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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 534 -
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Kapitel 8: Friedenssicherung im Reich534 Absoluten Vorrang erhielt die Bundesgründung als solche. Als die von der oberösterreichischen Regierung zu den Landsberger Verhandlungen delegierten Räte, ihrer in Innsbruck ausgearbeiteten Instruktion folgend, für Vertagung der Gründung plädieren wollten, weil Ulm den Beitritt abgelehnt hatte, wurde das von Zasius verhindert: Unter Berufung auf eine ihm zugegangene eigenhändige Mitteilung des Hofvizekanzlers, die auf direkten Befehl des Königs erfolgt sei, erklärte er, „das ich mit aufrichtung der pundtnus eylen und alles dasjhenig, so zu aufrichtung und furderung derselben ymmer dienstlich sein mag, handlen und zu verrichten verhelffen und darinnen kain zeit verabseumen soll. Also das ich ir Ku. Mt. mainung gantzlich dahin gestelt sein befind, das dise pundtnus in wirkliche volziehung gebracht werde, ob gleich die von Ulm nit darin komben sollen“113. Wegen dieser Priorität dürfte man auch darauf verzichtet haben, die gesamte schwäbische Klientel zur Gründungsversammlung einzuladen, an der nur noch das Erzstift Salzburg und die Stadt Augsburg teilgenommen haben114; vielmehr beeilte man sich, in Landsberg die Satzung festzuzurren, was im klei- nen Kreise natürlich leichter war, und vertraute im übrigen auf eine Sogwir- kung, die von dem konstituierten Bund ausgehen würde115. Bei Betrachtung der Satzung116 fällt auf, wie weitgehend vermieden ist, dem König Sonderrechte einzuräumen, obwohl bei den bayerisch-österreichischen Vorbesprechungen auch der 1553 in Eger erarbeitete Entwurf berücksichtigt worden ist – übrigens mit der Begründung, jener sei nicht so diskreditiert wie die Ordnung des Schwäbischen Bundes, auf der er gleichwohl basiere117. Die Berichte über die Verhandlungen lassen auch nicht erkennen, daß Ferdinand eine Sonderstellung verlangt hätte. Man wird daraus ableiten dürfen, daß jegli- chem Argwohn vorgebeugt werden sollte, der König wolle den neuen Bund als Werkzeug für die Stabilisierung seiner Herrschaft im Reich ausnutzen. Ferdi- nand zog damit Folgerungen aus dem Scheitern der Pläne seines Bruders für einen „Reichsbund“. Nur in seiner Eigenschaft als Erzherzog von Österreich war Ferdinand Mitglied, und zwar lediglich für seine oberösterreichischen Ter- ritorien, so daß er keine Bundeshilfe für die am meisten von den Türken be- drohten Gebiete verlangen konnte, während sie ihm bei unprovozierten An- griffen von Venedig, den Schweizern oder Graubünden zugestanden war118. Er hatte im Bundesrat nur eine Stimme, konnte also, da Mehrheitsbeschlüsse gelten sollten, ohne weiteres überstimmt werden. Lediglich bei bestimmten prozes- sualen Verfahren war, wenn der König Partei war, eine Sonderregelung vorge- sehen, wie im Egerer Entwurf auch119. Während dort ein Oberster Bundes- 113 HHStA Wien, RK Rig 34, fol 93r-95v: Zasius und seine Kollegen in Landsberg an die Regierung in Innsbruck, 27.5.1556 (Or. mit Korrekturen, „Cito, Cito, Citissime“); das Zitat fol 95r 114 Christoph von Württemberg hat die sehr spät ergangene Einladung nicht angenommen (Ernst, Bw. 4, S. 80). 115 Das Argument ist während der Gründungsberatungen auch gebraucht worden (vgl. Goetz, Beiträge, S. 32). 116 Gedruckt bei Häberlin 17, S. X-LI; zu den Grundzügen Endres, Landsberger Bund, S. 200; eingehende Besprechung bei Mogge, S. 337ff 117 Zasius an F., 7.5.1556 (Goetz, Beiträge, S. 25) 118 Häberlin 17, S. XLVII 119 Ebda, S. XVII CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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