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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM520
Gegen Ende des Jahrhunderts war die Annahme von Gratiszuwendun-
gen durch die Fideikommissbibliothek anscheinend wieder gängige Pra-
xis. In dem von Franz Schnürer im Auftrag der Generaldirektion im Jahr
1900 ausgearbeiteten „Entwurf eines Regulativs für den Ankauf von Bü-
chern und Porträten in der k. u. k. Familien-Fideikommiß-Bibliothek“ (vgl.
Abschnitt 3.1.1) wird im Zuge der Darlegung, aus welchen Quellen sich der
jährliche Bestandszuwachs speiste, unter Punkt 2 festgehalten:
„Bezüglich des – im Allgemeinen nicht häufigen – Falles der Gratiszuwendung
von Werken, sei es von Seiten der Autoren, der Verleger oder dritter Personen,
steht es der Bibliotheksleitung frei, sich in jedem einzelnen Fall nach Gutdün-
ken für Annahme oder Zurückweisung zu entscheiden, wobei als Grundsatz zu
gelten hat, daß das angenommene Werk in den Charakter der Sammlungen
passe und eine wirkliche Bereicherung derselben bedeute.“304
Da das „Regulativ“ am 1. März 1901 von Generaldirektor Chertek zur allge-
meinen Richtlinie erklärt wurde, waren die Gratiszuwendungen durch die
zitierte Feststellung gewissermaßen offiziell sanktioniert. Genau das bestä-
tigte sich wenige Jahre später anlässlich von Beanstandungen durch das
Oberstkämmereramt.
Am 20. Februar 1904 konfrontierte Chertek Karpf nämlich mit dem Vor-
wurf, dass es „zu meiner Kenntnis gelangt [ist], dass Verfasser eventuell
Herausgeber von literarischen Werken in einzelnen Fällen die Bibliotheks-
leitung unmittelbar um die Aufnahme solcher Werke in die Allerhöchste Fa-
milien-Fideicommiss-Bibliothek ersucht haben, und daß die Bibliothekslei-
tung derartige Ansuchen selbst und ohne höhere Weise erledigt hat.“305 Der
Bibliotheksleiter rechtfertigte sich daraufhin damit, „dass alle diesbezügli-
chen Eingaben im Hinblick auf Punkt 2 der durch den hohen Bescheid vom
1. März 1901 (ad 4350/900) der Bibliotheksleitung zur Darnachachtung an-
befohlenen Satzungen hierämtlich erledigt wurden.“306 Nachdem man in der
Generaldirektion die in der Fideikommissbibliothek verwendete Abschrift
des Regulativs mit dem Originalentwurf verglichen hatte, wurde auch zu-
gegeben, dass die Vorgehensweise Karpfs nicht zu beanstanden wäre.307 Der
betreffende Akt enthält jedoch nicht allein das Konzept für die Antwort an
den Bibliotheksleiter, sondern noch ein weiteres, durch das ersichtlich wird,
woher die Beanstandung der Annahme von Gratiszuwendungen durch die
304 FKBA37193, fol. 1v.
305 FKBA37016, fol. 2r.
306 FKBA37016, fol. 3r.
307 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z. 954 ex. 1904.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken