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Kapitel 8: Friedenssicherung im
Reich534
Absoluten Vorrang erhielt die Bundesgründung als solche. Als die von der
oberösterreichischen Regierung zu den Landsberger Verhandlungen delegierten
Räte, ihrer in Innsbruck ausgearbeiteten Instruktion folgend, für Vertagung der
Gründung plädieren wollten, weil Ulm den Beitritt abgelehnt hatte, wurde das
von Zasius verhindert: Unter Berufung auf eine ihm zugegangene eigenhändige
Mitteilung des Hofvizekanzlers, die auf direkten Befehl des Königs erfolgt sei,
erklärte er, „das ich mit aufrichtung der pundtnus eylen und alles dasjhenig, so
zu aufrichtung und furderung derselben ymmer dienstlich sein mag, handlen
und zu verrichten verhelffen und darinnen kain zeit verabseumen soll. Also das
ich ir Ku. Mt. mainung gantzlich dahin gestelt sein befind, das dise pundtnus in
wirkliche volziehung gebracht werde, ob gleich die von Ulm nit darin komben
sollen“113. Wegen dieser Priorität dürfte man auch darauf verzichtet haben, die
gesamte schwäbische Klientel zur Gründungsversammlung einzuladen, an der
nur noch das Erzstift Salzburg und die Stadt Augsburg teilgenommen haben114;
vielmehr beeilte man sich, in Landsberg die Satzung festzuzurren, was im klei-
nen Kreise natürlich leichter war, und vertraute im übrigen auf eine Sogwir-
kung, die von dem konstituierten Bund ausgehen würde115.
Bei Betrachtung der Satzung116 fällt auf, wie weitgehend vermieden ist, dem
König Sonderrechte einzuräumen, obwohl bei den bayerisch-österreichischen
Vorbesprechungen auch der 1553 in Eger erarbeitete Entwurf berücksichtigt
worden ist – übrigens mit der Begründung, jener sei nicht so diskreditiert wie
die Ordnung des Schwäbischen Bundes, auf der er gleichwohl basiere117. Die
Berichte über die Verhandlungen lassen auch nicht erkennen, daß Ferdinand
eine Sonderstellung verlangt hätte. Man wird daraus ableiten dürfen, daß jegli-
chem Argwohn vorgebeugt werden sollte, der König wolle den neuen Bund als
Werkzeug für die Stabilisierung seiner Herrschaft im Reich ausnutzen. Ferdi-
nand zog damit Folgerungen aus dem Scheitern der Pläne seines Bruders für
einen „Reichsbund“. Nur in seiner Eigenschaft als Erzherzog von Österreich
war Ferdinand Mitglied, und zwar lediglich für seine oberösterreichischen Ter-
ritorien, so daß er keine Bundeshilfe für die am meisten von den Türken be-
drohten Gebiete verlangen konnte, während sie ihm bei unprovozierten An-
griffen von Venedig, den Schweizern oder Graubünden zugestanden war118. Er
hatte im Bundesrat nur eine Stimme, konnte also, da Mehrheitsbeschlüsse gelten
sollten, ohne weiteres überstimmt werden. Lediglich bei bestimmten prozes-
sualen Verfahren war, wenn der König Partei war, eine Sonderregelung vorge-
sehen, wie im Egerer Entwurf auch119. Während dort ein Oberster Bundes-
113 HHStA Wien, RK Rig 34, fol 93r-95v: Zasius und seine Kollegen in Landsberg an die Regierung
in Innsbruck, 27.5.1556 (Or. mit Korrekturen, „Cito, Cito, Citissime“); das Zitat fol 95r
114 Christoph von Württemberg hat die sehr spät ergangene Einladung nicht angenommen (Ernst,
Bw. 4, S. 80).
115 Das Argument ist während der Gründungsberatungen auch gebraucht worden (vgl. Goetz,
Beiträge, S. 32).
116 Gedruckt bei Häberlin 17, S. X-LI; zu den Grundzügen Endres, Landsberger Bund, S. 200;
eingehende Besprechung bei Mogge, S. 337ff
117 Zasius an F., 7.5.1556 (Goetz, Beiträge, S. 25)
118 Häberlin 17, S. XLVII
119 Ebda, S. XVII
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien