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Kapitel 4: Der Streit mit Papst Paul IV. – Neue Begründung des
Kaisertums258
religiöse Haltung seines ältesten Sohnes Maximilian18. Um den Gesandten erst
einmal hinzuhalten, wurde eine Kommission aus mehreren Kardinälen und
anderen kanonistischen Sachverständigen berufen und beauftragt, zu vier Pro-
blemen Stellung zu nehmen19: Neben der taktischen Frage, ob Gúzman zum
Vortrag darüber, daß Karl V. das Kaisertum an seinen Bruder abgetreten haben
wolle, zugelassen werden könne, waren als zentrale Punkte zu behandeln, ob
jene Handlung trotz der fehlenden Zustimmung des Heiligen Stuhls als rechts-
gültig oder aber als ungeschehen zu betrachten sei und ob eine Reihe von – im
einzelnen angeführten – Vorwürfen gegen Ferdinand persönlich Hindernisse
für seine Erhebung darstellten; endlich wurden Empfehlungen erbeten, wie
zum Wohle der Christenheit weiter verfahren werden solle.
In ihren mehr oder weniger ausführlichen Gutachten20 bestätigten die Mit-
glieder die Ansicht Pauls IV., daß Karl V. nur dem Papst gegenüber hätte ab-
danken dürfen, so daß der Frankfurter Vorgang als ungültig anzusehen sei21.
Dafür wurde eine beträchtliche Zahl von Argumenten zusammengetragen, wo-
bei man sich auf die Grundsätze des kirchlichen Ämterrechts des Corpus juris
canonici stützte22. Ebenso bestätigte die Mehrheit beflissen, daß die genannten
Vergehen Ferdinand zum Kaiseramt untauglich machten, während eine Min-
derheit (vier Voten) ihre Prüfung verlangte. Dennoch rieten neun Gutachten,
sich mit Ferdinand zu arrangieren, ihm Gelegenheit zur Reinigung zu lassen
bzw. ihm zu vergeben, wenn er Besserung verspreche, und ihm Auflagen für die
Zukunft zu machen. Mehrmals wurde empfohlen, der Papst möge die Defekte
der Frankfurter Handlung heilen; intransigente Vorschläge wie Absetzung Fer-
dinands oder Entzug des mißbrauchten Wahlrechts blieben vereinzelt. Nur
zwei Mitglieder der Kommission hatten keine Bedenken gegen eine öffentliche
Audienz für Gúzman, die Mehrheit befürchtete darin ein Präjudiz für die An-
erkennung, riet aber, ihn zur Vorlage seiner Papiere aufzufordern. Aus dem
Rahmen fiel das Votum des Kardinals Pacheco, der den Habsburger verteidigte,
indem er die einzelnen Anklagen gegen ihn zu entkräften suchte, auf die negati-
ven Folgen der Entzweiung für die Kirche hinwies, die nur den Lutheranern
zum Vorteil gereiche, und darum Ferdinands Anerkennung und künftig enge
Zusammenarbeit mit ihm empfahl23.
18 Bestärkt haben könnten den Papst ein sehr negativ gefärbter Bericht Lippomanos (NB I 17, S.
373ff), der diese Punkte behandelt. Die Auflistung der Vorwürfe Pauls bei Eckhardt, S. 38–40,
vermischt mehrere Phasen.
19 Die vier Fragen des Papstes, deren Formulierungen seine eigene Ansicht erkennen lassen, bei
Tellechea, S. 13
20 Die Gutachten jetzt sämtlich ediert bei Tellechea, S. 34–78 u. S. 235–268. Eingehende Bespre-
chung bei Schmid, S. 14ff, summarischer bei Eckhardt, S. 40f, Pastor, Päpste 6, S. 575f, Leeb,
Reichstagsgeschehen, S. 247.
21 Ausnahme ist ausgerechnet der in Frankfurt zugegen gewesene Agustin, der erst die Botschaft
Gúzmans kennenlernen wollte; vgl. Höslinger, Gutachten, S. 80.
22 Feine, S. 46
23 Pachecos Stellungnahme bei Tellechea, S. 235–239
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien