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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 138 -
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Kapitel 1: Ferdinand und der Augsburger Religionsfrieden138 mehr so erfolgreich gewesen, und in der offenbar allgemein euphorischen Stimmung der letzten Tage wurde ihm für seine umsichtige Verhandlungsfüh- rung und seinen unermüdlichen Einsatz manches Lob zuteil645. Gewiß trifft die Aussage zu, Ferdinands Berufung auf die kaiserliche Voll- macht und die zeitweilige Anwesenheit päpstlicher Vertreter in Augsburg könnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Augsburger Religionsfrieden „ohne die Beteiligung der beiden Spitzen der mittelalterlichen Christenheit“ zustandegekommen ist646. Beide Häupter übten, obwohl sie sich von der Mitge- staltung dispensiert hatten, nicht nur am Ergebnis Kritik, sondern suchten es auch zu verhindern. Demgegenüber durfte Ferdinand mit vollem Recht bean- spruchen, für Reich und Kirche das Beste angestrebt zu haben. Durch seine hartnäckige und geschickte Verhandlungsführung vermochte er eine Rechtspo- sition für die „alte“ katholische Kirche zu wahren, von der aus wenige Jahr- zehnte später die erfolgreiche Rückeroberung weithin schon an die Protestan- ten verlorenen Terrains bewerkstelligt werden konnte. Seiner geistigen Beweg- lichkeit hatte das Reich eine Regelung zu verdanken, die für eine Generation und länger seiner Bevölkerung blutige Glaubenskämpfe, wie sie alsbald in Frankreich ausbrachen, erspart hat – freilich um den Preis der unbefristeten Anerkennung der „Augsburgischen Konfession“ als zweitem zulässigen Be- kenntnis im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Kaiser Karl V. aus „religiösen Skrupeln“ nicht bewilligen zu können geglaubt hatte. Die Ent- wicklung, welche die Dinge im Nachbarland nahmen, konnte Ferdinand als Bestätigung dafür nehmen, einen besseren Weg gegangen zu sein. Daß den da- mals getroffenen Vereinbarungen auch Schwächen anhafteten wie jedem Men- schenwerk, sollte den Blick nicht trüben für die kurz- und längerfristigen posi- tiven Auswirkungen für die damals lebenden Menschen647. Für Karl V. hat die reichsrechtliche Anerkennung einer zweiten Konfession anscheinend so eindeutig den endgültigen Zusammenbruch der Ordnung do- kumentiert, als deren Beschirmer er sein Leben lang aufgetreten war, daß er sich zu dem im Reich einzigartigen und in der europäischen Geschichte sehr selte- nen Schritt entschloß, auf sein Herrscheramt zu verzichten. Er hatte, wie Karl Brandi formuliert hat, „mit dem ganzen Reichstagsabschied innerlich nichts mehr zu tun“648. Für König Ferdinand aber, der die politische Verantwortung für die Neuerung trägt, bedeutete der Augsburger Abschied nur ein Durch- gangsstadium auf dem Weg zur in absehbarer Zeit erhofften Wiederherstellung der Glaubenseinheit. Nur wenige Tage nach Schluß des Reichstages brachte er diese Auffassung in einem Schreiben an Bürgermeister und Rat von Straßburg, die noch immer gegen den Städteartikel protestierten, zum Ausdruck: Es sei abwegig, aus ihrer daraus abzuleitenden Pflicht, die Katholiken in der Stadt zu 645 NB I 17, S. 346 u. 348: Berichte Tiepolos v. 21. u. 28. 9.1555; vgl. Lutz, Christianitas, S. 436; Tüchle, S. 323; Turba, Beiträge 3, S. 253 646 Tüchle, S. 324 647 Ausführliche Würdigungen der Bedeutung des Religionsfriedens für die deutsche Geschichte und die Geschichte der Konfessionen im Reich in letzter Zeit: Heckel, Deutschland, S. 33–66; Rabe, Reich, S. 299ff; ders., Deutsche Geschichte, S. 454ff. 648 Brandi, Karl V., Bd. 1, S. 524 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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