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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 193 -
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Der Reichstag unter Ferdinands persönlicher Leitung 193 aber keinerlei Verantwortung dafür übernommen, vielmehr habe der König damals persönlich mündlich zugestanden, daß er den Artikel allein verantworte, und die ausdrückliche Erwähnung des Dissenses angeboten; wegen dieser Er- klärungen hätten sie nicht protestiert. Mithin sei der Vorbehalt keineswegs mit ihrer Herren „wissen [!] und willen wie andere verglichen und beschlossen articl“ Bestandteil des Abschieds geworden. Nach dem historischen Teil gingen sie dann zum Angriff auf die rechtliche Verbindlichkeit über: Sie erinnerten erstens daran, „was in reichs abschiden als beschlossen und vereynigt gesetzt werden soll“, darüber müßten sich die Stände untereinander und mit dem Kö- nig verglichen haben, „sonsten wurde es vor unverglichen billich geachtet“; zweitens erkannten sie der den Dissens ausdrückenden Klausel zu Beginn des Artikels über den Geistlichen Vorbehalt „desto meer crafft“ zu, weil sie einen Streit mit dem König selbst betreffe; das faßten sie drittens in der These zu- sammen: „Und uber dis alles ist es auch in die natur und aigenschafft der con- stitution und satzungen, so aus aigenen macht, ex plenitudine potestatis gesche- hen pflegen, das sie der part willen nicht begrieffen“314. Gegen Ferdinands Be- zugnahme auf die Schlußformel (Artikel 144) des Abschieds spielten sie den letzten Artikel des Religionsfriedens (§ 30) aus. Diese Argumentation wurde von nun an beibehalten und von protestantischen Juristen ausgebaut315. Damit stand Rechtsauffassung gegen Rechtsauffassung. Ferdinand dachte aber nicht daran zurückzuweichen. Als ihm der sächsische Gesandte Mordeisen, den er an sich als Gesprächspartner schätzte, in einer Audienz mit den gleichen Argumenten zu beweisen suchte, daß Kurfürst Au- gust den „Geistlichen Vorbehalt“ nicht bewilligt habe, wurde er vom König – wie Zasius es ausdrückte – „sauber und gar abgepuzt, also das ine nit mer lust, mit Irer Ku Mt. zu freistellionieren oder dasselbe freistellionistisch werk bei Ir Mt. zu defendieren oder excusieren und vertädigen“316. Erregt verwahrte Ferdi- nand sich dagegen, die Entstehung des Vorbehalts nicht korrekt dargestellt zu haben, und beharrte darauf, er habe durchaus mit Wissen aller Stände gehandelt. Mit der Setzung des Artikels habe er die von den Ständen gekochte Suppe aus- trinken müssen317. Der Erregung des Königs dürfte auch die – nicht unberech- tigte – Bemerkung entsprungen sein, er wisse, wie sehr die Bistümer manchen Leuten „in die Augen stächen“; noch zu Lebzeiten Ferdinands sollte Kurfürst August nacheinander die drei sächsischen Hochstifte Merseburg, Naumburg und Meißen vereinnahmen, nach letzterem hatte er bereits 1555 einen ersten Griff gewagt318. Grundsätzlicher Natur war Ferdinands Argument, es sei nicht angängig, nach Gutdünken den Abschied eines Reichstages auf dem nächsten zu ändern, das führe zu Rechtsunsicherheit. Das war auch der wichtigste neue Aspekt in Ferdinands letzter offizieller Antwort an die Protestanten, in der er seine Darstellung und Auslegung der 314 Die Zitate fol 467v-468v 315 Heckel, Staat und Kirche, S. 178f; ders., Deutschland, S. 72 316 Brief v. 27.2.1557 an Herzog Albrecht (Goetz, Beiträge, S. 58) 317 Nach Mordeisens Bericht vom 13.2.1557 (SHStA Dresden, Loc 10192, fol 123v-124v; auch wiedergegeben von Wolf, Protestanten, S. 57). 318 Vgl. Ritter, Deutsche Geschichte 1, S. 193f CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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