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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 197 -
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Seite - 197 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung

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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 197 dert Khloyber leicht verstimmt, dass ihm dieses nie übergeben worden sei, ja er nicht einmal Kenntnis von ihrer Existenz habe.645 Welche Pflichten dem Kurator zukommen, erhellt ein augenscheinlich für Kaiser Franz Joseph zusammengestellter Auszug646 aus den entsprechenden Gesetzesparagraphen: „Es ist Pflicht des Fideicommisscurators, die Rechte der zur Erbfolge in das Fideicommiß berufenen Nachkommenschaft zu vertreten und darüber zu wa- chen, daß das Stammvermögen des Fideicommisses erhalten und der Zustand desselben nicht verschlimmert werde. Er hat dem Gerichte nicht nur die über Fideicommißgeschäfte abgeforderten Gutachten zu erstatten, sondern auch alle pflichtwidrigen, den Fideicommiß Erben nachtheiligen Unternehmungen des Fideicommißbesitzers anzuzeigen. (§ 228 des Gesetzes vom 9. August 1854) So zum Beispiel, wenn der Fideicommiß Besitzer die Substanz des Fideicom- mißes Nachtheilen oder Gefahren aussetzen würde. (§ 254) Der Fideicommiß Curator hat ferner an allen Proceßen gemeinschaftlich mit den nächsten Anwärtern Theil zu nehmen, die das Stammvermögen des Fideicommißes betreffen. (§ 229) Er hat darüber zu wachen, daß die Fahrniße des Fideicommißes oder die Kostbarkeiten, die in der Verwahrung des Fideicommiß Besitzers bleiben, in das Fideicommiß Inventar oder eine besondere Urkunde aufzunehmen [recte aufgenommen] und darin vom Fideicommiß Besitzer bestätigt werden. (§ 230) Der Curator hat das Recht bei jeder gerichtlichen Schätzung, welche der Berechnung des Fideicommiß-Dritttheiles zu Grunde gelegt werden soll, zu erscheinen und das, was er hiebei nöthig hält, zu bemerken. (§ 238) Er hat dem Gerichte über die vom Fideikommiß Besitzer vorgelegte Berech- nung des Fideicommiß Drittels und der Schulden ein Gutachten zu erstatten. (§ 239)“647 Der in den zitierten Paragraphen evidente Fokus auf Vermögen, welches in den allermeisten Fideikommissen Finanz- und/oder Immobilienvermögen darstellte, ist im Falle des Bibliotheksfideikommisses eben auf den Buch- und Grafikbestand umzuinterpretieren. Ergänzend muss jedoch angemerkt werden, dass die eingesetzte Fideikommissbehörde und der Kurator für alle beiden im franziszeischen Testament verfügten Fideikommisse zuständig war, also auch für den Falkenstein’schen, der im Gegensatz dazu ja aus- 645 FKBA26061, fol. 3v–4v. 646 Die halbbrüchig links hinzugesetzte Notiz „Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen“ scheint von Franz Josephs Hand zu sein. 647 Wien, ÖStA, HHStA, Kabinettskanzlei, Direktionsakten Kt. 6, 9–1871. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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