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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Windisch-Wolf, Volume 57
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Page - 34 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Windisch-Wolf, Volume 57

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Wmdisch-Grätz, Alfred Candid 34 Windisch-Grä^ Alfred Caudid neuerdings seines Vaters Proceß gegen die Staatsverwaltung anstrengte, den er bis dabin in der Kampfesepoche seiner Jugend wohl ebm so sehr der damals so ungiw stigen Verhältnisse des Staates halber alt aus Patriotismus nicht zur Sprach? gebracht hatte. Die Gerichte begannen damit, die Verjährung zu Gunsten des Fiscus abzu- sprechen, worauf aber Fürst Windisch- Grüß in einem Schreiben darauf hinwies, daß die lange Zwischenzeit seit der letzten Verhandlung in den Bedrängnissen des kaiser- lichen Hauses und der hingebenden Anhäng- lichkeit des Unterthans ihre Veranlassung gefunden. Der hohe Gerechtigkeitssinn des Kaisers Franz bestimmte nun, daß von der Verjährung abzusehen sei und ein Schiedsgericht berufen werd?, welches aus je drei von dem Monarchen und dem Fürsten Windisch'Grätz zu bezeichnenden Rich' tern und einem uon diesen sechs zu de- signirenden Präsidenten zu bestehen habe, und daß von denselben der Proceß ausgetragen werde. Der Kaiser äußerte gegen den Oberst» kämmerer Grafen Wrbna.- „daß ihm mit der billigen Einleitung dieser Angelegenheit wirklich ein Stein vom Herzen gefallen sei". Leider sollte der so gerechte und billig den« kende Monarch den Abschluß dieses Rechts' streites nicht mehr erleben. Als nach seinem Tode die Bureaukratie zur ausschließlichen Macht gelangte, brachte sie den Spruch wieder auf die uom Kaiser Franz bereits aufge« hobene Verjährung zurück und erklärte den- selben als unberechtigt zu dem Auöspruche dieser Rechtswohlthat. Bald nachher erließ eine kaiserliche Entschließung mit der klaren Absicht der Begütigung dem Fürsten die letzten Raten des Kaufschillings für die Fonds« Herrschaft Kladrau, welchen Nachlaß dieser jedoch nur unter der Bedingung annahm, daß dieser Umstand in keiner Weise mit dem Processe in Verbindung erklärt werde, was auch das kaiserliche Handbillet mit dem Zu« sahe bestätigte, daß diese allerhöchste Gnaden- erweisung nur den persönlichen Verdiensten des Fürsten gelte. Dies ist die Sachlage des -vielerwähnten Smiiitzky'fchrn Processes. X. Kundgebungen anläßlich des Tades des Mdmarschalls. Al lerhöchster A r m e e« befehl anläßlich des Ablebens des FeldmarschallsFürsten zu Windisch« Grätz, ääo. Venedig, am 22. März ts52. „Um das Andenken des verewigten Feldmarschalls Al fred Fürst zu W indisch- Grätz seinen vielen Verdiensten gemäß zu ehren, finde Ich Nachstehendes anzuordnen: Im Sitze eines jeden Generalats ist ein Trauergottesdienst abzuhalten. Meine ge» lammte Arme»' und Flotte haben acht Tage hindurch die Trauer in und außer Dienst, alle Fahnen und Standarten auf diese Zeit den Flor zu tragen. Das 2-. Dragoner>Regi' ment hat für immerwährende Zeiten dessen ruhmvollen Namen zu führen. Der Feld, marschallstab, die inländischen Ordensdecora« tionen und eine vollständige Uniform sind im Museum des kaiserlichen Arsenals neben jenen der berühmten und verdienstvollen Feldherren aus früherer Zeit aufzubewahren " Venedig, am 22. März l862. Franz Joseph, m. p. — Allerhöchstes Handb,i l let an den Generalmajor Alfred Fürsten zu Windisch'Grätz. „Lieber Generalmajor Fürst Windisch'Grätz! Der überaus schmerzliche Verlust, den durch den Tod Ihres Vaters Ich und Ihre Familie erleiden, hat Mich tief ergrissen. An ihm verliert Meine Armee das glänzendste Vorbild echter Ritter« lichkeit. Diesem Ausdrucke Meiner wärmsten Theilnahme füge Ich die Versicherung bei, daß Ich für die vielen und großen Verdienste Ihres nunmehr in Gott ruhenden Vaters um Mich und Mein Reich stets ein dank- bares Andenken bewahren werde." Venedig, am 22 März i.8«;2, Franz Joseph, m. p. — Nachruf des H erren ha u s « Präsi- denten Fürsten Kar l Auersperg zum Andenkendes Feld m arschalls Für« sten Windisck <Oräh. Gehalten in der Sitzung des 22. März i862. „Ich habe der hohen Versammlung die tief betrübende Mittheilung von dem Verluste eines aus- gezeichneten Mitgliedes zu machen, welchen das hohe Haus durch das Hinscheiden Seiner Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten uon Windisch.Grät5 erlitten hat. Es gibt Per» sünlichkeitm, welche uon der Gunst der Vor« sehunq bestimmt sind, in der Wagschale der staatlichen Geschicke besonders schwer zu wiegen, das Gewicht ihrer Thatkraft wird für die Abwehr von Gefahren, für das Ge» deihen des Vaterlandes mit immer gleich günstigem Erfolge eingesetzt. Fürst Win« disch'Grah war eine solche Persönlichkeit; seine unerschütterliche Hingebung für das Nllerdurchlauchtigste Kaiserhaus, seine glü. henoe Vaterlandsliebe waren jederzeit im vollen Gewichte für Oesterreichs Wohl und
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Windisch-Wolf, Volume 57
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Windisch-Wolf
Volume
57
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1889
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
334
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
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