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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 354 -
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Kapitel 5: Der Reichstag in Augsburg 1559354 länder säßen, was den Belangen des Reiches zum Schaden gereiche, und drei Jahre später hatten die Reichstände daran erinnert, daß die im Passauer Vertrag zugesagte Abhilfe noch nicht erfolgt sei. Ferdinand hatte damals nur verspre- chen können, sich bei seinem kaiserlichen Bruder für eine Änderung einsetzen zu wollen238. Durch die neue Reichshofratsordnung239 wurde sein bisheriger Hofrat gleichsam zum kaiserlichen Hofrat befördert. Zum Präsidenten – bei Karl V. war das zuletzt der jüngere Granvella gewesen – berief Ferdinand den ihm längst als Rat verbundenen Grafen Karl von Zollern [1] und erfüllte damit einen der ständischen Wünsche240. Zudem ließ er die Möglichkeit offen, wäh- rend der Reichstage auch einen Fürsten mit dem Vorsitz zu betrauen [2]. Ge- dacht war dabei in erster Linie an den Erzbischof von Mainz, dem in den wäh- rend des Reichstages geführten Verhandlungen über seine Mitwirkung an der Reichspolitik als Erzkanzler dieses Recht angeboten worden war241. Als Grundlage für die Arbeit des Gremiums, die sich sowohl auf die Behandlung von „Justiti und Parthey-Sachen“ als auch auf „statts-, landts und andere sa- chen“ erstrecken sollte [7 und 8], also auch auf politische Themen, sollten die Goldene Bulle, der Ewige Landfrieden, die Ordnungen des Reichskammerge- richts, die Reichspolizeiordnungen und die Konkordate der Deutschen Nation dienen [24]. Daß der Reichshofrat in der Praxis überwiegend mit Justitialsachen befaßt wurde und unter späteren Kaisern in Konkurrenz zum Reichskammer- gericht ein zweites höchstes Reichsgericht wurde, war durch die neue Ordnung nicht programmiert; während der Regierungszeit Ferdinands wurde vor allem bei Prozessen um Kirchengut noch Zurückhaltung beobachtet242. Wie weit das Gremium von ihm mit Fragen der Reichspolitik und der Beziehungen zu ande- ren Mächten befaßt worden ist, ist nicht eindeutig geklärt243. Die Mehrzahl der politischen Probleme wurde wohl nicht im Reichshofrat, sondern in dem Ge- heimen Rat besprochen244. Im Unterschied zu den Belangen des Reichshofrates war die künftige Rege- lung von Tätigkeit und Verantwortlichkeit der Reichskanzlei eine Angelegen- heit, die zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mainz als Reichserz- kanzler zu vereinbaren war. Kurfürst Daniel hatte schon in Frankfurt Ansprü- che auf Mitwirkung angemeldet, über die nun während des Reichstages verhan- delt wurde245. Ferdinand hatte zum Jahresende durch Tod seinen Hofvize- 238 Erinnerung der Stände 1555 und Ferdinands Antwort gedruckt bei Lehmann 1, S. 65f; vgl. Rosenthal, S. 76f 239 Verfassungsgeschichtliche Würdigung bei Rabe, Reich, S. 479f. Moderne Edition von Sellert, S. 27–36. Ich gebe im Text die Ziffern der Abschnitte nach dieser Edition. 240 Graf Karl von Zollern war Obersthofmeister und zeitweilig Statthalter der Herrschaft Hohen- berg. (So Zedler 13, Sp. 582); er hat sein neues Amt anscheinend nie ausgeübt (Gschließer, S. 93). Im Mai 1561 berief Ferdinand den Bischof von Merseburg, Michael Helding, zum Präsidenten (Bundschuh, S. 383). 241 Groß, S. 6 242 Smend, Reichskammergericht, S. 195 243 Beispiele nennt Gschließer, S. 5f, aufgrund der von Haller geführten Reichshofratsprotokolle, wobei er auf die von Groß, S. 164–166 geäußerten Zweifel nicht eingeht. 244 s. Prolog, S. 19 245 Groß, S. 5ff, Krause, S. 30f CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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