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Kapitel 5: Der Reichstag in Augsburg
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aufnahm, ließ er seine Einwände gegen die anvisierte Aufhebung der bisherigen
Doppelwährung mit fester Austauschrelation zwischen Gold und Silber wie-
derholen218, die er schon 1555 vorgebracht hatte219. Doch ließ er gleichzeitig
betonen, am wichtigsten sei ihm, daß die Münzordnung endlich im ganzen
Reich verbindlich würde220. Insofern konnten seine Gegenspieler damit rech-
nen, daß er in der Sache nachgeben werde, wie er es 1555 auch angeboten, dann
aber widerrufen hatte, als der Kurfürstenrat ihn ohne jede Gegenleistung darauf
hatte festlegen wollen221.
In den beiden oberen Kurien fiel rasch die Entscheidung zugunsten der Ver-
abschiedung der Münzordnung nach Überarbeitung auf der Basis der Empfeh-
lungen von Speyer222, und diejenigen Stände, die die Doppelwährung zugunsten
der Goldwährung durchlöchern wollten, erzielten Fortschritte223: In der am 19.
August verkündeten Reichsmünzordnung wurde das Wertverhältnis zwischen
den Reichsmünzen in Silber und den gängigen Goldmünzen nicht fixiert, son-
dern nur ein Höchstwert festgelegt; und es wurde ins Belieben des Gläubigers
gestellt, ausschließlich Zahlung in Goldmünzen zu verlangen und die Annahme
von Silbermünzen abzulehnen, wenn er sich auf hergebrachtes Recht oder ver-
tragliche Bestimmungen berufen konnte224. Diese geldpolitischen Entscheidun-
gen bedeuteten den Übergang zu einer Parallelwährung. Der Münzvielfalt sollte
dadurch entgegengewirkt werden, daß eine große Zahl von Prägungen „verru-
fen“ wurde, d.h. nicht mehr als Zahlungsmittel zugelasssen sein sollte, darunter
auch die niederländischen Silbermünzen225. Bemerkenswert ist noch das de-
monstrative Festhalten des Fürstenrates an der Verpflichtung der Prägeherren,
auf der Vorderseite der Reichsmünzen den doppelköpfigen Reichsadler und
den Reichsapfel abzubilden und in der Umschrift den Namen des Kaisers zu
nennen226, mit der Begründung, der Kaiser sei das Haupt im Reich und die
Stände hätten das Münzrecht von ihm als Lehen; die Rückseite sollte das Wap-
pen oder Bildnis des prägenden Standes schmücken227. Für den Goldgulden
lehnte der Kurfürstenrat diese Vorschrift jedoch ab, und zwei Reichsstände, die
über bedeutende Silbervorkommen verfügten, Salzburg und Kursachsen, legten
offiziell Protest gegen die Reichsmünzordnung ein228.
Ferdinand selbst setzte sie bereits im nächsten Jahr in seinen Erblanden und
1564 auch in Böhmen in Kraft229. Doch keineswegs alle Münzherren akzep-
218 Blaich, S. 23
219 s. Kapitel 1, S. 117f
220 HStA Marburg, PA 1275, fol 96v: Bericht v. 4.7.1559 (Kopie)
221 Lutz/Kohler, S. 151
222 HStA Marburg, PA 1276, fol 66v: Protokoll zum 1.7.1559
223 Blaich, S. 23f
224 Wortlaut der Reichsmünzordnung in Neue Sammlung 3, S. 186–199, die o.g. Bestimmung § 11
(S. 188). Eingehende Besprechung der wichtigeren Regelungen bei Christmann, S. 73–77.
225 Bergerhausen, S. 193
226 Neue Sammlung 3, S. 201 sind Muster für die Vorderseiten der einzelnen Reichsmünzen abge-
bildet.
227 HStA Marburg, PA 1276, fol 100v u. 101v: Protokoll zum 12. und 13.8.1559
228 Christmann, S. 77
229 Blaich, S. 245
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien