Seite - 197 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Bild der Seite - 197 -
Text der Seite - 197 -
DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 197
dert Khloyber leicht verstimmt, dass ihm dieses nie übergeben worden sei, ja
er nicht einmal Kenntnis von ihrer Existenz habe.645
Welche Pflichten dem Kurator zukommen, erhellt ein augenscheinlich für
Kaiser Franz Joseph zusammengestellter Auszug646 aus den entsprechenden
Gesetzesparagraphen:
„Es ist Pflicht des Fideicommisscurators, die Rechte der zur Erbfolge in das
Fideicommiß berufenen Nachkommenschaft zu vertreten und darüber zu wa-
chen, daß das Stammvermögen des Fideicommisses erhalten und der Zustand
desselben nicht verschlimmert werde. Er hat dem Gerichte nicht nur die über
Fideicommißgeschäfte abgeforderten Gutachten zu erstatten, sondern auch
alle pflichtwidrigen, den Fideicommiß Erben nachtheiligen Unternehmungen
des Fideicommißbesitzers anzuzeigen. (§ 228 des Gesetzes vom 9. August 1854)
So zum Beispiel, wenn der Fideicommiß Besitzer die Substanz des Fideicom-
mißes Nachtheilen oder Gefahren aussetzen würde. (§ 254)
Der Fideicommiß Curator hat ferner an allen Proceßen gemeinschaftlich
mit den nächsten Anwärtern Theil zu nehmen, die das Stammvermögen des
Fideicommißes betreffen. (§ 229)
Er hat darüber zu wachen, daß die Fahrniße des Fideicommißes oder die
Kostbarkeiten, die in der Verwahrung des Fideicommiß Besitzers bleiben, in
das Fideicommiß Inventar oder eine besondere Urkunde aufzunehmen [recte
aufgenommen] und darin vom Fideicommiß Besitzer bestätigt werden. (§ 230)
Der Curator hat das Recht bei jeder gerichtlichen Schätzung, welche der
Berechnung des Fideicommiß-Dritttheiles zu Grunde gelegt werden soll, zu
erscheinen und das, was er hiebei nöthig hält, zu bemerken. (§ 238)
Er hat dem Gerichte über die vom Fideikommiß Besitzer vorgelegte Berech-
nung des Fideicommiß Drittels und der Schulden ein Gutachten zu erstatten.
(§ 239)“647
Der in den zitierten Paragraphen evidente Fokus auf Vermögen, welches in
den allermeisten Fideikommissen Finanz- und/oder Immobilienvermögen
darstellte, ist im Falle des Bibliotheksfideikommisses eben auf den Buch-
und Grafikbestand umzuinterpretieren. Ergänzend muss jedoch angemerkt
werden, dass die eingesetzte Fideikommissbehörde und der Kurator für alle
beiden im franziszeischen Testament verfügten Fideikommisse zuständig
war, also auch für den Falkenstein’schen, der im Gegensatz dazu ja aus-
645 FKBA26061, fol. 3v–4v.
646 Die halbbrüchig links hinzugesetzte Notiz „Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen“
scheint von Franz Josephs Hand zu sein.
647 Wien, ÖStA, HHStA, Kabinettskanzlei, Direktionsakten Kt. 6, 9–1871.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken