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Wmdisch-Grätz, Alfred Candid 34 Windisch-Grä^ Alfred Caudid
neuerdings seines Vaters Proceß gegen die
Staatsverwaltung anstrengte, den er bis
dabin in der Kampfesepoche seiner Jugend
wohl ebm so sehr der damals so ungiw
stigen Verhältnisse des Staates halber alt
aus Patriotismus nicht zur Sprach? gebracht
hatte. Die Gerichte begannen damit, die
Verjährung zu Gunsten des Fiscus abzu-
sprechen, worauf aber Fürst Windisch-
Grüß in einem Schreiben darauf hinwies,
daß die lange Zwischenzeit seit der letzten
Verhandlung in den Bedrängnissen des kaiser-
lichen Hauses und der hingebenden Anhäng-
lichkeit des Unterthans ihre Veranlassung
gefunden. Der hohe Gerechtigkeitssinn des
Kaisers Franz bestimmte nun, daß von
der Verjährung abzusehen sei und ein
Schiedsgericht berufen werd?, welches aus
je drei von dem Monarchen und dem Fürsten
Windisch'Grätz zu bezeichnenden Rich'
tern und einem uon diesen sechs zu de-
signirenden Präsidenten zu bestehen habe, und
daß von denselben der Proceß ausgetragen
werde. Der Kaiser äußerte gegen den Oberst»
kämmerer Grafen Wrbna.- „daß ihm mit
der billigen Einleitung dieser Angelegenheit
wirklich ein Stein vom Herzen gefallen sei".
Leider sollte der so gerechte und billig den«
kende Monarch den Abschluß dieses Rechts'
streites nicht mehr erleben. Als nach seinem
Tode die Bureaukratie zur ausschließlichen
Macht gelangte, brachte sie den Spruch wieder
auf die uom Kaiser Franz bereits aufge«
hobene Verjährung zurück und erklärte den-
selben als unberechtigt zu dem Auöspruche
dieser Rechtswohlthat. Bald nachher erließ
eine kaiserliche Entschließung mit der klaren
Absicht der Begütigung dem Fürsten die
letzten Raten des Kaufschillings für die Fonds«
Herrschaft Kladrau, welchen Nachlaß dieser
jedoch nur unter der Bedingung annahm, daß
dieser Umstand in keiner Weise mit dem
Processe in Verbindung erklärt werde, was
auch das kaiserliche Handbillet mit dem Zu«
sahe bestätigte, daß diese allerhöchste Gnaden-
erweisung nur den persönlichen Verdiensten
des Fürsten gelte. Dies ist die Sachlage des
-vielerwähnten Smiiitzky'fchrn Processes.
X. Kundgebungen anläßlich des Tades des
Mdmarschalls. Al lerhöchster A r m e e«
befehl anläßlich des Ablebens des
FeldmarschallsFürsten zu Windisch«
Grätz, ääo. Venedig, am 22. März
ts52. „Um das Andenken des verewigten Feldmarschalls Al fred Fürst zu W indisch-
Grätz seinen vielen Verdiensten gemäß zu
ehren, finde Ich Nachstehendes anzuordnen:
Im Sitze eines jeden Generalats ist ein
Trauergottesdienst abzuhalten. Meine ge»
lammte Arme»' und Flotte haben acht Tage
hindurch die Trauer in und außer Dienst,
alle Fahnen und Standarten auf diese Zeit
den Flor zu tragen. Das 2-. Dragoner>Regi'
ment hat für immerwährende Zeiten dessen
ruhmvollen Namen zu führen. Der Feld,
marschallstab, die inländischen Ordensdecora«
tionen und eine vollständige Uniform sind im
Museum des kaiserlichen Arsenals neben jenen
der berühmten und verdienstvollen Feldherren
aus früherer Zeit aufzubewahren " Venedig,
am 22. März l862. Franz Joseph, m. p.
— Allerhöchstes Handb,i l let an den
Generalmajor Alfred Fürsten zu
Windisch'Grätz. „Lieber Generalmajor
Fürst Windisch'Grätz! Der überaus
schmerzliche Verlust, den durch den Tod
Ihres Vaters Ich und Ihre Familie erleiden,
hat Mich tief ergrissen. An ihm verliert Meine
Armee das glänzendste Vorbild echter Ritter«
lichkeit. Diesem Ausdrucke Meiner wärmsten
Theilnahme füge Ich die Versicherung bei,
daß Ich für die vielen und großen Verdienste
Ihres nunmehr in Gott ruhenden Vaters
um Mich und Mein Reich stets ein dank-
bares Andenken bewahren werde." Venedig,
am 22 März i.8«;2, Franz Joseph, m. p.
— Nachruf des H erren ha u s « Präsi-
denten Fürsten Kar l Auersperg zum
Andenkendes Feld m arschalls Für«
sten Windisck <Oräh. Gehalten in der
Sitzung des 22. März i862. „Ich habe
der hohen Versammlung die tief betrübende
Mittheilung von dem Verluste eines aus-
gezeichneten Mitgliedes zu machen, welchen
das hohe Haus durch das Hinscheiden Seiner
Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten uon
Windisch.Grät5 erlitten hat. Es gibt Per»
sünlichkeitm, welche uon der Gunst der Vor«
sehunq bestimmt sind, in der Wagschale der
staatlichen Geschicke besonders schwer zu
wiegen, das Gewicht ihrer Thatkraft wird
für die Abwehr von Gefahren, für das Ge»
deihen des Vaterlandes mit immer gleich
günstigem Erfolge eingesetzt. Fürst Win«
disch'Grah war eine solche Persönlichkeit;
seine unerschütterliche Hingebung für das
Nllerdurchlauchtigste Kaiserhaus, seine glü.
henoe Vaterlandsliebe waren jederzeit im
vollen Gewichte für Oesterreichs Wohl und
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Windisch-Wolf, Volume 57
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Windisch-Wolf
- Volume
- 57
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1889
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 334
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon