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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Wurmser-Zhuber, Volume 59
Page - 284 -
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Page - 284 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Wurmser-Zhuber, Volume 59

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Zeiller 284 Zeiller Folge auä) bei den Erzherzogen Anton, Johann, Rainer. Ludwig und R u> dolf zu lösen hatte. Bis 1802 blieb Zeil ler, der 1790 den Titel eines Regierungsrathes erhielt, im Lehramte thätig und bereicherte in dieser Zeit sein Fach mit mehreren gediegenen Werken, deren später unten Erwähnung geschieht. Um ihn, nachdem man seine Geistesgaben erkannt und würdigen gelernt, dem prak- tiscken Iustizdienste zuzuführen, wurde er am 30. Mai 1793 zum wirklichen Appel- lationsrathe befördert und am 24. Fe> bruar 1797 zum Beisitzer derHofcommis- sion in Iuftizgesetzsachen ernannt. I n dieser Stellung übernahm er zunächst das Referat über den von Haan ver- faßten und einer nachmaligen Redaction unterzogenen Entwurf zum ersten Theile des im Jahre 1803 kundgemachten Strafgesetzes. 1803 wurde ihm die Ueberprüfung des von Hofrath von Fölsch ausgearbeiteten Entwurfes einer allgemeinen österreichischen Lehenord» - nung übertragen,, der, als Entwur f ge- druckt, doch als Gesetz nicht publicirt und nur von Heinke der Bearbeitung seines Handbuches des niederösterreichischen Lehenrechts (1811) zu Grunde gelegt wurde. Kaum hatte sich Zei t ler dieser Aufgabe mit jener Gediegenheit, welche die Signatur aller seiner Arbeiten bildet, entledigt, als ihm ein neuer ah. Auftrag zuging, nämlich den Entwurf des bürger» lichen Gesetzbuches auszuarbeiten. Als die ersten beiden Hauptftücke der Einsicht des Monarchen vorgelegt wurden, war derselbe von dieser Leistung so befriedigt, daß er mit Decret vom 1. October 18H2 seine Zufriedenheit zu erkennen gab und zugleich anordnete, daß Zeil ler zur Beschleunigung der Arbeiten über den Civilcodex von seinen Amtsverrichtungen als Appellationsrath und Professor zu ! entheben sei. Darauf wurde Zei l ler am ! 2. December 1802 zum Iustizhofrathe ! ernannt. So arbeitete er zunächst als Referent über den Entwurf des Civil- gesetzbuches, trat aber schon im August 1804 auch als Referent bei der obersten Iustizstelle in Wirksamkeit. Dabei versah er — seit 14. Jänner 1803 — das Vicedirectorat des juridisch.politischen Studiums und seit 4. März 1803 das Directorat der juridischen Facultät. Als dann am 1. Juni 1808 eine eigene Studienhofcommisfion ins Leben trat, ward er Beisitzer derselben und Referent über die das juridisch.politische Studium auf sämmtlichen höheren Lehranstalten be> treffenden Gegenstände. I n der Zwischen- zeit bekleidete er noch mehrere andere Würden, Aemter und Ehrenämter, so war er 1803 und 1807 Rector der Wiener Hochschule, wurde am 27. Octo« ber 1804 zum Prüfungscommifsär von Seite des Politicums bei der galizischen. Abtheilung der Arcieren« Leibgarde er« nannt, mit verschiedenen politischen Auf» trägen, so beim Censurgeschäfte, bei Ab« fassung eines politischen Codex u. a. ver- wendet. Inmitten aber aller dieser oft in hohem Grade anstrengenden Geschäfte blieb er immer noch für sein Fach in wissenschaftlicher Richtung schriftstellerisch thätig. Als dann bei vorgerücktem Alter Störungen seiner Gesundheit eintraten, wurde ihm die erbetene Enthebung vom Referate bei der obersten Iustizstelle am 7. September 1816 zutheil, doch seine fer« nere Verwendung bei der obersten Gesetz» gebungs.Hofcommission vorbehalten. I n die nun folgenden Jahre fällt seine Ausarbeitung eines vollständigen Ent» wurfes zu emer neuen Ausgabe des Criminalgesetzbuches. Nach Vollendung derselben gab Kaiser Franz am 22. Juli 1824 den Wunsch zu erkennen, daß Zeil-
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Wurmser-Zhuber, Volume 59
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Wurmser-Zhuber
Volume
59
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1890
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
428
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
Lexika Wurzbach-Lexikon
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