Seite - 538 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM538
lich teilweise, wenn auch nicht nur, Ausdruck dieser Bedachtnahme auf die
Reduktion der Ausgaben. Immerhin hatte ja Franz Schnürer, dem die theo-
retische Ausarbeitung der neuen Richtlinien vorbehalten war, auch damit
argumentiert, dass der Anspruch einer Universalbibliothek unter den dama-
ligen Umständen aus Kostengründen nicht mehr aufrecht zu erhalten war
(vgl. Abschnitt 3.1.1).
Ankäufe von literarischen Werken wurden prinzipiell nur über Wiener
Buchhändler getätigt, solche von Grafiken über Artaria & Co. Angebote von
anderen in- und ausländischen Buchhändlern und Verlagen wurden deshalb
fast immer ablehnend beantwortet.394 Diese Form der Protektion lokaler Un-
ternehmen hatte eine Tradition, die bis zu den Anfängen der Fideikommiss-
bibliothek zurückreichte.395 Der Markt für Fotografien war in Wien jedoch
anscheinend zu klein, weshalb in diesem Segment auch auf das Angebot aus-
ländischer Verlage zurückgegriffen wurde.396
Der Ankauf von Büchern erfolgte üblicherweise nach einer Auswahl auf-
grund der von den Wiener Buchhändlern vorgelegten Prospekte bzw. An-
sichtsexemplare. Darüber hinaus kam es auch nicht selten vor, dass An-
gebote von Verlegern direkt an die Fideikommissbibliothek herangetragen
wurden oder auch an vorgesetzte Hofstellen (Generaldirektion, Oberstkäm-
mereramt etc.), die sie dann an die Sammlung weiterleiteten. Eine dritte
Möglichkeit bestand darin, dass der Kaiser selbst oder ein Hofamt Werke für
die Fideikommissbibliothek subskribierten oder ankauften. In diesen Fäl-
len ging es auch darum, Publikationen zur fördern, die von offizieller Seite
als prestigeträchtige „patriotische“ Unternehmungen betrachtet wurden.397
Abgesehen davon lag es beim Leiter der Fideikommissbibliothek, darüber
zu entscheiden, ob ein Werk angekauft werden sollte oder nicht. Er musste
dabei sowohl dessen Wert und seine Eignung für die Sammlung einschät-
zen als auch in Rechnung stellen, inwieweit der geforderte Preis den Ankauf
noch zuließ. Ein damit in Verbindung stehender Tatbestand ist, dass sich
über alle Zeitabschnitte hinweg Gutachten der Bibliotheksleiter zu einzel-
nen Werken oder auch zu ganzen Sammlungen in den Beständen des Ar-
394 Vgl. FKBA29026, FKBA29067, FKBA31034, FKBA32028 (fol. 1v–2r), FKBA33078 (Ein-
stellung des Bezuges von „Siebmachers Wappenbuch“ bei der Buchhandlung G. Neuge-
bauer in Prag und weiterer Bezug durch Gerold & Co. in Wien), FKBA33125, FKBA33126,
FKBA34112.
395 Vgl. Huber-Frischeis/Knieling/Valenta, Privatbibliothek, 231–236 u. 266–280.
396 Vgl. aber FKBA35171.
397 FKBA30139, FKBA31080, FKBA34122, FKBA40053. Eine weitere Erscheinung, die in die-
sen Zusammenhang gehört, ist die Subventionierung von Grafiken heimischer Künstler,
von denen dann Pflichtexemplare an die Fideikommissbibliothek abgegeben wurden, vgl.
FKBA37209, FKBA37229, FKBA38234, FKBA38235.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken