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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
>60km/h),Hagel,Schneelast (Krafteinwirkungdurchnatürlichangehäufte
Schneedecke), Steinschlag und Erdrutsche (hangabwärts gerichtete Bewe-
gung von Boden und Gesteinsmassen entlang einer Scherfläche unter der
Oberfläche, Schieferer, 2006). Im Gegensatz zu einer sehr begrenzten De-
ckung für diese Ereignisse sind Verluste aus anderen Naturgefahren nicht
versicherbar, da das Risiko nicht von der Versicherung übernommenwird
(Gruber, 2008).DahermussderEntschädigungsmechanismusdesKatastro-
phenfondsals einziges Instrument institutionalisierterKatastrophenhilfe in
Österreichbetrachtetwerden. IndenmeistenBundesländernwirdder vom
Katastrophenfonds ausgezahlte Entschädigungsanteil jedoch durch etwaige
VersicherungsentschädigungendesAntragstellersgekürzt,wasmitdenoben
skizziertenProblemender institutionellenVulnerabilität verbunden ist und
die wirtschaftliche Anfälligkeit von betroffenen Personen erhöhen könnte.
3)Drittens könnte aufgrund des Bundesgesetzesüber denKatastrophenfonds
von 1996 (RepublikÖsterreich, 1996) nur ein bestimmter Teil der entstan-
denenVerluste gedeckt sein.Damit bleibt ein erheblicherTeil des individu-
ellenSchadensbestehenunddiedamit verbundene individuellewirtschaft-
liche Anfälligkeit von Individuen dürfte noch immer hoch sein. Diese Fi-
nanzierungslücke wird (zumindest teilweise) nur dann geschlossen, wenn
ausreichendeprivateKatastrophenhilfeoderSpendenvonUnternehmenzur
Verfügung gestellt werden –wobei dieAuswirkungen einerNaturgefahr zu
einem typischenCharityHazardwerden (Raschky undWeck-Hannemann,
2007).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gesellschaftliche und politische Ent-
scheidungen zurVerringerung der Vulnerabilität nicht unbedingt den indivi-
duellen Anforderungen an wirtschaftliche Resilienz entsprechen (vgl. auch
Pfurtscheller undThieken, 2013).WennVerluste aufgrundvonNaturgefahren
auftreten,bleibt füreinzelneBürgerinnenundBürgerneinerheblicherTeil des
Schadens aufgrund fehlender garantierter Zahlungen oder Verbindlichkeiten
aus Versicherungspolicen übrig. Ein wesentlichesMerkmal jeder finanziellen
Maßnahme zur Verringerung der Vulnerabilität gegenüber Naturgefahren in
Österreich ist, dass der private Sektor sie angesichts des potenziellen wirt-
schaftlichenNutzens fürdieGesellschaft nicht in ausreichenderMengebereit-
stellt,weshalbdieseMaßnahmenMerkmaleöffentlicherGüter oder gemeinsa-
mer (Pool-)Ressourcen aufweisen (Fuchs undMcAlpin, 2005). In der Theorie
öffentlicher Güter wird davon ausgegangen, dass sich die Individuen ihrer
Präferenzen bewusst sind, jedoch aufgrund der weitgehend kostenfreien Be-
reitstellung von Kompensationszahlungen oder staatlicher Subvention keine
eigenenMaßnahmen zur Reduktion der Schadensanfälligkeit erfolgen. Daher
wird die Bereitstellung von Schutz vor Naturgefahren zur Verringerung der
Vulnerabilität692
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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Buch ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich"
ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Titel
- ExtremA 2019
- Untertitel
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Autoren
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Herausgeber
- Katrin Sattler
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 778
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute