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EntnazifizierungAngelegenheitderösterreichischenBehördenwird.Hieranschlie-
ßennurnochwenigeMaßnahmenan, zumalderKalteKriegdieBekämpfungdes
Kommunismus inÖsterreich, einemwesentlichen Element der Stabilität und des
Friedens(„élémentessentieldestabilitéetdepaix“37) inEuropa,zurhöherenPrio-
ritätwerden lässt. InsgesamtverfolgtFrankreichdieEntnazifizierung inÖsterreich
„miteinemgewissenWohlwollen“, zumeinen,weilseit1944die innerfranzösische
Bürokratie bereits „dieGrenzeneinerpolitischenSäuberung“aufgezeigt hat, zum
anderen, weil „die Vermeidung jeglicher wirtschaftlichen Schwächung“ Öster-
reichs im Vordergrund der Besatzungspolitik steht: So entscheidet sich Klöckler
zufolge der „Zielkonflikt zwischenEntnazifizierungundwirtschaftlichemWieder-
aufbau“38schließlichzugunstenvonLetzterem.
4.2 KulturpolitischeMaßnahmen
UmdennationalsozialistischenGeist in Österreich zu überwinden, vertrauen die
französischenAlliiertenauf einemedienübergreifendeStrategie,derenGrundfeste
das von Bundeskanzler Leopold Figl, Unterrichtsminister Felix Hurdes und dem
französischen Gesandten Louis de Monicault unterzeichnete „Kulturabkommen
zwischenderRepublikÖsterreichundderFranzösischenRepublik“vom15.März
1947 fixiert. DiesesAbkommensieht den (Wieder-)Aufbauvon französischenKul-
turinstituten, dieHerausgabe vonZeitschriften, dieBewerbungdes französischen
Films und Theaters sowie diverse Austauschmöglichkeiten für Jugendliche,Wis-
senschaftlerInnenundKünstlerInnenvor.
zes (Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP) und des Kriegsverbre-
chergesetzes (Verfassungsgesetz vom 26. Juni 1945 über Kriegsverbrechen und andere natio-
nalsozialistische Untaten) werden zu der Festnahme nationalsozialistischer Machthaber die
‚illegalen‘ (die vor 1938 der Partei Zugehörigen, knapp 100.000 von 540.000)NSDAP-Mitglie-
der als Hochverräter geahndet und aus demöffentlichenDienst entlassen. Anfang 1947 folgt
das Nationalsozialistengesetz (Bundesverfassungsgesetz vom 6. Februar 1947 über die Be-
handlung der Nationalsozialisten), das zwischen belasteten undminderbelasteten Personen
unterscheidet. 1948 erfahren eine halbeMillionMinderbelastete Amnestie, nachdemsie 1947
schondas aktiveWahlrechtwiedererlangt hatten, rund42.000Belastete folgen 1956, im Jahr
nachdemStaatsvertrag.
37 DeGaulle:DirectivespournotreactionenAutriche,S. 11.
38 Klöckler: Ici L’Autriche–PaysAmi!, S. 470,469.Cf.KlausEisterer:Der„goldeneWesten“.
Zum Außenhandel der französischen Zone 1945–1947. In: Ableitinger, Beer und Staudinger
(Hg.): Österreich unter alliierter Besatzung 1945–1955, S. 431–463. Cf. auchBéthouart: La Ba-
taillepour l’Autriche,S.48–50sowieS. 191–213. 4.2 KulturpolitischeMaßnahmen 69
Existentialismus in Österreich
Kultureller Transfer und literarische Resonanz
- Titel
- Existentialismus in Österreich
- Untertitel
- Kultureller Transfer und literarische Resonanz
- Autor
- Juliane Werner
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-068306-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 378
- Kategorie
- Kunst und Kultur