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ANHANG 391
angeschlossenen Verzeichnissen genau übereinstimmen, somit als deren Du-
plikate anzusehen sind.
Durch die vorangeführten Erhebungen ist der gesamte Bestand des Fidei-
commisses in Evidenz gestellt. Über die zur Vervollständigung des Commis-
sionsaktes noch erübrigenden Aufgaben einigten sich die Commissionsmit-
glieder75 in folgendem:
1. Wegen Konstatierung des integralen Bestandes des Fideicommisses
wäre eigentlich [Bogen 13, fol. 2r] jeder einzelne Gegenstand mit den bezüg-
lichen Verzeichnissen zusammenzuhalten, was voraussichtlich einen Zeit-
aufwand von mehreren Monathen in Anspruch nehmen würde. Bey diesem
Umstande und in Anbetracht der bewährten Ordnungsliebe des Herrn Bi-
bliothek-Vorstandes, welcher sich überdieß, bekanntlich, des vollen aller-
höchsten Vertrauens des verewigten Fidei Commiss Gründers zu erfreuen
hatte, hält die Commission von Amtswegen, und mit Rücksicht auf die den
Herren Bevollmächtigten von ihren höchsten Mandanten ertheilten Instruk-
zionen76 für genügend, sich nur auf sogenannte Stichproben zu beschränken.
Diesem zufolge wurden [Bogen 13, fol. 2v] solche Stichproben in allen Ma-
terien der Inventur-Rubriken vorgenommen, welche alle sich vollkommen
bewährten, nur mit mit [sic] alleiniger Ausnahme der Familiengemälde
(Rubrik VII77), weil78 deren integraler Bestand in dem diesfälligen Beylage-
Verzeichnisse von dem k. k. Obersthofmeisteramte verifiziert ist.
2. Belangend die Bewerthung der Fidei Commiss Objekte, wurde hievon
aus dem Grunde Umgang genommen, weil diese Werthserhebung mit einem
sehr erheblichen Kosten- und Zeitaufwande verbunden wäre. Zudem ent-
spricht die auf das Genaueste vorgenommene Beschreibung jedes einzelnen
Fideicommiß-Gegenstandes in den Verzeichnissen der wesentlichen gesetzli-
chen Anforderung einer gerichtlichen79 Fideicommiß-Inventur, und ist auch
die Unterlassung [Bogen 14, fol. 1r] der Bewerthung von keinem nachtheili-
gen Folgen für das Fideicommiß aus dem Anbetrachte, daß im Hinblicke auf
diese genaue Beschreibung eine Werthserhebung in einem etwaigen spezie-
len Falle aus den Verzeichnissen sich ermitteln läßt.
3. Hinsichtlich der vom heutigen Tage stattfindenden Vermehrung des
Fideicommisses theils durch Fortsetzung bereits begonnener Werke, theils
durch Widmung neuer Objekte, d. h. eigentliche Vergrößerung, ist die Norm
75 „einigten sich die Commissionsmitglieder“ nachträglich am linken Rand eingefügt.
76 „von Amtswegen […] Instrukzionen“ nachträglich halbbrüchig links eingefügt, der Text ist
mit Bleistift vorgeschrieben.
77 Die röm. Zahl mit Bleistift eingefügt.
78 Davor durchgestrichen: „und zwar aus dem später unter angegeben [sic] Grunde“.
79 „gerichtlichen“ nachträglich halbbrüchig links eingefügt.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken