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Kapitel 5: Der Reichstag in Augsburg
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Form oder Maß zu geben außtrücklich erbotten“ – das war korrekt wiederge-
geben, der Streit ging ja darum, welche Tragweite dieser Erklärung beigelegt
werden dürfe –, sollten sie in dieser schwierigen Sache die Verantwortung dem
Kaiser selbst auch belassen, er nehme es auf sich, „Gott und der Welt Rede und
Rechenschafft davon zu geben“71. Ferdinand wollte einen Schlußstrich ziehen.
Mit Recht hat Martin Heckel diese Resolution als „persönliches Bekenntnis
Ferdinands I.“ bezeichnet72. In der Konzentration auf die Grenze, die ihm sein
Gewissen und sein Verständnis von seinem kaiserlichen Amt in dieser Frage
zogen, in dem Verzicht auf politische oder juristische Argumentation unter-
scheidet sie sich deutlich von den anderen Papieren, die in Ferdinands Namen
den Ständen zugingen. Obwohl seine Haltung zum Problem ja keineswegs
unbekannt war, machte die Resolution großen Eindruck. Die bayerischen Ge-
sandten meinten sogar, wenn Karl V. eine solche Erklärung „bald nach anfang
diser hochbeschwärlichen sachen der strittigen religion“ abgegeben hätte, „so
were dieselbe, wie güetlich zu gelauben, zu solicher weiterung und pitrigkeit nit
komen“73 – womit sie dem verstorbenen Kaiser sicher nicht ganz gerecht wur-
den. Die hessischen Vertreter kamen zu der richtigen Einsicht, „das nur mehr
bey irer Mt. diser bewilligung halber gahr nichts mehr zu verhoffen und alles,
was man deshalben weiter sollicitiren wurde, ganz vergebens ist“74. Zwar erho-
ben die Protestanten nochmals Einspruch75: Sie wüßten dem Kaiser kein ande-
res „christliches unpartheyisches und pilliches mittel zur vergleichung der reli-
gion“ und zur Erhaltung von Ruhe und Frieden vorzuschlagen als die Freistel-
lung; und weil der Geistliche Vorbehalt kein genuiner Teil des Religionsfrie-
dens sei, erstrecke sich die kaiserliche Verpflichtung von 1558 nicht auf ihn.
Aber ihnen war doch klar, daß Ferdinand seine Haltung nicht ändern würde,
denn sie beendeten ihre Duplik mit einer förmlichen Protestatio, in der sie
nochmals feststellten, daß sie weder 1555 in diese Bestimmung eingewilligt
hätten noch es in Zukunft tun würden76. Ferdinand ging darüber hinweg. Er
konnte diesmal auch härter auftreten, weil die Türkengefahr inzwischen nicht
mehr so akut war, so daß das von Württemberg wiederum erwogene Junktim,
Türkenhilfe von religionspolitischen Zusagen des Kaisers abhängig zu ma-
chen77, diesmal eine stumpfe Waffe geblieben wäre. Ergänzend zu seinem näch-
sten Bescheid in der Frage der Gravamina beendete er für seine Person das
Thema mit dem Ersuchen, nachdem er klargestellt habe, „one verletzung ires
christlichen gewissens von denselben nit abweichen“ zu können, sollten die
protestantischen Stände „disfals in ir Mt. weitter nit dringen“78.
71 fol 19v; Lehmann 2, S. 155 links
72 Heckel, Autonomia, S. 171 Anm. 2
73 Goetz, Beiträge, S. 159: Schreiben an Herzog Albrecht, Augsburg, 15.6.1559
74 HStA Marburg, PA 1275, fol 83v: Bericht v. 17.6.1559 (Kopie)
75 HHStA Wien, RK RTA 42, fol 146r-148r: Duplik der Protestanten zur Freistellung, undatiert;
gedruckt bei Burgkard, fol 60v-63v mit dem Datum 7.7.1559.
76 In dem Wiener Aktenstück fol 147v die Marginalie Selds: „Protestatio“
77 Ernst, Bw. 4, S. 598f (Instruktion v. 28.1.1559) und S. 660 (Weisung v. 31.5.1559)
78 HHStA Wien, RK RTA 42, fol 6r
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien