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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 212 -
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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN212 1869, dass dieses „zu anderen Dispositionen dringend benöthiget“ wird und Wich es innerhalb von 14 Tagen zu räumen habe. Seine anderweitige Un- terbringung wird dem seit einem Monat im Amt befindlichen neuen Vorste- her der Fideikommissbibliothek Moritz von Becker überantwortet.692 Dieser versucht in einer ausführlichen Stellungnahme, die Wichtigkeit der räum- lichen Nähe des Dienerquartiers zu seinem Arbeitsplatz zu betonen. Schon Kaiser Franz I. habe bei der Auswahl der Lokalitäten für seine Bibliothek darauf geachtet, dass dabei für den Diener „eine mit diesen unter gemein- samer Sperre befindliche Naturalwohnung“ zur Verfügung stehe. Dies sei auch bei der Hofbibliothek und dem Naturalienkabinett der Fall. Dort wo eine derartige Unterbringung nicht möglich sei, wie im Münz-, Antiken- oder Mineralienkabinett und der Schatzkammer, werde eine eigene Wache bereit- gestellt. Die Bedeutung, die dem Diener beigemessen werden kann, sei aus dem Umstand ersichtlich, dass diesem neben dem Vorsteher als einzigem die Bibliotheksschlüssel anvertraut wurden, „weshalb auch dessen Einkünfte so hoch bemessen wurden, wie sie eben dem, in diesen Diener gesetzten Ver- trauen und seiner großen Verantwortung entsprechen“. Die Vorgänge 1865 hätten schlussendlich dazu geführt, dass gegen den Willen der Bibliotheks- leitung die Umwidmung der Wohnung stattgefunden habe und dadurch die Vorteile eines ständig vor Ort befindlichen Dieners zunichtegemacht worden wären. Außerhalb der Amtszeiten sei die Bibliothek nun daher versperrt, sonst aber ohne Bewachung. Von der Stallburg aus sei es Wich zumindest möglich gewesen, „in Bedarfsfällen, wenn, wie dieß wiederholt vorgekom- men ist, außer den Amtsstunden Aufträge von Mitgliedern der allerhöchsten Familie an die Bibliothek gelangten, die im Bürgerspitale in der Stadt woh- nenden Beamten Thaa Vater et Sohn von denselben sogleich in Kenntniß zu setzen“. Das Obersthofmeisteramt hätte die ursprüngliche Dienerwohnung Beckers Ansicht nach also nie für andere Zwecke verwenden dürfen, wobei man mit der Transferierung Wichs in die Stallburg „unzweifelhaft die […] durch Seine Majestät den Kaiser Franz ertheilte Berechtigung auf eine Die- nerswohnung in der k. k. Hofburg anerkannt“ habe. Infolge der unzumutbar kurzen Kündigungsfrist war Wich ein 45 Minuten von der Hofburg entfernt liegendes Ausweichquartier im k. k. Augartengebäude mit der Auflage zuge- billigt worden, auch dieses im Bedarfsfalle wieder zu räumen. Becker bittet das Obersthofmeisteramt daher, seine Rücksiedlung in die Hofburg nach al- len Kräften zu verfolgen, zumal man um das übliche Quartiergeld von 120 fl. keine Unterkunft in vertretbarer Nähe bekommen könne.693 692 FKBA26129, fol. 1r–v. 693 Ebenda, fol. 3–6, Stellungnahme vom 23.08.1869. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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