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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 187
§ 629.
Das Eigenthum des Fideicommiß-Vermögens ist zwischen allen Anwärtern
und dem jedesmahligen Fideicommiß-Inhaber getheilt. Jenen kommt das
Ober eigenthum allein, diesem aber auch das Nutzungseigenthum zu.
§ 630.
Das Obereigenthum berechtiget die Fideicommiß-Anwärter, […] zur Vertre-
tung des Fideicommisses und der Nachkommenschaft einen gemeinschaftli-
chen Fideicommiß-Curator in Vorschlag zu bringen; überhaupt alle zur Sicher-
heit der Substanz nöthige Maßregeln zu treffen.
§ 631.
Der Fideicommiß-Inhaber hat alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Nut-
zungseigenthümers. Ihm gehören alle Nutzungen von dem Fideicommiß-Gute
und dem Zuwachse, aber nicht die Substanz desselben. Er trägt dagegen auch
alle Lasten. Für die ohne sein Verschulden erfolgte Verminderung der Sub-
stanz hat er nicht zu haften.“623
Infolge der Errichtung des Fideikommisses sind nun auch die Besitzverhält-
nisse – so wie es der Paragraph 629 des ABGB vorsieht – und die damit
in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten in Kraft getreten. Das
davor für Ferdinand de facto geltende uneingeschränkte Besitz- und Verfü-
gungsrecht ist somit erloschen. Sein Privatsekretär Intendant Franz Gerin-
ger bringt dies 1855 zum Ausdruck, als er in der Einleitung einer Anweisung
an Khloyber in Erinnerung ruft, dass „Seine Majestät der Kaiser Ferdinand
nunmehr nicht mehr unbeschränkter Eigenthümer, sondern nur Nutznießer
der allerhöchsten Fideicommißbibliothek und der zur Erhaltung derselben
bestimmten Fonde […]“ ist.624 Der Kreis der Fideikommiss-Anwärter besteht
1849 nur aus Erzherzog Franz Karl und Kaiser Franz Joseph, da der 19-jäh-
rige Monarch noch keine Nachkommen hat. Der nächste Anwärter, Kron-
prinz Rudolf, erblickt erst neun Jahre später das Licht der Welt.
Anfang September 1849 wird Khloyber vom Unterstaatssekretär Joseph
Freiherr von Werner im Namen des Ministerpräsidenten Fürst Schwarzen-
berg daran erinnert, dass das Obersthofmeisteramt bereits am 31. Dezember
1848 die Weisung erteilt habe, die „Duplicate der Cataloge über die Privat-
bibliothek und Sammlungen Seiner Majestäten Kaisers Franz und Kaisers
Ferdinand mit Einschluß einer marmornen Büste weiland des höchstseligen
623 Gesetzbuch, II. Theil, Zehntes Hauptstück.
624 FKBA26042, fol. 6r.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken