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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Seite - 745 -
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 29.1 Begriffsklärungen imKontext:»Katastrophe«versus »Extremereignis« ImZusammenhangmit derBewältigung schädigender Ereignisse durch staat- liche Akteure (das sind Behörden und Einsatzorganisationen) nimmt der ju- ristische Begriff der »Katastrophe« eine zentrale Bedeutung ein. Der Eintritt einer Katastrophe im rechtlichen Sinn ist der Ausgangspunkt für behördlich gelenkteMaßnahmenderGefahrenabwehrundSchadensbekämpfungmitdem Ziel,Struktur,OrdnungunddienotwendigekoordinierteZusammenarbeitaller Handelndenherzustellen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wäre es zunächst naheliegend, »Katastro- phen«mit»Extremereignissen«annäherndgleichzusetzen.Wassonstwäreeine Katastrophe,wennnicht einExtremereigniswie etwadasTo¯hoku-Erdbeben in Japan im Jahr 2011 und der darauf folgende Tsunami, derHurricaneKatrina oderdieHochwässer inMitteleuropa inden Jahren2002und2013,umnurein paarBeispielezunennen.OdervielleichtsolltemangleichvonAnfanganetwas genauerformulieren:WassonstwärenKatastrophen,wennnichtderartextreme »Schadensereignisse«?Was alsowären Katastrophen, wenn nicht äußerst sel- tene, außerordentliche oder »maximale« Schadensereignisse, der jeweilige »worst case« an schädigender Wirkung sozusagen, der bei einem Ereignis überhaupt eintretenkann? Andererseits muss nicht immer erst ein Extremereignis eintreten, um von einerKatastrophe sprechen zu können; es gibt auch »kleinere«Katastrophen, sogardiesprichwörtliche»Alltagskatastrophe«,jedenfallsKatastrophen,dievon einem wesentlich geringeren Anlass her rühren können als von einem Ex- tremereignis. Dennoch sollte aber ein alltägliches Schadensereignis, außer vielleicht im reinumgangssprachlichen Sinn, keineKatastrophe sein. Eine ge- nauere begrifflicheAbgrenzung zwischen Extremereignis undKatastrophe ist somit fürdieweitereBetrachtunggeboten. Umbereits a priori klarzumachen, dass es sich dabei nicht bloß umeinen akademischen Diskurs oder gar eine semantische Spielerei handelt, sei Fol- gendes vorweg genommen:Katastrophen könnennachunterschiedlichenGe- sichtspunkten, etwa nach ökonomischen, ökologischen, sozialen oder politi- schen Gesichtspunkten, definiert weden. Dies mag jeweils unterschiedliche Schlussfolgerungen zulassen. Die Frage, ob auch im rechtlichen Sinne ein Sachverhalt durcheineBehörde alsKatastrophe einzustufen ist bzw. zurKata- strophe erklärt wird, hat jedenfalls bedeutendeAuswirkungen auf die weitere BewältigungdesEreignissesdurchallebeteiligtenAkteure,wasnicht ingleicher Weise für jedesExtremereignisgilt.Dieswird imWeiterennochausführlichzu diskutierensein.AndieKatastrophealsRechtsbegriff bzw. als rechtlichenTat- Begriffsklärungen imKontext:»Katastrophe«versus»Extremereignis« 745 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Titel
ExtremA 2019
Untertitel
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Autoren
Thomas Glade
Martin Mergili
Herausgeber
Katrin Sattler
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
778
Kategorie
Geographie, Land und Leute
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