatte er abzugeben. Dasselbe
wurde durch Victor Ritter von Um»
lauff unter dem Titel in Druck gebracht:
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Ullik-Vassimon, Volume 49
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Ullik-Vassimon
- Volume
- 49
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1883
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 348
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon