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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN282
burg-Lothringen, bis Napoleon das Gebiet eroberte. Joseph II. hatte sich bei-
spielsweise des Titels eines Grafen von Falkenstein bedient, um seine Reisen
unter Umgehung des Zeremoniells effizienter gestalten zu können. Durch
den Pariser Frieden 1814 erhielt Kaiser Franz II./I. die Grafschaft zwar zu-
rück, 1816 wurde sie jedoch durch den Vertrag von München an das 1806 ge-
gründete Königreich Bayern abgetreten. Da der Kaiser sein Privateigentum
im Interesse der Monarchie an einen anderen Souverän weitergab, erhielt er
dafür Geldmittel vom Staat als Ersatz. Die Herkunft dieses Geldes und die
etwas verworrene Geschichte seiner Veranlagung beschreibt Turba in kom-
plizierter, etwas schwer nachvollziehbarer Weise. Das frühe Aktenmaterial
zum Falkenstein’schen Fideikommiss ist im Haus-, Hof- und Staatsarchiv im
Bestand der Generaldirektion der allerhöchsten Privat- und Familienfonde
in einem eigenen Sammelfaszikel zusammengefasst, die Unterlagen ab dem
Zeitpunkt der Urkunden-Ausfertigung werden im Bestand des Obersthof-
marschallamtes, welches als Fideikommissbehörde fungierte, verwaltet.932
Eine eigene Fideikommisskasse zur Verwaltung dieses Vermögens als sepa-
rater Rechnungskreis der Fonds-Direktion scheint 1843 eingerichtet worden
zu sein, da ab diesem Zeitpunkt Hauptbücher dieser Kasse im Bestand des
Haus-, Hof- und Staatsarchivs existieren.933 In den Hof- und Staatsschematis-
men wird sie erst nach der Ausstellung der Urkunde 1849 angeführt.
Der im Testament enthaltenen Anweisung zu Errichtung des Falken-
stein’schen Fideikommisses versuchte Ferdinand während seiner Regent-
schaft nachzukommen, was jedoch aus unbekannten Gründen nicht gelang.
Auch hier zeigt sich Franz Joseph schon wenige Tage nach der Regierungs-
übernahme gewillt, Ordnung in diese Angelegenheit zu bringen. Bereits am
28. Dezember 1848 richtet Unterstaatssekretär Joseph Freiherr von Werner
vom Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Äußeren eine dringliche
Anfrage an Fondskassen-Direktor Carl von Scharff:
„Seine Majestät der Kaiser [Franz Joseph] haben mit allerhöchster Entschlie-
ßung vom 10. December anbefohlen, dass mit thunlichster Beschleunigung zur
rechtsgiltigen Ausfertigung des Fideicommiss-Instrumentes für die ehemalige
lothringische Grafschaft Falkenstein, an deren Stelle weiland Seine Majes-
tät Kaiser Franz einige Güter und Capitalien angewiesen hatte, geschritten
werde.
932 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF Ä.R., Kt. 27, Fasz. „Falkenstein“ u. OMaA, Kts. 270–273,
Bd. 274 enthält die „Inventur und Schaetzung des kaiserlichen Falkenstein’schen Re-
al-Fideikommisses“.
933 Vgl. dazu Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, Hauptbücher der Fideikommisskasse Nrn. 685–
724 (1843–1882), Journale Nrn. 725–741 (1866–1882).
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken