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DIE PRIVATBIBLIOTHEK FERDINANDS IN PRAG 1850–1875 145
an mich ergangene Aufforderung die Rechnung über den Hofhalt Seiner Ma-
jestät an die k. k. Hofbuchhaltung einzusenden. Dieß ist eine Anforderung
die mit der Würde Seiner Majestät unverträglich ist. Kein apanagirter Prinz
wurde noch je dazu verhalten, über die Verwendung seiner Apanage Rechnung
zu legen, kein constitutioneller Fürst wurde noch je von seinem Parlamente
angegangen, die Verwendung seiner Civilliste nachzuweisen, eben so wenig
kann ein Ansinnen dieser Art im Nahmen der Regierung an einen Kaiser ge-
stellt werden, der mit Vorbehalte seiner Würde vom Thron stieg. Wenn ein
regierender Fürst die Prüfung über die Rechnung seines Hofhalts [sic] einer
Ihm unterstehenden, von Ihm selbst eingesetzten Censurbehörde überträgt,
so liegt darin nichts als die weise Controlle eines ihm unterstehenden Beam-
ten durch einen Anderen, wobei die Entscheidung dem Fürsten vorbehalten
bleibt. Handelte es sich bei der Auf[f]orderung die Rechnung über den Hof-
halt Seiner Majestät der Censur der Buchhaltung zu unterziehen, nur um die
Richtigstellung des Ziffernansatzes, so könnte ich entgegnen, daß dieß nicht
wohl die Regierung berühre und ich kann Eure Excellenz die Beruhigung ge-
ben, daß die gewünschte Richtigstellung auch schon statt gefunden hat. Seine
Majestät haben die Rechnung Allerhöchstihres Hofhaltes für das Jahr 1849
dem in Allerhöchstdessen Diensten stehenden herrschaftlichen Buchhalter
zur Prüfung übergeben lassen, sie ist erfolgt und die Erledigung ist im Nah-
men Seiner Majestät dem Rechnungsleger zugestellt worden. Handelte es sich
aber darum, von Seite der Hofbuchhaltung des k. k. Obersthofmeisteramtes in
Wien, oder eines Ministeriums in eine Prüfung der Rechnungsansätze selbst
einzusehen, Seiner Majestät vorschreiben zu wollen, wieviel Er auf dieses oder
jenes ausgeben dürfe, und mit wieviel Er sich als Dotation oder Civilliste be-
gnügen müsse, so muß ich mich im Nahmen Seiner Majestät entgegen förm-
lich verwahren. Vergeblich würde man entgegen bemerken, daß der Hofstaat
noch nicht getrennt und was an Dotation bisher angewiesen wurde als Vor-
schüße anzusehen sey, die verrechnet werden müssen. Niemand, und Eure
Excellenz nach so vielen Beweisen Ihrer unter allen Umständen unterschüt-
terlichen Ergebenheit Seiner Majestät dem Kaiser Ferdinand [gegenüber] ge-
wiß am wenigsten, würden Ihm das Recht beystritten haben, am 2. December
1848 eine Civilliste für seine Lebensdauer zu fordern und damit eben so frei
wie jeder andere Staatsbürger Oesterreichs zu verfügen. Es war damals von
einer Million die Rede und man wußte, daß selbst jener Reichstag, der eben
versammelt war, diese Summe bereitwillig zugestanden hätte. Seine Majestät
haben, wie ich schon bemerkte, aus Staatsrücksichten darauf verzichtet, in
jenem Augenblicke eine bestimmte Dotation zu begehren und die Trennung
seines Hofhalts von dem seines Herrn Nachfolgers sogleich zu verlangen. Al-
lein daraus kann nicht gefolgert werden, daß weil der Kaiser Ferdinand in
jenem Augenblicke nicht von diesem Rechte Gebrauch machte, er es nicht zu
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken