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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 520 -
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KAISERLICHES INSTITUT UND ERINNERUNGSRAUM520 Gegen Ende des Jahrhunderts war die Annahme von Gratiszuwendun- gen durch die Fideikommissbibliothek anscheinend wieder gängige Pra- xis. In dem von Franz Schnürer im Auftrag der Generaldirektion im Jahr 1900 ausgearbeiteten „Entwurf eines Regulativs für den Ankauf von Bü- chern und Porträten in der k. u. k. Familien-Fideikommiß-Bibliothek“ (vgl. Abschnitt 3.1.1) wird im Zuge der Darlegung, aus welchen Quellen sich der jährliche Bestandszuwachs speiste, unter Punkt 2 festgehalten: „Bezüglich des – im Allgemeinen nicht häufigen – Falles der Gratiszuwendung von Werken, sei es von Seiten der Autoren, der Verleger oder dritter Personen, steht es der Bibliotheksleitung frei, sich in jedem einzelnen Fall nach Gutdün- ken für Annahme oder Zurückweisung zu entscheiden, wobei als Grundsatz zu gelten hat, daß das angenommene Werk in den Charakter der Sammlungen passe und eine wirkliche Bereicherung derselben bedeute.“304 Da das „Regulativ“ am 1. März 1901 von Generaldirektor Chertek zur allge- meinen Richtlinie erklärt wurde, waren die Gratiszuwendungen durch die zitierte Feststellung gewissermaßen offiziell sanktioniert. Genau das bestä- tigte sich wenige Jahre später anlässlich von Beanstandungen durch das Oberstkämmereramt. Am 20. Februar 1904 konfrontierte Chertek Karpf nämlich mit dem Vor- wurf, dass es „zu meiner Kenntnis gelangt [ist], dass Verfasser eventuell Herausgeber von literarischen Werken in einzelnen Fällen die Bibliotheks- leitung unmittelbar um die Aufnahme solcher Werke in die Allerhöchste Fa- milien-Fideicommiss-Bibliothek ersucht haben, und daß die Bibliothekslei- tung derartige Ansuchen selbst und ohne höhere Weise erledigt hat.“305 Der Bibliotheksleiter rechtfertigte sich daraufhin damit, „dass alle diesbezügli- chen Eingaben im Hinblick auf Punkt 2 der durch den hohen Bescheid vom 1. März 1901 (ad 4350/900) der Bibliotheksleitung zur Darnachachtung an- befohlenen Satzungen hierämtlich erledigt wurden.“306 Nachdem man in der Generaldirektion die in der Fideikommissbibliothek verwendete Abschrift des Regulativs mit dem Originalentwurf verglichen hatte, wurde auch zu- gegeben, dass die Vorgehensweise Karpfs nicht zu beanstanden wäre.307 Der betreffende Akt enthält jedoch nicht allein das Konzept für die Antwort an den Bibliotheksleiter, sondern noch ein weiteres, durch das ersichtlich wird, woher die Beanstandung der Annahme von Gratiszuwendungen durch die 304 FKBA37193, fol. 1v. 305 FKBA37016, fol. 2r. 306 FKBA37016, fol. 3r. 307 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z. 954 ex. 1904. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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