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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 145 -
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Seite - 145 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung

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DIE PRIVATBIBLIOTHEK FERDINANDS IN PRAG 1850–1875 145 an mich ergangene Aufforderung die Rechnung über den Hofhalt Seiner Ma- jestät an die k. k. Hofbuchhaltung einzusenden. Dieß ist eine Anforderung die mit der Würde Seiner Majestät unverträglich ist. Kein apanagirter Prinz wurde noch je dazu verhalten, über die Verwendung seiner Apanage Rechnung zu legen, kein constitutioneller Fürst wurde noch je von seinem Parlamente angegangen, die Verwendung seiner Civilliste nachzuweisen, eben so wenig kann ein Ansinnen dieser Art im Nahmen der Regierung an einen Kaiser ge- stellt werden, der mit Vorbehalte seiner Würde vom Thron stieg. Wenn ein regierender Fürst die Prüfung über die Rechnung seines Hofhalts [sic] einer Ihm unterstehenden, von Ihm selbst eingesetzten Censurbehörde überträgt, so liegt darin nichts als die weise Controlle eines ihm unterstehenden Beam- ten durch einen Anderen, wobei die Entscheidung dem Fürsten vorbehalten bleibt. Handelte es sich bei der Auf[f]orderung die Rechnung über den Hof- halt Seiner Majestät der Censur der Buchhaltung zu unterziehen, nur um die Richtigstellung des Ziffernansatzes, so könnte ich entgegnen, daß dieß nicht wohl die Regierung berühre und ich kann Eure Excellenz die Beruhigung ge- ben, daß die gewünschte Richtigstellung auch schon statt gefunden hat. Seine Majestät haben die Rechnung Allerhöchstihres Hofhaltes für das Jahr 1849 dem in Allerhöchstdessen Diensten stehenden herrschaftlichen Buchhalter zur Prüfung übergeben lassen, sie ist erfolgt und die Erledigung ist im Nah- men Seiner Majestät dem Rechnungsleger zugestellt worden. Handelte es sich aber darum, von Seite der Hofbuchhaltung des k. k. Obersthofmeisteramtes in Wien, oder eines Ministeriums in eine Prüfung der Rechnungsansätze selbst einzusehen, Seiner Majestät vorschreiben zu wollen, wieviel Er auf dieses oder jenes ausgeben dürfe, und mit wieviel Er sich als Dotation oder Civilliste be- gnügen müsse, so muß ich mich im Nahmen Seiner Majestät entgegen förm- lich verwahren. Vergeblich würde man entgegen bemerken, daß der Hofstaat noch nicht getrennt und was an Dotation bisher angewiesen wurde als Vor- schüße anzusehen sey, die verrechnet werden müssen. Niemand, und Eure Excellenz nach so vielen Beweisen Ihrer unter allen Umständen unterschüt- terlichen Ergebenheit Seiner Majestät dem Kaiser Ferdinand [gegenüber] ge- wiß am wenigsten, würden Ihm das Recht beystritten haben, am 2. December 1848 eine Civilliste für seine Lebensdauer zu fordern und damit eben so frei wie jeder andere Staatsbürger Oesterreichs zu verfügen. Es war damals von einer Million die Rede und man wußte, daß selbst jener Reichstag, der eben versammelt war, diese Summe bereitwillig zugestanden hätte. Seine Majestät haben, wie ich schon bemerkte, aus Staatsrücksichten darauf verzichtet, in jenem Augenblicke eine bestimmte Dotation zu begehren und die Trennung seines Hofhalts von dem seines Herrn Nachfolgers sogleich zu verlangen. Al- lein daraus kann nicht gefolgert werden, daß weil der Kaiser Ferdinand in jenem Augenblicke nicht von diesem Rechte Gebrauch machte, er es nicht zu Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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