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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 470 -
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Kapitel 7: Kaiser Ferdinand und die dritte Tagungsperiode des Tridentinums470 ausgesprochen hatte379. Zum Paradigma wurde die neue Bulle zur Ordnung des Konklaves. Die von der Arbeitsgruppe daran geübte Kritik wurde nicht über- nommen380, der Kaiser begnügte sich also mit dem Ansatz des Papstes, ohne auf Einzelheiten zu insistieren, plädierte aber für Beteiligung des Konzils, um bei den Mächten, deren Einflußmöglichkeiten eingeschränkt wurden, größere Ak- zeptanz zu bewirken. Indem die Argumentation auf Kooperation von Papst und Konzil bei der Reform abgestellt wurde, konnte das dornige Problem der Superiorität ausge- klammert bleiben. Nachdem Seld beim Auswerten der Kommissionsvoten zu dem Ergebnis gekommen war, Vieles spreche für die Oberhoheit des Papstes381, konnte auf diese Weise vermieden werden, sie ausdrücklich anzuerkennen, und die Position gehalten werden, daß der Kaiser weder die Rechte des Papstes noch die des Konzils antasten lassen wollte, die Ferdinand während seines Kranken- besuchs bei Morone bekräftigt hatte382. Mit ausdrücklicher Berufung auf die besondere Verantwortung des Kaisers als Advokat der Kirche wandte sich Ferdinand gegen das von Morone verfoch- tene alleinige Propositionsrecht der Legaten. Als Ergänzung zu deren ordentli- chem, aus der Präsidentenfunktion abgeleiteten Recht beanspruchte er für Kai- ser und Fürsten ein außerordentliches Vorschlagsrecht, insbesondere wenn ihre Vorschläge Maßnahmen zur Erhaltung der katholischen Religion in ihren Herr- schaftsgebieten beinhalteten; und zwar nicht nur im Anschluß an die Deduk- tionen von Braun als Devolutionsrecht bei Pflichtversäumnis der Legaten, son- dern auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten – vorherige Konsultierung der Legaten erachtete der Kaiser als selbstverständlich. Dahinter stand natürlich die negative Erfahrung der Blockierung des eigenen Reformlibells. Morone wertete den bescheidenen Hinweis, eine solche Regelung scheine dem Papst ja nicht zu mißfallen, als Beleg dafür, daß der Kaiserhof inzwischen von der ge- genüber den Spaniern bekundeten Bereitschaft Pius’ IV. und seiner nach Trient gegebenen Weisung, die strikte Beschränkung des Propositionsrechtes preiszu- geben, Kenntnis erlangt hätte383. Kritische Bemerkungen, die Freiheit des Konzils leide unter den ständigen Rückfragen der Legaten in Rom und bei vielen italienischen Bischöfen sei we- gen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Papst die Rede- und Stimmfreiheit nicht zweifelsfrei gewährleistet, fehlten auch in dieser kaiserlichen Erwiderung nicht. Aber nicht hieran, sondern an einem Vorschlag zur Straffung der Bera- tungen entzündete sich eine weitere Kontroverse, nämlich an der Anregung, künftig die Deputationen nach Vorschlägen der Nationen zusammenzusetzen und sie in zeitgleichen Beratungen verschiedene Probleme vorbereiten zu las- 379 s. oben Anm. 293 380 Ziff. 14 und 15 der Weisung Selds an die Kommission (wie Anm. 361, hier fol 77) 381 Constant, Légation, S. 90 Anm. 8: Notizen Selds, der offenbar von Brauns Argumentation beeindruckt war; man denke an sein Gutachten von 1558, in dem er einige die gegenteilige Auf- fassung stützende Aspekte besprochen hatte (s. oben Kapitel 4, S. 269 mit Anm. 86). 382 NB II 3, S. 283 (Aus Morones Bericht v. 2.5.1563) 383 NB II 3, S. 297; ebda S. 303 die Antwort des Papstes an Avila; seine Weisung nach Trient CT 9, S. 956 Anm. 8; vgl. Jedin, Konzil 4/2, S. 22 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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