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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 187 -
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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 187 § 629. Das Eigenthum des Fideicommiß-Vermögens ist zwischen allen Anwärtern und dem jedesmahligen Fideicommiß-Inhaber getheilt. Jenen kommt das Ober eigenthum allein, diesem aber auch das Nutzungseigenthum zu. § 630. Das Obereigenthum berechtiget die Fideicommiß-Anwärter, […] zur Vertre- tung des Fideicommisses und der Nachkommenschaft einen gemeinschaftli- chen Fideicommiß-Curator in Vorschlag zu bringen; überhaupt alle zur Sicher- heit der Substanz nöthige Maßregeln zu treffen. § 631. Der Fideicommiß-Inhaber hat alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Nut- zungseigenthümers. Ihm gehören alle Nutzungen von dem Fideicommiß-Gute und dem Zuwachse, aber nicht die Substanz desselben. Er trägt dagegen auch alle Lasten. Für die ohne sein Verschulden erfolgte Verminderung der Sub- stanz hat er nicht zu haften.“623 Infolge der Errichtung des Fideikommisses sind nun auch die Besitzverhält- nisse – so wie es der Paragraph 629 des ABGB vorsieht – und die damit in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten in Kraft getreten. Das davor für Ferdinand de facto geltende uneingeschränkte Besitz- und Verfü- gungsrecht ist somit erloschen. Sein Privatsekretär Intendant Franz Gerin- ger bringt dies 1855 zum Ausdruck, als er in der Einleitung einer Anweisung an Khloyber in Erinnerung ruft, dass „Seine Majestät der Kaiser Ferdinand nunmehr nicht mehr unbeschränkter Eigenthümer, sondern nur Nutznießer der allerhöchsten Fideicommißbibliothek und der zur Erhaltung derselben bestimmten Fonde […]“ ist.624 Der Kreis der Fideikommiss-Anwärter besteht 1849 nur aus Erzherzog Franz Karl und Kaiser Franz Joseph, da der 19-jäh- rige Monarch noch keine Nachkommen hat. Der nächste Anwärter, Kron- prinz Rudolf, erblickt erst neun Jahre später das Licht der Welt. Anfang September 1849 wird Khloyber vom Unterstaatssekretär Joseph Freiherr von Werner im Namen des Ministerpräsidenten Fürst Schwarzen- berg daran erinnert, dass das Obersthofmeisteramt bereits am 31. Dezember 1848 die Weisung erteilt habe, die „Duplicate der Cataloge über die Privat- bibliothek und Sammlungen Seiner Majestäten Kaisers Franz und Kaisers Ferdinand mit Einschluß einer marmornen Büste weiland des höchstseligen 623 Gesetzbuch, II. Theil, Zehntes Hauptstück. 624 FKBA26042, fol. 6r. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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