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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 92 -
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Kapitel 1: Ferdinand und der Augsburger Religionsfrieden92 wissen Bedenken Ferdinands gegen dieses Zugeständnis Auftrieb gegeben zu haben, die er in der Anfangsphase des Reichstages zurückgestellt hatte. Ganz auf der bisher von Ferdinand eingenommenen Linie lag seine Forde- rung, die Passage über die ewige Dauer des Friedens (in Art. 12) zu streichen. Während der Diskussion, in der das Ringen um die „paix perpetuelle“ bei den Passauer Verhandlungen den Teilnehmern präsent war, wurde vergebens ein- gewendet, das hätten die Katholiken doch schon zugestanden345. Der König begründete seine Entscheidung mit der Befürchtung, dadurch würde den Prote- stanten „ursach gegeben werden zu mehr halsstarrigkeit und das sie sich keins wegs werden weisen lassen“346. Wenn er in der Resolution argumentierte, jene Formel könnte jeder Seite oder auch für „zänckische und friedhässige Stände“ die Handhabe bieten, um jeden Weg zur Religionsvergleichung zu blockie- ren347, wird darin wiederum seine beharrliche Hoffnung faßbar, die Kirchen- spaltung sei doch noch zu überwinden. Bei den beiden zwischen den Konfessionen strittigen Artikeln war die Par- teinahme zugunsten der Katholiken natürlich keine Frage. Doch ist eine Wie- dereinfügung des einschränkenden Wortes „weltlich“ in die Friedensgarantie für die Protestanten anscheinend gar nicht mehr diskutiert worden, stattdessen wurde ohne weiteres die zuletzt vorgelegte Formulierung für den Geistlichen Vorbehalt mit der trockenen Begründung approbiert, „denn er benymbt doch den Confessionisten nichts“348. Dieses Urteil wurde auch in der Resolution zum Ausdruck gebracht349 und mit ausschließlich rechtlichen Argumenten untermauert: Da es sich um einen Antrag der Geistlichen in eigener Sache han- dele, sei ihm zuzustimmen, zumal die allgemeine Tendenz der geplanten Ord- nung – ebenso wie die des Passauer Vertrages – doch sei, den Anhängern der beiden Religionen ihre Rechte und Besitzungen zu garantieren. Die damit ver- bundene Machtfrage wurde allenfalls mit der Bemerkung angedeutet, nur so könne der Friede „den Geistlichen auch zu Fried und Ruhe und nicht zu endli- cher Verdruckung und Außreutung dirigiert und angerichtet werden“350. Die Ablehnung der Einbeziehung von Ritterschaft und Hansestädten in die Frie- densgarantie wurde ganz formal damit begründet, sie hätten das „nit gefurdert oder begert“, und außerdem wären die Ritter kein Reichsstand, sondern direkte nicht nur diese Unterlassung, sondern auch, daß die schwäbischen Stände auf diese Weise ver- sucht haben, eine von den Reichsständen vorgesehene, für sie beschwerliche Reichsregelung noch zu verhindern. 345 Lutz/Kohler, S. 76 346 Ebenda sowie Randnotiz Hornungs in seinem Arbeitsexemplar (HHStA Wien, RK RelA 25 II, fol 81r-85v, hier fol 85r). 347 Lehmann 1, S. 36 l; Bucholtz 7, S. 205 348 Randnotiz Hornungs zur Entscheidung des Königs in seinem Arbeitsexemplar (wie Anm. 346), fol 82r. Ausführlicher heißt es in seinem Protokoll: „er sey billich und werd den Confessionisten dardurch nichts benommen. Und gee sie gar nichts an und sey seltzam zu horen, das sie den geistlichen die religion freystellen und sie auch auf den fall, so sy der Augspurgischen Confessi- on anhengig wurden, bey iren bistumben und prelaturen, landen und leuten erhalten wollen, so es doch die gaistlichen stend selbst nit begern.“ (Lutz/Kohler, S. 75) 349 Lehmann 1, S. 34r; Bucholtz 7, S. 200 350 Lehmann 1, S. 35 l; Bucholtz 7, S. 202f CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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