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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 241 -
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Der Frankfurter Staatsakt: Die Proklamierung Ferdinands zum Kaiser 241 Messe wünschten und darum die Verlegung der Feier auf einen Nachmittag anregten200. Nachdem man das bescheidene Programm Ferdinands erfahren hatte, einigte man sich auf mehrere Erweiterungen, durch die die kurfürstliche Mitwirkung als ausschlaggebendes Element verdeutlicht werden sollte. Wichtigster Punkt wurde die von Mainz zu verlesende Proklamation, „damit zu spuren, das die Churf. consensus gegeben und one sie nichts beschehen mogen“201. Gegenüber dem König gaben die Herren als Begründung an, sie wollten möglichst nahe bei der Goldenen Bulle bleiben. Das Argument war nicht nur sehr geeignet, um Einwände abzuschneiden; diese Anlehnung an das Zeremoniell nach der voll- zogenen Königswahl sollte demonstrieren, daß die von den Kurfürsten bean- spruchte Mitbestimmung bei diesem Thronwechsel durch die Goldene Bulle gedeckt sei, obwohl ein solcher Fall der Thronerledigung darin nicht vorgese- hen war. Die Goldene Bulle war nun einmal das allseits anerkannte Reichsge- setz, in dem die konstitutive Rolle des Kurkollegiums bei der Besetzung des deutschen Thrones – dessen Inhaber als Anwärter für die Kaiserkrone galt, weshalb man auch damals schon bei Neuwahlen von „Kaiserwahl“ sprach – festgeschrieben war. Die von Ferdinand vorgeschlagene Tageszeit behielten die Kurfürsten bei; doch sollte die Handlung in der Kurkapelle der Bartholo- mäus-Kirche beginnen, dort sollten König und Kurfürsten ihren Ornat anlegen. Dort auch sollte Ferdinand zuerst die neue Obligation beschwören. Bei der letzten redaktionellen Überarbeitung der zu verlesenden Dokumente setzten die Protestanten durch, daß aus der üblichen Bekräftigungsformel „alls uns Gott helff und die Heiligen“ die zweite Hälfte weggelassen werden sollte202. Es hat allerdings den Anschein, daß Ferdinand, obwohl er aus Eidesformeln kei- neswegs Grundsatzfragen zu machen pflegte, sich dieser Vorgabe nicht gefügt hat203. Danach wollte man gemeinsam auf dem Gerüst im Chor des Doms Platz nehmen. Der öffentlichen Bekanntgabe sollte also eine nichtöffentliche Hand- lung vorgeschaltet werden. Nach der Anhörung der kaiserlichen Abdankung sollte die Entpflichtung der Reichsstände folgen. Der Bereitschaftserklärung Ferdinands, das Kaiseramt zu übernehmen, sollte die Proklamierung im Namen der Kurfürsten, verbunden mit einer Gratulation, folgen. Das Te Deum sollte den öffentlichen Teil beschließen204. 200 Ob man in Ferdinands Beraterkreis von diesen protestantischen Wünschen Kenntnis hatte oder der königliche Vorschlag in richtiger Einschätzung ihrer Abneigung gegen die Messe von sich aus darauf Rücksicht genommen hat, ist aus den Quellen nicht ersichtlich. Von den internen Äußerungen im Kurkollegium konnte Ferdinand, als er sein Programm vorstellen ließ, noch keine Kenntnis haben. 201 Sächsisches Votum, zitiert bei Kleinheyer, S. 151 202 HHStA Wien, MEA WuKA 4, fol 259v: Protokoll zum 12.3.1558 203 Der Bericht über den Staatsakt in HHStA Wien, MEA WuKA 3 nennt fol 51r ebenso die zwei- teilige Formel (vgl. Kleinheyer, S. 77 Anm. 28) wie der Druck bei J.W. Hoffmann 1, S. 50 und eine Aktennotiz in RK RTA 41 (das ist königliche Provenienz!), die im Perfekt abgefaßt ist. 204 Vg. den Protokollauszug bei Kleinheyer, S. 152 sowie J.W. Hoffmann 1, S. 48: „Der Churfürsten Ratschlag, wie der actus resignationis zu vollbringen“; auch Moser, Von dem römischen Kaiser, S. 615 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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