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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 123 -
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Das Finale des Reichstages 123 Untertanen verzichtete Ferdinand darauf: Wer nicht bleiben wolle, möge gehen, er „frage nicht danach“ und wolle hierin „gern beim großen Haufen bleiben“549. Ferner entschloß sich Ferdinand jetzt zu dem Zugeständnis, den Reichsrit- tern in einem eigenen Artikel Religionsfreiheit einzuräumen (es wurde Artikel 13). Es war die Konsequenz aus der Einsicht, daß Konfessionswechsel bei reichsunmittelbaren Adligen auch durch Hervorhebung ihrer Lehensbindung an den Kaiser bzw. König nicht zu verhindern waren. Dafür implizierte die Regelung die Unterwerfung der landsässigen Ritter unter die Religionshoheit des Landesherrn, und darauf dürfte es dem König im Blick auf seine österrei- chischen Landstände wohl angekommen sein. Allerdings konnte das andernorts bisher katholisch Gebliebenen zum Nachteil gereichen, worauf in seinem Rat ausdrücklich hingewiesen worden ist. Im Gegenzug wollte Ferdinand verlan- gen, daß die Hansestädte nicht eigens erwähnt werden sollten, womit auch er- reicht werden sollte, keine Sonderregelungen für die niederländischen Städte treffen zu müssen550. An der von ihm beantragten Garantie des Status quo für bikonfessionelle Reichsstädte hielt der König fest, womit den Stadträten das Jus reformandi bestritten blieb. Ebenso beharrte er auf der Beschränkung der Freistellung auf Stände des Reichs (Art. 2) und des Friedens allein auf Katholiken und Anhänger der Confessio Augustana (Artikel 4)551. Daß der „Geistliche Vorbehalt“ die größten Schwierigkeiten bei den Aus- gleichsbemühungen bereiten werde, sah man in Ferdinands Rat voraus und bedauerte, daß dieser Punkt unnötigerweise so aufgebauscht worden sei, denn eigentlich regele der Friedensentwurf die Fragen durchaus zugunsten der Ka- tholiken. Man sah jedoch ein, nun nicht mehr davon ablassen zu können. Es wurde erwogen, den Protestanten die Klarstellung anzubieten, der Übertritt eines Prälaten zu ihrer Religion sei kein ehrenrühriges Verhalten. Im übrigen war man sich darüber im klaren, daß diese Diskussion Probleme berührte, die eigentlich in die Grundsatzdebatte beim Religionsgespräch gehörten552. Die gründliche Erörterung der zweiten Hauptfrage, ob der Friede wie früher an eine – zeitlich nicht näher zu fixierende – Einigung in der Glaubensfrage gebunden werden sollte oder eben nicht mehr, führte im königlichen Rat zu dem Ergebnis, hier gebe es keinen „Mittelweg“553. Nachdem die in Artikel 2 getroffene – in Passau noch abgelehnte – Präzisierung, daß die Religionsverglei- 549 Friedensburg, S. 70f; Passauer Protokoll, fol 170r. Lippomano hatte er am 31. August noch gesagt, er wolle das Recht behalten, seine Untertanen deswegen zu strafen (NB I 17, S. 160; vgl. Ritter, Religionsfrieden, S. 229). 550 Lutz/Kohler, S. 115 551 Im Rat ist das Argument der Stände aufgegriffen worden, falls ein mächtiger Stand, der sich selbst keiner der beiden Konfessionen zuordne, einen anderen bedrängen würde, wäre dann im Frieden nichts geregelt (Lutz/Kohler, S. 116). Vielleicht dachte man an den Kurfürsten von der Pfalz, dessen konfessionelle Position damals unklar war – seine Räte erklärten gerade, ihr Herr rechne sich nicht zur Augsburger Konfession „wolt aber ein adherent sein“ (vgl. Ranke, Refor- mation 6, S. 295). Aber Ferdinand wollte offenbar prinzipiell keine dritte Möglichkeit berück- sichtigt haben. 552 Lutz/Kohler, S. 115f. 553 Lutz/Kohler, S. 117: „man hat aber kein mittel zu finden gewußt“. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
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