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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 174 -
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Kapitel 2: Der Regensburger Reichstag174 Der springende Punkt der Resolution war der Vorschlag, den eben gebilde- ten Religionsausschuß selbst mit der Beratung der religiösen Streitfragen zu beauftragen. Nach Ferdinands Ansicht sollten die in den Ausschuß gewählten Stände nach Möglichkeit persönlich mitwirken und ihre theologisch gebildeten Räte nur als Sachverständige heranziehen. Noch immer hoffte er ja, daß wenig- stens die meisten Kurfürsten doch noch nach Regensburg kämen190. Hingegen wünschte er kein Gremium, in dem die Theologen allein das Wort führten. Damit wich er von den inzwischen allgemein mit einem Colloquium verbunde- nen Vorstellungen ab, waren doch Diskussionen zwischen Theologen beider Konfessionen seit den Veranstaltungen von Worms (1540) und Regensburg (1541 und 1545/46) zum wesentlichsten Bestandteil eines Colloquiums gewor- den191. Bedeutsam sind ferner das Fehlen von Vorgaben über die Grundlage der Beratungen und der Versuch, „weitläufige“ Festlegungen des Verfahrens zu umgehen, obwohl in Regensburg 1545/46 gerade die Kontroversen über diese – vorher nicht geregelten – Vorfragen sehr viel Zeit gekostet und zum Scheitern beigetragen hatten192. Andererseits war das Wormser Colloquium 1540 durch die sehr komplizierte Geschäftsordnung in seiner Leistungsfähigkeit stark be- einträchtigt gewesen193. Denkbar ist darum, daß Ferdinand diese Probleme zunächst ausklammerte, um Angriffspunkte gegen seinen Vorschlag zu vermei- den. Daß die Ergebnisse des Ausschusses als unverbindlich betrachtet und den Reichsständen zur weiteren Behandlung vorgelegt werden sollten, entsprach den früheren Anläufen und war allgemeine Auffassung. Sucht man nach Parallelen für Ferdinands Vorschlag, so muß man wohl noch hinter die Reunionsversuche der frühen vierziger Jahre zurückgehen. Am ehe- sten ist eine Ähnlichkeit mit den Verhandlungen während des Augsburger Reichstages von 1530 gegeben, als ein mit Fürsten, Räten und Gelehrten be- setzter kleiner Ausschuß über die theologischen Streitfragen beraten hatte194. Mit seiner Resolution verfolgte Ferdinand aber nicht nur seine Anfang Ok- tober signalisierte Absicht weiter, die Lösung der Religionsfrage durch den Reichstag selbst zu versuchen – eben nach Vorarbeit im interkurialen Religions- ausschuß unter beratender Mitwirkung von Theologen oder anderen theolo- gisch kompetenten Räten. Inhaltlich entspricht diese Resolution auch weitge- hend seiner im Februar 1554 während der Vorüberlegungen zum Augsburger Reichstag entwickelten Konzeption195. Sie kann, betrachtet man sie im Zusam- menhang seiner religionspolitischen Überlegungen, keineswegs überraschen. Man darf sie nicht – wie mehrmals geschehen – interpretieren, er sei „auf die 190 Gerade erst hatte er dem Mainzer Kurfürsten mitteilen lassen, seine Entschuldigung für sein Fernbleiben sei nicht ausreichend (HHStA Wien, MEA RTA 43, fol 69r-71r: Bericht der Main- zer Räte v. 8.12.1556); vgl. auch Kapitel 3, S. 219. 191 Das belegen die Instruktionen mehrerer evangelischer Fürsten für diesen Reichstag einerseits (vgl. Hollerbach, S. 207ff), die Ausführungen von Zasius im September 1556 oder Brauns wäh- rend der Beratungen im Religionsausschuß andererseits. 192 Vgl. Hollerbach, S. 176ff 193 Hollerbach, S. 144ff; Luttenberger, Glaubenseinheit, S. 218ff 194 Becker, Verhandlungen, S. 134ff; Immenkötter, Einheit, S. 28ff 195 s. Kapitel 1, S. 42 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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