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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM522
dass die „Erwirkung der allergnädigsten Annahme von Bücherwerken für
diese Bibliothek“ das vorrangige Motiv des Antragstellers darstellte.
Man sollte meinen, dass die Angelegenheit nun vollständig geklärt war.
Doch zweieinhalb Jahre später kam es erneut zu einem Kompetenzstreit
zwischen der Fideikommissbibliothek und dem Oberstkämmereramt. Wie
Schnürer als neuer Leiter der Sammlung der Generaldirektion am 28. No-
vember 1906 mitteilte,
„wünscht […] der Herr Kanzleidirektor des Oberstkämmerer-Amtes, Hofrat
Freiherr von Weckbecker, daß alle der Bibliothek gratis zugehenden Werke,
also auch diejenigen deren Einsender augenscheinlich oder ausgesprochen
nicht die Intention haben, daß ihre Einsendungen Sr. Majestät vorgelegt und
von allerhöchstdemselben der Allerhöchsten Annahme gewürdigt werden, an
das Oberstkämmerer-Amt geleitet und erst durch dieses wieder der Bibliothek
zugeführt werden sollen.“
Schnürer war strikt gegen diese Einmischung, da
„ihm hiedurch ein Recht tangiert zu sein scheint, das doch offenbar nur der
Bibliotheksleitung, in nächster und letzter Instanz der derselben vorgesetzten
Behörde, der k. u. k.General-Direktion der Allerh. Privat- und Familien-Fonde,
zustehen dürfte. Denn ob ein Buch oder Porträt etc., das der Verfasser, Verle-
ger oder eine dritte Persönlichkeit der Bibliothek als solcher zuzuwenden die
Absicht hat […] in den Rahmen des Institutes paßt oder nicht, das zu unter-
suchen und zu entscheiden, dürfte doch in erster Linie die Bibliothek selbst
berufen sein, sowie es eine Angelegenheit von ganz internem Charakter ist,
was für Objekte die Bibliotheksleitung als Ergänzung der Sammlungen anzu-
kaufen für gut findet […]“.313
Auch in der Generaldirektion empfand man das Begehren Weckbeckers als
„Zumuthung […] zumal ja überhaupt […] ein, als officiell in keiner Weise
erkennbarer Wunsch oder Versuch, nicht etwa des Oberstkämmerers oder
Oberstkämmereramtes, sondern nur eines Beamten dieses Amtes, wenn
auch des Kanzleidirectors, vorzuliegen scheint.“ Eine gewisse Verunsiche-
rung herrschte aber anscheinend doch. Denn festgehalten wurde einerseits,
dass die durch das „Regulativ“ sanktionierte Annahme von Gratiszuwen-
dungen durch die Bibliothek „in der Antwortnote des Oberstkämmereramtes
v. 20/4 1904 […] unwidersprochen blieb“; andererseits versicherte man sich
313 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z.4476 ex. 1906: Bericht Schnürers an
den Generaldirektor v. 28.11.1906. Vgl. FKBA37161, fol. 2r (Konzept).
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken