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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 290 -
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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN290 und seiner Gattin Erzherzogin Marie Christine war vielleicht ein allgemei- ner Anstoß für Kaiser Franz, die weitere Existenz seiner eigenen Sammlun- gen in analoger Weise zu sichern. Erzherzog Carl hatte auch Vorkehrungen getroffen, um die mit dem Erhalt der Albertinischen Sammlung verbunde- nen Kosten künftighin auszugleichen und alle folgenden Fideikommissin- haber in dieser Hinsicht zu entlasten, indem er die ebenfalls von seinen Ad- optiveltern ererbten (und Erlöse abwerfenden) Liegenschaften in Teschen, Altenburg und Bellye sowie das Palais auf der Augustinerbastei durch fideikommissarische Vereinigung mit den Kunstsammlungen verschmelzen ließ.942 So weit wollte Kaiser Franz vielleicht nicht gehen, zumal das Vermö- gen für das Falkenstein’sche Fideikommiss nach seinem Tod ja überhaupt erst zu konstituieren war. Bei aller Weitsicht konnte er natürlich auch weder den Thronwechsel von 1848 und schon gar nicht die daraus resultierenden Konsequenzen für das kaiserliche Privateigentum erahnen, die im folgenden Abschnitt zu besprechen sein werden, weshalb ihm vielleicht eine mündliche Anweisung hinsichtlich der Verschränkung beider Fideikommisse als aus- reichend erschien. Franz von Hawerda-Wehrland, der spätere Generaldirektor der aller- höchsten Privat- und Familienfonde, drückt es in einer Stellungnahme vom August 1919, mit der er die Vergütung des Bibliotheksaufwandes aus dem Familienfonds für den Zeitraum zwischen dem Tod Franz Josephs und dem Erlass des Habsburgergesetzes begründen wollte, so aus: „Kaiser Franz ordnete letztwillig die Constituirung der von ihm geschaffenen privaten Bibliothek als eines Primogenitur-Fideicommisses an. Erst Kaiser Franz Joseph hat dann am Beginn seiner Regierungszeit die Fideicommiss- urkunde errichtet. Weder in jener letztwilligen Anordnung, noch in dieser Fideicommissurkunde wurde ausgesprochen, woher die Mittel zur Erhaltung etc. der Bibliothek beizustellen seien. Thatsächlich wurden die Mittel des kai- serlichen Falkensteiner Primogenitur-Geldfideicommisses hirzu herangezo- gen, jedoch ganz willkührlich, das heißt ohne jeden irgend wie zwischen diesen beiden Institutionen bestehenden Zusammenhang. Es war von jeher meine Überzeugung, daß nur der Familienfond zur Bestreitung der obigen Auslagen berufen sei.“943 Ebenfalls im dritten Kapitel der Falkenstein’schen Fideikommissurkunde wird die Nachfolgeregelung behandelt. Der Rücktritt Ferdinands im De- zember 1848 und der darauffolgende Thronverzicht Erzherzog Franz Karls 942 Benedik, Übernahme, 62. 943 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF J.R., Rubr. 5 (FKB) Kt. 541, Z. 2190 ex. 1919. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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