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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM434
es nützlich, diesen administrativen Rahmen der Bibliothek und seine Verän-
derungen in gegebener Kürze zu skizzieren.
Die Einsetzung des Obersthofmarschallamtes als Fideikommissbehörde
(1858) und die Bestellung des Fideikommisskurators (1859) sind in diesem
Buch bereits ausführlich behandelt worden.1 Beide Organe traten haupt-
sächlich in ihrer Funktion als Kontrollinstanzen der Inventarisierung der
jährlichen Bestandszuwächse in Erscheinung (vgl. Abschnitt 1.1.2). Fidei-
kommisskurator war bis zum Juni 1898 Erzherzog Leopold, nach dessen Tod
bestimmte der Kaiser Erzherzog Eugen zu seinem Nachfolger.2
Das Oberstkämmereramt war für die Fideikommissbibliothek insofern
von Bedeutung, als sämtliche literarische und künstlerische Werke, die von
ihren Autoren als persönliche Widmungen an den Kaiser beabsichtigt wa-
ren, ausnahmslos an diese Hofstelle geleitet und von ihr in Vortrag gebracht
werden mussten. Wie wir in Abschnitt 1.3 sehen werden, war dies eine der
wichtigsten Quellen für den Bestandszuwachs der Fideikommissbibliothek.
Auch das Obersthofmeisteramt muss hier erwähnt werden, da es als
oberste Verwaltungseinheit der kaiserlichen Bauten für die Unterbringung
der Fideikommissbibliothek in geeigneten Lokalitäten zuständig war. Moritz
Alois von Becker hatte nach seinem Amtsantritt als Direktor der Fideikom-
missbibliothek im Jahr 1870 die im Grunde seit ca. 1830 akut gewordene
Raumfrage als eine der wichtigsten Agenden erneut aufs Tapet gebracht.
Da dieses Problems erst 1908 mit dem Einzug der Sammlung in das zweite
Obergeschoss des Corps de logis der Neuen Burg, wo sie noch heute aufge-
stellt ist, einer definitiven Lösung zugeführt wurde, ist die Geschichte der
Fideikommissbibliothek im vorliegenden Zeitabschnitt auch eine Chronik
ihrer laufenden Übersiedlungen (vgl. Abschnitt 1.5).
Für die Rechnungsprüfung waren zunächst teils die k. k. Privat- und Fa-
milien-Fonds-Direktion teils die k. k. Privat- und Familien-Fonds-Güter-Di-
rektion zuständig, seit dem Jahr 1884 jedoch ausschließlich das der ersteren
unterstellte Rechnungsdepartement. Wichtige Anträge und Berichte gingen
entweder an den Kaiser selbst oder, häufiger, an seinen Kabinettsdirektor
Adolph Freiherr von Braun. Das änderte sich jedoch am 19. Februar 1886.
An diesem Tag bestimmte der Kaiser mittels Handschreiben, „an Stelle
der bisherigen Direktion der A. h. Privat- und Familienfonde eine Gene-
raldirektion dieser Fonde zu errichten und derselben die beiden Güter-Di-
rektionen Wien und Prag, sowie die Direktion der k. k. Familien-Fidei-
kommiß-Bibliothek unterzuordnen“.3 Für die letztere bedeutete dies, dass
1 Vgl. den Beitrag von Thomas Huber-Frischeis in diesem Band, Abschnitt 5.3.
2 Vgl. FKBA35217.
3 FKBA31044, fol. 1r. Der Einfachheit halber werde ich in allen Kapiteln dieses Beitrags den
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken