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BIBLIOTHEKSGESCHICHTE 503
vorläufige Allerhöchste Genehmigung zur Einsendung (ohne Anschluß des
Objectes) zu erbitten ist.“230 Das kann wohl nur bedeuten, dass aufgrund
der Angaben zu den Objekten im Oberstkämmereramt oder auch bereits
in den vorgeschalteten Behörden eine Vorselektion vorgenommen werden
sollte, um die Menge an Einsendungen einzudämmen. – Ausländer (ebenso
wie Bürger Österreich-Ungarns, die im Ausland lebten) mussten ihre Bitt-
gesuche an die diplomatischen Vertretungen der Monarchie adressieren und
waren stets verpflichtet, ein Majestätsgesuch, also ein direkt an den Kaiser
gerichtetes Bittschreiben, beizulegen.231 Besondere Richtlinien für das äs-
thetische Erscheinungsbild der eingereichten Werke, etwa die Art des Bu-
cheinbandes, gab es nicht;232 es wurde aber eine dem Anlass entsprechende,
würdige äußere Gestaltung der Objekte anempfohlen. – Im Oberstkämme-
reramt wurden die eingesandten Gegenstände zweifellos noch einmal ein-
gehend geprüft, ob sie der „allerhöchsten Annahme“ für würdig befunden
werden konnten oder nicht. Danach präsentierte der Oberstkämmerer die
Werke, die alle Hürden durchlaufen hatten, in einem „literarischen Vortrag“
dem Kaiser.233 Ich möchte davon ausgehen, dass Franz Joseph das, was sein
Hofamt für ihn ausgewählt hatte, in der Regel akzeptierte. Ob es Fälle gab,
in denen der Monarch die Annahme ablehnte, wird sich schwer feststellen
lassen. Die formellen Vorgaben bei der Einreichung von Werken, die der „al-
lerhöchsten Annahme“ unterbreitet werden sollten, mussten auf jeden Fall
eingehalten werden; Zuwiderhandeln war stets ein Ablehnungsgrund.234
Nach ihrer Annahme wurden die literarischen und künstlerischen Werke
in vierteljährlichen Abständen an die Fideikommissbibliothek abgegeben,
welche für die Publikation der Titel in der „Wiener Zeitung“ mit Hinweis auf
230 Wiener Zeitung, Nr. 3 v. 05.01.1892, 1; Die Presse, Nr. 5 v. 05.01.1892, 9; Linzer Volksblatt,
Nr. 2 v. 03.01.1892, 2; Deutsches Volksblatt, Nr. 1078 v. 05.05.1892, 1; Das Vaterland, Nr. 5
v. 05.01.1892, 4; Mährisch-schlesische Presse, Nr. 4 v. 13.01.1892, 4; Bukowiner Nachrich-
ten, Nr. 998 v. 14.01.1892, 2; Vorarlberger Landes-Zeitung, Nr. 12 v. 16.01.1892, 1; Inns-
brucker Nachrichten, Nr. 5 v. 08.01.1892, 4. – Vgl. FKBA33088 (wortgleiche Abschrift der
Kundmachung in der Wiener Zeitung unter Angabe der Quelle).
231 FKBA35137 (Auskunft von Alois Karpf an einen unbekannten Adeligen zur Einsendung
von Werken aus dem Ausland).
232 Vgl. FKBA32029, fol. 1r; FKBA34171, fol. 2r; FKBA39078 (Anfrage bezüglich Form [Ein-
band, Widmung] und Behördenweg von Théodore Steinherz [Président du Syndicat de la
Presse étrangère à Paris]).
233 Vgl. FKBA37109 mit der Abschrift eines solchen Vortrages anlässlich der Widmung der
Schriften von Albert von Berzeviczy (1853–1936), der u. a. 1903–05 das Amt des ungari-
schen Unterrichtsministers bekleidete.
234 Siehe beispielsweise FKBA32011 u. FKBA32032. Als Beleg dafür, wie rigide das Pro-
zedere bei der „Annahme“ noch Anfang des 20. Jahrhunderts gehandhabt wurde, siehe
FKBA36212.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken